Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Hallo liebes i4a team (Gelesen: 2.121 mal)
Themen Beschreibung: abgeschoben trotz deutscher ehe frau und gemeinsammen kindern
pechvogel-
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hallo liebes i4a team
15.05.2012 um 19:53:56
 
hallo ihr  lieben,ich bréuchte dringent mal ein paar tipps von euch.
Also ich lebe seid 6 jahren mit meinen ehe mann zusammen,wir haben 2 gemeinsamme kinder und eine tochter habe ich in die ehe mit gebracht.mein mann ist seid 13 jahren in deutschland von anfang an wurde ein aufenthalt abgehlehnt,mein mann ist mehr mals straffälig geworden und die ausländerbehörde hatte lange um die abschiebung gekämpft,nun haben sie es geschafft und mein mann ist letzte woche abgeschoben worden,aus der strafhaft.wir haben einen eilantrag gestellt der vom verwaltungsgericht abgelehnt worden ist und im schreiben vom oberverwaltungsgericht münster heisst es die starftaten von herr..... sind so erheblich,das sogar der grundgesetzliche schutz des artikel 6GG zurückgestellt wird.meine frage ist nun wenn ich nun ein befriestungsantrag stelle nach welchen zeitraum könnte mein mann wieder einreisen nach eurem wissen ?? ich danke sehr für eure antworten.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 15.05.2012 um 20:09:12 von pechvogel- »  
 
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hallo liebes i4a team
Antwort #1 - 15.05.2012 um 23:16:45
 
die Frage wird Dir hier niemand beantworten können, da es sehr vom Einzelfall abhängt.
Du versuchst eine Klarheit zu bekommen, wo es eher darum geht, zu lernen die Unsicherheit auszuhalten.
M. E. macht es keinen Sinn unmittelbar nach Abschiebung einen Befristungsantrag zu stellen. Da sollte schon einige Zeit mit guter Führung ins Land gehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hallo liebes i4a team
Antwort #2 - 15.05.2012 um 23:26:49
 
Zudem wären dazu auch Angaben hilfreich über die
Höhe der Haftstrafe. Denn die wird auch eine Rolle
spielen bei der Berechnung der Frist.

Aber allzu große Hoffnung auf eine baldige Wiederein-
reise kannst du dir da eher nicht machen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hallo liebes i4a team
Antwort #3 - 15.05.2012 um 23:34:48
 
wenn schon eine deutsche Ehefrau nicht hilft und es so erhebliche Straftaten waren, dann dürfte eine Befristung in den nächsten 5 Jahren jedenfalls eher unwahrscheinlich sein. Es könnte auch deutlich länger dauern.

Nach einigen Jahren dann mit einwandfreiem Führungszeugnis aus dem Heimatland, evtl. einem negativen Drogentest (falls er was mit BTM zu tun hatte) Befristung, Wiedereinreise und ggf. Reststrafenverbüßung.

Ihr solltet jedenfalls bei Eurer weiteren Lebensplanung davon ausgehen, das auf (einige) Jahre hinaus keine Rückkehr für ihn möglich sein wird.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
pechvogel-
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hallo liebes i4a team
Antwort #4 - 16.05.2012 um 07:36:31
 
Danke erst mal für die schnelle antwort,ja ich bin ziemlich schnell mit dem gedanken des befriestungsantrag,aber wir haben 3 kinder,die sind in dem alter wo sie alles verstehen 4, 5 und 10 jahre,zuletzt hat er eine haft strafe von 2´jahren und 6 monaten gehabt 1 jahr und 6 monate hat er abgesessen,drei wochen vor 2/3 haben sie ihn abgeschoben.früher war er schon mal für 3 jahre in jugendhaft Griesgrämig
Jetzt spiele ich mit dem gedanken es mit einem gutachten von mir und denn kinder vom phsichologen zu versuchen um die einreise schneller in die wege zu leiten,ob es nun hilfreich ist das weiss ich nicht
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hallo liebes i4a team
Antwort #5 - 16.05.2012 um 09:30:12
 
das kannst du sicherlich probieren. Allerdings halte ich einen Befristungsantrag noch in diesem Jahr für wenig sinnvoll.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema