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2 wochen urlaub trotz abschiebung? (Gelesen: 2.097 mal)
liana2000
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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14.05.2012 um 21:29:04
 
hallo ihr lieben,

ich weiss nicht wirklich ob ich hier richtig bin, dennoch hoff ich auf ein paar hilfreiche antworten Smiley

der vater meines kindes wurde vor 5 jahren abgeschoben (zu recht ) seitdem hatten wir keinerlei kontakt zu einander.. den kleinen hat er auch nur einmal gesehen. Nun ja, jetzt liegt seine mutter in koma und er soll für 2 wochen hier urlaub machen und sich sozusagen von der mama verabschieden... mir hat er gedroht den kleinen mitzunehmen und ich werde nichts dagegen tun können und dass sobald er mich findet, ich es sehr schlecht haben werde ( soll mir seine schwester ausrichten)... ich trau ihm alles zu. war auch heute schon bei der polzei die können natürlich im voraus nichts machen, solange es ja nichts passiert ist ( wahnsinn ) ich soll doch einfach mal abwarten und wenns nötig ist kann ich ja dann immernoch die polizei rufen  Ärgerlich ja ja polzei freunde und helfen...von wegen !!!! Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich

könnt ihr mir vielleicht sagen ob das echt so ist.. wenn man 10jahre sperre hat , dass man dann für 2 wochen herkommen kann wenn die mutter kurz vorm sterben ist? oder hat die schwester einfach nur mist erzählt?

ich will so ungerne dass mein kleiner ihn kennenlernt hab angst um uns zwei.. dieser mann ist gefährlich und jetzt soll er einfach  wieder in deutschland spazieren als wär nie was vorgefallen?? das gibts doch nicht , oder?


würde mich über jede antwort freuen

liebe grüsse
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 14.05.2012 um 21:36:55
 
liana2000 schrieb am 14.05.2012 um 21:29:04:
könnt ihr mir vielleicht sagen ob das echt so ist.. wenn man 10jahre sperre hat , dass man dann für 2 wochen herkommen kann wenn die mutter kurz vorm sterben ist? oder hat die schwester einfach nur mist erzählt?

Möglicherweise hat/kann er eine Betretenserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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liana2000
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.05.2012 um 21:37:59
 
aber gleich 2 wochen???
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 14.05.2012 um 21:59:54
 
wenn er "nur" abgeschoben wurde, dann ist nach spätestens fünf Jahren die Sperre aufzuheben und er könnte ein Visum beantragen.

Die Ausländerbehörde bzw. das Ausländerrecht ist nicht dazu da, persönlich unliebsame Leute aus Deutschland fernzuhalten oder persönliche Probleme zu lösen. Das ist einfach der falsche Weg und der falsche Ansatz.
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liana2000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 14.05.2012 um 22:08:42
 
er hat 10jahre sperre ! und eine reststrafe von 2 jahren offen...
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 15.05.2012 um 06:55:15
 
dies bedeutet doch, dass er vermutlich aus der Haft heraus abgeschoben wurde.
Dies wiederum hat zur Folge, dass noch ein Haftbefehl offen sein dürfte, der bei Einreise sofort vollstreckt werden müsste.
Hier ist es egal, ob die Einreise legal oder illegal erfolgt.
Nimm doch mal Kontakt mit dem örtlichen Frauenhaus auf, vielleicht können sie Dich und das Kind für 2 Wochen unterbringen.
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