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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Hallo liebes i4a team
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Beitrag begonnen von pechvogel- am 15.05.2012 um 19:53:56

Titel: Hallo liebes i4a team
Beitrag von pechvogel- am 15.05.2012 um 19:53:56
hallo ihr  lieben,ich bréuchte dringent mal ein paar tipps von euch.
Also ich lebe seid 6 jahren mit meinen ehe mann zusammen,wir haben 2 gemeinsamme kinder und eine tochter habe ich in die ehe mit gebracht.mein mann ist seid 13 jahren in deutschland von anfang an wurde ein aufenthalt abgehlehnt,mein mann ist mehr mals straffälig geworden und die ausländerbehörde hatte lange um die abschiebung gekämpft,nun haben sie es geschafft und mein mann ist letzte woche abgeschoben worden,aus der strafhaft.wir haben einen eilantrag gestellt der vom verwaltungsgericht abgelehnt worden ist und im schreiben vom oberverwaltungsgericht münster heisst es die starftaten von herr..... sind so erheblich,das sogar der grundgesetzliche schutz des artikel 6GG zurückgestellt wird.meine frage ist nun wenn ich nun ein befriestungsantrag stelle nach welchen zeitraum könnte mein mann wieder einreisen nach eurem wissen ?? ich danke sehr für eure antworten.

Titel: Re: Hallo liebes i4a team
Beitrag von Vinzent2m am 15.05.2012 um 23:16:45
die Frage wird Dir hier niemand beantworten können, da es sehr vom Einzelfall abhängt.
Du versuchst eine Klarheit zu bekommen, wo es eher darum geht, zu lernen die Unsicherheit auszuhalten.
M. E. macht es keinen Sinn unmittelbar nach Abschiebung einen Befristungsantrag zu stellen. Da sollte schon einige Zeit mit guter Führung ins Land gehen.

Titel: Re: Hallo liebes i4a team
Beitrag von fons am 15.05.2012 um 23:26:49
Zudem wären dazu auch Angaben hilfreich über die
Höhe der Haftstrafe. Denn die wird auch eine Rolle
spielen bei der Berechnung der Frist.

Aber allzu große Hoffnung auf eine baldige Wiederein-
reise kannst du dir da eher nicht machen.

Titel: Re: Hallo liebes i4a team
Beitrag von Muleta am 15.05.2012 um 23:34:48
wenn schon eine deutsche Ehefrau nicht hilft und es so erhebliche Straftaten waren, dann dürfte eine Befristung in den nächsten 5 Jahren jedenfalls eher unwahrscheinlich sein. Es könnte auch deutlich länger dauern.

Nach einigen Jahren dann mit einwandfreiem Führungszeugnis aus dem Heimatland, evtl. einem negativen Drogentest (falls er was mit BTM zu tun hatte) Befristung, Wiedereinreise und ggf. Reststrafenverbüßung.

Ihr solltet jedenfalls bei Eurer weiteren Lebensplanung davon ausgehen, das auf (einige) Jahre hinaus keine Rückkehr für ihn möglich sein wird.

Titel: Re: Hallo liebes i4a team
Beitrag von pechvogel- am 16.05.2012 um 07:36:31
Danke erst mal für die schnelle antwort,ja ich bin ziemlich schnell mit dem gedanken des befriestungsantrag,aber wir haben 3 kinder,die sind in dem alter wo sie alles verstehen 4, 5 und 10 jahre,zuletzt hat er eine haft strafe von 2´jahren und 6 monaten gehabt 1 jahr und 6 monate hat er abgesessen,drei wochen vor 2/3 haben sie ihn abgeschoben.früher war er schon mal für 3 jahre in jugendhaft :(
Jetzt spiele ich mit dem gedanken es mit einem gutachten von mir und denn kinder vom phsichologen zu versuchen um die einreise schneller in die wege zu leiten,ob es nun hilfreich ist das weiss ich nicht

Titel: Re: Hallo liebes i4a team
Beitrag von Vinzent2m am 16.05.2012 um 09:30:12
das kannst du sicherlich probieren. Allerdings halte ich einen Befristungsantrag noch in diesem Jahr für wenig sinnvoll.

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