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PKH beantragt, jetzt Job - Mitteilung Anwalt? (Gelesen: 1.240 mal)
Evaskatze
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Beiträge: 142

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag PKH beantragt, jetzt Job - Mitteilung Anwalt?
07.05.2012 um 08:58:36
 
Guten Morgen,

während des Bezugs von ALG beantragte ich die Scheidung und beantragte gleichzeitig PKH.

Nun habe ich wieder einen Job, rief in der RA-Kanzlei an und teilte dies mit, allerdings ohne Zahlen zu nennen. Der Mitarbeiter dort sagte, das interessiere jetzt nicht mehr, denn bei Scheidungsantrag bezog ich ALG 2.

Ich bin dennoch nicht sicher, ob ich zur schriftlichen Mitteilung an die RA-Kanzlei verpflichtet bin.  Questioning

Danke.
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 07.05.2012 um 09:31:33
 
dem Anwalt gegenüber bist Du da erstmal zu gar nichts verpflichtet. Mir ist aber auch unbegreiflich, warum den das nicht interessiert - ist ja schließlich auch sein Geld, um das es geht.

Über die Mitteilungspflichten gegenüber dem Gericht nach erfolgtem Antrag kann man durchaus streiten - üblicherweise wird nichts mehr vorgelegt, weil das Gericht zunächst einmal nach den Verhältnissen zu entscheiden hat, die bei der Antragstellung (bzw. Entscheidungsreife über den PKH-Antrag).

Nachträgliche Veränderungen können aber auch wieder zu einer Aufhebung der PKH-Bewilligung führen. Normalerweise fragen die Gerichte so in 2-3 Jahren nochmal an und wollen dann nochmals komplette Unterlagen.
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.05.2012 um 16:17:37
 
@ Evaskatze:

Im Bekanntenkreis hat eine Dame diese auch erhalten; die Behörden haben auch tatsächlich 4 Jahre lang nachgefragt und letztendlich musste sie teilweise zurückzahlen; in Raten. Diese Raten wurden immer ihrer jeweiligen finanziellen Situation angepasst.
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