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trennung (Gelesen: 1.219 mal)
somaya
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag trennung
08.04.2012 um 17:08:16
 
hallo

ich habe eine Frage und zwar:
ein freund von mir kam 2005 nach deutschland umzustudieren,
2005 hat ein studentenvisum .
2006 hat er eine deutschen Frau geheiratet nach drei jahren hat er Nierderlassungserlaubnis bekommen.
nach etwa 3.5 jahre wollte seine frau sich trennen weil sie jemand anders kennengelernt hat  dann ist er ausgezogen, nach ungefähr 6 monate wollte sie sich scheiden damit sie heiratet . dann hat sie zu ihm gesagt  wir geben ein beim familliengericht dass wir früher vor ungefähr 1,5 jahre getrennt waren damit die scheidung nicht lange dauert .er wusste nicht dass das sein Aufenthalt kostet . danach hat die Ausläänderbehörde das mitbekommen und wollte ihn ausweisen.
nachdem er sich getrennt hat , hat er eine neue freundin gehabt ..und als die ausländerbehörde ihn ausweisen wollte ,hat er sie geheiratet und sie wurde von ihm schwanger ..sein Niederlassung ist gelöscht und der hat ein neue Aufenthalt (befristet) wegen seine neue frau ..die sind jetzt fast 2 jahre verheiratet und sie haben eine tochter.
sie haben letzter zeit viel stress ..verstehen sich nicht gut
meine frage :
wenn sie sich trennen darf er hier bleiben?
spielt sein damaligen problem eine rolle?

fons' Änderung:
Die Umfrage war nicht sooo sinnvoll, hab sie mal gelöscht.
Verwirrt eher nur  Cool
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« Zuletzt geändert: 08.04.2012 um 17:27:37 von N/V »  
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.04.2012 um 17:11:34
 
Ist das Kind deutsch?
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somaya
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.04.2012 um 17:16:06
 
ja.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.04.2012 um 17:18:37
 
Dann sollte er nach der Trennung eine AE als Vater eines deutschen Kindes bekommen.
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