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Zustellung Scheidungsunterlagen Ausland P. O. Box-Adresse (Gelesen: 7.819 mal)
Themen Beschreibung: Nachweis Zustellung Scheidungsunterlagen, keine Rückantwort...
Evaskatze
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Antwort #15 - 03.04.2012 um 18:08:37
 
Muleta schrieb am 02.04.2012 um 13:45:48:
Vorausgesetzt, die Zustellung des Scheidungsantrags (ggf. auch in Form der öffentlichen Zustellung) findet vor Ablauf von drei Jahren Ehedauer statt. Du solltest also (sofern noch nicht geschehen) mit dem Antrag in die Pötte kommen.


Ja, noch in dieser Woche habe ich einen Anwaltstermin.

Ein wirklich letzte Frage - ist eine ladungsfähige Anschrift dasselbe wie eine zustellfähige Anschrift? Dankeschön.
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Muleta
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Antwort #16 - 03.04.2012 um 18:52:31
 
Evaskatze schrieb am 03.04.2012 um 18:08:37:
ist eine ladungsfähige Anschrift dasselbe wie eine zustellfähige Anschrift?


wenn Du derart pauschal fragst: nein. (Theoretisch könnte es Fälle geben, in denen sich Unterschiede ergeben. Wenn das wirklich relevant werden sollte, dürfte das aber wohl beim zuständigen Ober- bzw. Bundesgericht entschieden werden - lohnt also nicht, sich darüber einen Kopf zu machen)
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Evaskatze
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Antwort #17 - 29.04.2012 um 15:32:50
 
Aufgrund meiner Scheidung finde ich keine innere Ruhe. Mir ist bekannt, dass sich die Akte jetzt beim Gericht in der Prüfstelle für Auslandszustellungen befindet. Mit genau diesem Mitarbeiter dort sprach ich kürzlich persönlich und erfuhr, dass seitens der ghan. Behörden keine Amtshilfe geleistet wird und die dt. Botschaft lediglich an Deutsche in Ghana zustellt (mein Mann ist Ghanaer).

Nachdem die genannte Stelle diese Info nun sicher entsprechend weitergibt, frage ich mich, wie es nun weitergehen wird. Wie wird die von mir beschriebene Situation in der Praxis gehandhabt? Danke.
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