Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Rat bei Anzeige (Gelesen: 5.009 mal)
phenix
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kongo
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rat bei Anzeige
24.04.2012 um 10:38:55
 
Servus,
ich bin Momentan ein bisschen ratlos, gestern bei einem Streit mit der Mutter meine Tochter ist die Situation ausser Kontrolle geraten sodass das ganze handgreiflich geworden ist.
Nach ein paar Beleidigungen hin und her ist sie wie eine Bestie auf mich los gegangen und bei meiner Verteidigung hab i ihr ein paar Ohrfeige gegeben.
sie hat sofort die Polizei angerufen und erzählt  dass ich i sie zusammengeprügeln habe und eine Anzeige erstattet ,meine Aussage wurde auch aufgenommen und es wurde mich von den Beamten gefragt ob ich auch eine Anzeige erstatten möchte und ich sagte ja.
aber jetzt weiss ich wirklich net wie i mit der Situation
am besten umgehen kann da die Frau hat mir versprochen mich fertig zu machen.
es gab keinen Zeuge.
ich kann mir keine Anwalt leisten was soll ich denn machen in diesem Fall?
wie kann ich mich verteidigen wenn es soweit ist?
würden sie mir glauben da es keine zeuge gab?

vielen dank im voraus für ihre Antworte
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bibimal
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rat bei Anzeige
Antwort #1 - 24.04.2012 um 11:01:44
 
Nun, die Anzeige wird auf Körperverletzung lauten?


Die Körperverletzung ist ein Straftatbestand aus dem 17. Abschnitt des StGB (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit). Nach § 223 StGB wird, wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Nach § 223 II StGB ist auch der Versuch der Körperverletzung strafbar.

In Eurem Fall möglich, dass es auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen wird. Hängt auch davon ab, ob es in Eurer Historie bereits andere Gewalttätigkeiten gab, die zur Anzeige gebracht wurden. Und Ohrfeigen (offensichtlich ja sogar mehrere) sind kein Versehen, sondern Gewalt gegen einen besonders empfindliches Körperteil. Gegenüber einem schwächeren Gegenüber noch dazu - wobei jegliche Gewalt natürlich sowieso abzulehnen ist.
Notwehr? Wohl eher nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rat bei Anzeige
Antwort #2 - 24.04.2012 um 11:24:29
 
Zitat:
ich kann mir keine Anwalt leisten was soll ich denn machen in diesem Fall?
wie kann ich mich verteidigen wenn es soweit ist?

Dich selber zu vertreten wäre der nächste große Fehler den du machen könntest.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
xxtuzlacjeloxx
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 215

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rat bei Anzeige
Antwort #3 - 24.04.2012 um 13:59:14
 
hallo,

du kannst dir auch einen Anwalt nehmen und den dann in Raten zahlen und einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht / oder Anwalt stellen. Sie helfen dir auf jedenfall und mach nur nicht den fehler dich selber zu vertreten bei sowas.

Ich denke auch das es auf Aussage gegen Aussage ausgehen wird, nur weiß man nicht wie sehr du sie geschlagen hast bezüglich Ärztliche Attest.

Viel Glück

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rat bei Anzeige
Antwort #4 - 24.04.2012 um 14:12:04
 
xxtuzlacjeloxx schrieb am 24.04.2012 um 13:59:14:
du kannst dir auch einen Anwalt nehmen und den dann in Raten zahlen 


wenn der Anwalt sich darauf einlässt. Man sollte nicht so tun, als ob das eine Selbstverständlichkeit wäre.

xxtuzlacjeloxx schrieb am 24.04.2012 um 13:59:14:
und einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht / oder Anwalt stellen


In Strafsachen gibt es überhaupt keine Prozesskostenhilfe. Eine in Strafsachen im Prinzip mögliche Pflichtverteidigung wird hier auch nicht wirklich in Betracht kommen.

Und für die außergerichtliche Seite würde Beratungshilfe in Strafsachen nur für die reine Beratung (also keine Tätigkeit/Schreiben  nach außen) in Betracht kommen. Er müsste einen Anwalt also wohl wirklich selbst bezahlen.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
phenix
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kongo
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rat bei Anzeige
Antwort #5 - 24.04.2012 um 15:06:54
 
Zitat:
Nun, die Anzeige wird auf Körperverletzung lauten?


ja ich gehe davon aus dass es auf KV lautet da sie die Polizei gesagt hat dass sie überall schmerzen am gesicht hast weil ich ihr mehrmal mit dem faust am gesicht geschlagen habe. aber der poliziste sagte zu mir dass es seine einschätzungen nach mehr nach ohrfeige als faustschlag aussieht und sie behauptete dass sie mich nur geschubst hat(obwohl sie wie eine verrückte direkt auf mich losgegangen ist) und i habe zurückgeschlagen.
wie gesagt ich habe sie ohrfeige gegeben nachdem sie mich aggresiert und geschlagen hatte(es war notwehr).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.682

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rat bei Anzeige
Antwort #6 - 24.04.2012 um 15:17:52
 
phenix schrieb am 24.04.2012 um 15:06:54:
(es war notwehr). 

wenn das wirklich Notwehr war, dann brauchst du dir keine Gedanken zu machen.
IMHO ist es aber keine Notwehr, nach dem Schubsen eine Frau zu schlagen ... sie war wohl schwächer als du und keine Gefahr für dich, oder?

vor allem Provokation (du schreibst "aggresiert") ist IMHO kein Grund für Notwehr.

Trägt sie Spuren am Gesicht?
wenn ja, ist Deine Gewaltanwendung offensichtlich.

Hast du auch Spuren von Gewaltanwendung?
Wenn nein, wird es schwerer sich auf Notwehr rauszureden
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
phenix
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kongo
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rat bei Anzeige
Antwort #7 - 24.04.2012 um 16:58:07
 
erne schrieb am 24.04.2012 um 15:17:52:
wenn das wirklich Notwehr war, dann brauchst du dir keine Gedanken zu machen.
IMHO ist es aber keine Notwehr, nach dem Schubsen eine Frau zu schlagen ... sie war wohl schwächer als du und keine Gefahr für dich, oder?


ja das stimmt sie ist schwächer als ich aber diesmal hat sie mich überrascht weil es net das erste mal wo sie mich schlägt usw aber ich habe bis gestern nie zurückgeschlagen weil ich jedes mal mit ihrer Reaktion gerechnet habe aber diesmal nicht da ich am gehen war und sie kam von hintern als ich mich umgedreht und realisiert habe was da abgeht hatte sie mich schon
an die wand gestoßen und war dabei mir schläge zu geben.

erne schrieb am 24.04.2012 um 15:17:52:
Trägt sie Spuren am Gesicht?

als ich sie gestern zuletzt gesehen habe hatte sie nur eine rote rechte backe wo ich ihr eine ohrfeige gegeben habe und wie gesagt sogar der polizist sagte zu mir dass es nach ohrfeige aussieht da sie hat gesagt dass ich sie mit den fauste geschlagen habe.

erne schrieb am 24.04.2012 um 15:17:52:
Hast du auch Spuren von Gewaltanwendung?
Wenn nein, wird es schwerer sich auf Notwehr rauszureden

muss man eigentlich zuerst verletzt werden damit man sich wehrt? ich war heute noch beim arzt da ich kleine schmerzen wegen dem stoß am rücken habe, der arzt meinte dass es keine verletzungen zu sehen sind aber sie hat mir eine creme gegeben
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.682

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rat bei Anzeige
Antwort #8 - 24.04.2012 um 17:28:26
 
phenix schrieb am 24.04.2012 um 16:58:07:
muss man eigentlich zuerst verletzt werden damit man sich wehrt?

nein,

die Frage ist aber, ob das Schlagen der Frau geboten (oder erforderlich) war. Wenn sie schwächer ist als du, muss man eigentlich nicht zurückschlagen, um sich zu wehren.
Fakt ist: sie hat Spuren von Gewaltanwendung, Du nicht.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
phenix
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kongo
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rat bei Anzeige
Antwort #9 - 24.04.2012 um 17:38:55
 
erne schrieb am 24.04.2012 um 17:28:26:
Fakt ist: sie hat Spuren von Gewaltanwendung, Du nicht.


das sieht für mich nicht gut aus,
mit welcher strafe kann ich in diesem fall rechnen?ich war noch nie gewaltätig und hatte auch noch nie problem mit der polizei.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rat bei Anzeige
Antwort #10 - 24.04.2012 um 17:41:46
 
die Diskussion ist doch völlig fruchtlos. Der TS sollte erstmal abwarten - wahrscheinlich wird das Verfahren ohnehin eingestellt.

erne schrieb am 24.04.2012 um 17:28:26:
Wenn sie schwächer ist als du, muss man eigentlich nicht zurückschlagen, um sich zu wehren


solange kein Notwehrexzess vorliegt, sind derart feinsinnige Überlegungen doch für die Tonne - und nach einem solchen Exzess sieht es beim TS nun wirklich nicht aus.

erne schrieb am 24.04.2012 um 17:28:26:
Fakt ist: sie hat Spuren von Gewaltanwendung, Du nicht.


als ob es darauf entscheidend ankommen würde: wenn der Angreifer zu ungestüm oder blöd ist, um einen Treffer zu landen, dann bleibt es ein Angriff, gegen den man sich wehren darf.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
phenix
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kongo
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rat bei Anzeige
Antwort #11 - 24.04.2012 um 17:56:37
 
phenix schrieb am 24.04.2012 um 10:38:55:
Servus,
ich bin Momentan ein bisschen ratlos, gestern bei einem Streit mit der Mutter meine Tochter ist die Situation ausser Kontrolle geraten sodass das ganze handgreiflich geworden ist.
Nach ein paar Beleidigungen hin und her ist sie wie eine Bestie auf mich los gegangen und bei meiner Verteidigung hab i ihr ein paar Ohrfeige gegeben.
sie hat sofort die Polizei angerufen und erzählt  dass ich i sie zusammengeprügeln habe und eine Anzeige erstattet ,meine Aussage wurde auch aufgenommen und es wurde mich von den Beamten gefragt ob ich auch eine Anzeige erstatten möchte und ich sagte ja.
aber jetzt weiss ich wirklich net wie i mit der Situation
am besten umgehen kann da die Frau hat mir versprochen mich fertig zu machen.
es gab keinen Zeuge.
ich kann mir keine Anwalt leisten was soll ich denn machen in diesem Fall?
wie kann ich mich verteidigen wenn es soweit ist?
würden sie mir glauben da es keine zeuge gab?

vielen dank im voraus für ihre Antworte


ich muss noch dazu sagen dass als ich danach meine tasche packte um zu gehen hat sie mich mit dem kind in der hand weiter geschlagen und getreten da hab ich absolut nicht drauf reagiert aber muss auch zugeben dass wenn sie das kind nicht in der hand gehabt hätte hätte sie sicher noch ein paar ohrfeige von mir bekommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.682

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rat bei Anzeige
Antwort #12 - 24.04.2012 um 17:59:12
 
Muleta schrieb am 24.04.2012 um 17:41:46:
als ob es darauf entscheidend ankommen würde:

entscheidend ist es nicht --- wie ich geschrieben habe, macht es nur schwerer, sich auf Notwehr zu berufen.
Entscheidend ist, wie es der Richter sehen wird (sofern es zu einem Prozess kommt)
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
phenix
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 35
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kongo
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rat bei Anzeige
Antwort #13 - 28.04.2012 um 16:45:27
 
ich habe heute einen Brief von ihren Anwalt in dem sie Schmerzengeld in höhe von 5000 euro für Körperverletzung fordert,ich sollte es in den nächsten 10 tagen überweisen
was soll ich jetzt machen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rat bei Anzeige
Antwort #14 - 28.04.2012 um 16:59:24
 
phenix schrieb am 28.04.2012 um 16:45:27:
was soll ich jetzt machen?

Zum Anwalt gehen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema