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Ehegattennachzug und dann??? (Gelesen: 1.235 mal)
sedefbayram
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Beiträge: 1

kassel, Germany
kassel
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattennachzug und dann???
16.03.2012 um 01:20:08
 
guten abend an alle,

ich hoffe ihr könnt mir helfen weinend ich suche seit stunden im internet wie das nach dem ehegattennachzug funktioniert. ich schildere euch ma meine situation wenn was fehlt bitte fragen..

ich bin 22 und azubine im 2. lehrjahr mein einkommen beträgt ca. 650 euro netto  davon muss ich 390 euro für miete,nk und strom zahlen habe noch meine ratenzahlungen am laufen für die einrichtung meiner 2wohnung. ich bin seit 2010 verheiratet und mein mann hat seinen wehrdienst in der türkei abgeleistet und wohnt dort. im april beginnt er mit dem deutschkurs um überhaupt nach deutschland kommen zu können.

nun weiß ich auch dass das geld was ich für mich übrig hab niemals für 2 personen reichen würde. unentschlossen wie kann ich vorgehen? haben wir dann anspruch auf irgend eine finanzielle unterstützung? wenn ja wo müsste ich einen antrag stellen oder kann man erst einen antrag nach der einreise stellen bitte um eure hilfe und danke im voraus. wie gesagt wenn was an info fehlt dann bitte fragen.. Traurig
lg sedef
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Alacrity
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Beiträge: 880
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #1 - 16.03.2012 um 08:37:39
 
Du hast jetzt vielleicht Anspruch auf Wohngeld. Dafür müßtest Du einen Antrag bei der entsprechenden Wohgeldstelle stellen.

Nachdem Dein Mann zu Dir gezogen ist, hat dieser Anspruch auf Sozialleistungen (90% vom Regelsatz + Hälfte der Miete, der NK und des geschätzten Aufwands für Warmwasserbereitung; sollte gut € 500 pro Monat ergeben). Dafür müßtet Ihr einen Antrag stellen beim Sozialamt oder Jobcenter, die sich zunächst über die Zuständigkeit vermutlich uneins sein werden, aber irgendein Träger wird schliesslich bezahlen müssen.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 16.03.2012 um 08:52:02
 
sedefbayram schrieb am 16.03.2012 um 01:20:08:
wie kann ich vorgehen? haben wir dann anspruch auf irgend eine finanzielle unterstützung? wenn ja wo müsste ich einen antrag stellen oder kann man erst einen antrag nach der einreise stellen


Antragstellung geht erst nach Einreise, ansonsten:

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