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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Ehegattennachzug und dann???
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Beitrag begonnen von sedefbayram am 16.03.2012 um 01:20:08

Titel: Ehegattennachzug und dann???
Beitrag von sedefbayram am 16.03.2012 um 01:20:08
guten abend an alle,

ich hoffe ihr könnt mir helfen :'( ich suche seit stunden im internet wie das nach dem ehegattennachzug funktioniert. ich schildere euch ma meine situation wenn was fehlt bitte fragen..

ich bin 22 und azubine im 2. lehrjahr mein einkommen beträgt ca. 650 euro netto  davon muss ich 390 euro für miete,nk und strom zahlen habe noch meine ratenzahlungen am laufen für die einrichtung meiner 2wohnung. ich bin seit 2010 verheiratet und mein mann hat seinen wehrdienst in der türkei abgeleistet und wohnt dort. im april beginnt er mit dem deutschkurs um überhaupt nach deutschland kommen zu können.

nun weiß ich auch dass das geld was ich für mich übrig hab niemals für 2 personen reichen würde. :-/ wie kann ich vorgehen? haben wir dann anspruch auf irgend eine finanzielle unterstützung? wenn ja wo müsste ich einen antrag stellen oder kann man erst einen antrag nach der einreise stellen bitte um eure hilfe und danke im voraus. wie gesagt wenn was an info fehlt dann bitte fragen.. :-[
lg sedef

Titel: Re: Ehegattennachzug und dann???
Beitrag von Alacrity am 16.03.2012 um 08:37:39
Du hast jetzt vielleicht Anspruch auf Wohngeld. Dafür müßtest Du einen Antrag bei der entsprechenden Wohgeldstelle stellen.

Nachdem Dein Mann zu Dir gezogen ist, hat dieser Anspruch auf Sozialleistungen (90% vom Regelsatz + Hälfte der Miete, der NK und des geschätzten Aufwands für Warmwasserbereitung; sollte gut € 500 pro Monat ergeben). Dafür müßtet Ihr einen Antrag stellen beim Sozialamt oder Jobcenter, die sich zunächst über die Zuständigkeit vermutlich uneins sein werden, aber irgendein Träger wird schliesslich bezahlen müssen.

Titel: Re: Ehegattennachzug und dann???
Beitrag von schweitzer am 16.03.2012 um 08:52:02

sedefbayram schrieb am 16.03.2012 um 01:20:08:
wie kann ich vorgehen? haben wir dann anspruch auf irgend eine finanzielle unterstützung? wenn ja wo müsste ich einen antrag stellen oder kann man erst einen antrag nach der einreise stellen


Antragstellung geht erst nach Einreise, ansonsten:

Klick mich an !


=schweitzer=

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