Prüfkriterien bei Schengenvisa sind Reisezweck, Finanzierung und Rückkehrbereitschaft.
Daß die
VE bei positiver Bonitätsbestätigung als Finanzierungsnachweis einsetzbar ist, braucht nicht betont zu werden.
Als Reisezweckbestätigung halt nur dann, wenn aus dem Zusammenhang des Falles keine weiteren Informationen benötigt werden.
Ich hatte schon oft Fälle, in denen die
VE offenbar nicht von einem nahen Verwandten abgegeben worden war und trotzdem ein Aufenthalt von drei Monaten bei einfacher Einreise beantragt wurde.
Hier wird in der Regel nachgefragt. Bleibt es dabei, daß keine nahen Verwandten "im Spiel sind", ist ein Drei-Monats-Aufenthalt für deutsche Verhältnisse ungewöhnlich.
Also wird z.B. nachgefragt, was da so alles geplant ist. Kurz "Reisezweckerläuterung" genannt.
Am liebsten vom deutschen Einlader per Fax oder eingescannt per Email.
Daß dann offenbar in Deutschland nur ankommt "Du sollst bitte die Einladung bestätigen!" sieht man dann an den Texten. ("Hiermit bestätige ich, daß ich ... eingeladen habe.")
Keine zusätzliche Information - (noch) kein Visum.
Daher: Ohne Einzelheiten des Falles zu kennen, sollte man Unfug wie
syoma schrieb am 09.03.2012 um 12:04:04:... so eine kluge Idee seit ein Paar Monaten bekommen, um eine zusatzliche Kopfschmerzen zu machen.
möglichst vermeiden.
Es hat nämlich auch durchaus Fälle gegeben, wo erst aus einer Häufung beantragter Visa durch bestimmte Antragsteller(gruppen) und/oder von bestimmten Einladern und/oder ... (Liste läßt sich verlängern) die Aufmerksamkeit der Kollegen geweckt wurde.
Da wird dann nachgefragt - und solange alles in Ordnung ist, bleibt es auch bei den Nachfragen.