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Die Einbürgerung meiner Tochter wird unter immer wieder neuen Vorwänden nicht vollendet. (Gelesen: 12.933 mal)
Themen Beschreibung: Ist das Verhalten von meinem Sachbearbeiter korrekt?
grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Die Einbürgerung meiner Tochter wird unter immer wieder neuen Vorwänden nicht vollendet.
Antwort #15 - 06.03.2012 um 20:02:15
 
zugzwang schrieb am 06.03.2012 um 16:41:16:
Diesen Wechsel habe ich unverzüglich meinem SB mitgeteilt und erklärte, dass meine Frau weiter in München bleibt und ich weiterhin München den Grossteil meiner Freizeit verbringen werde

Wenn Frau und Kind in Müchen leben ist der Lebensmittelpunkt der Familie, und damit auch deiner in Müchnen

In Antwort #1 wurde dir gesagt was du machen kannst.
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J_Valjean
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Strafanzeige gegen diesen Sachbearbeiter
Antwort #16 - 06.03.2012 um 20:08:48
 
Wenn ein Beamter oder öffentlicher Angestellter in soclh einer Funktion offensichtlich das Recht beugt, sollte dies doch strafrechtlich zu überprüfen sein ?

Doieses Land hat doch schon einmal erlebt, wozu es führt, wenn Rechjtsbeugung zugelassen wird.

(Vgl. die seinerzeitige Zulassungsarbeit des heutigen Dr.phil. Elmar Geus zur Rolle der Justiz in der Weimarer Republik - Uni Bamberg)
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #17 - 06.03.2012 um 20:10:18
 
zugzwang schrieb am 06.03.2012 um 16:41:16:
Nein. ..
..

Eigentlich deutet die Tatsache, dass auf den Einbürgerungsantrag die  Zusicherung zügig folgte, darauf, dass der SB damals davon ausging, dass mein Lebensmittelpunkt doch in München liegt und alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Nun, wenn sich nichts geändert hatte seitdem du die EInbürgerungszusicherung für deine Tochter bekommen hattest, dann ist deine Tochter einzubürgern, sonst hätte die EBZ nie erteilt werden dürfen, die Behörde ist an diese Zusicherung gebunden.

zugzwang schrieb am 06.03.2012 um 16:41:16:
Was denkt ihr?

Ich denke : Anwalt
Die Kosten für den Rechtsbeistand wirst du selber tragen müssen.

Die SBs in der Regierung von Oberbayern sind von einem anderen Schlag als die im KVR, würde nicht selbst mit denen argumentieren.
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zugzwang
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #18 - 07.03.2012 um 00:42:29
 
grisu1000 schrieb am 06.03.2012 um 20:02:15:
In Antwort #1 wurde dir gesagt was du machen kannst.

Dem guten Rat von Petersburger werde ich demnächst folgen. Ich werde um einen Termin bei dem SB's Vorgesetzten bitten und ihm einen Brief mit der Beschwerde über SB's unangemessene Aufforderungen und Verzögerung in der Endphase von Einbürgerung schreiben.

In diesem Forum will ich meine Argumente auf die juristische Legitimität prüfen. Leider sind viele meine konkreten Fragen immer noch nicht beantwortet. Es liegt wahrscheinlich daran, dass meine Posts ziemlich lang sind. Deswegen habe ich mich entschieden, die Fragen in eine Liste auszugliedern

  • Frage 1.
    Der Lebensmittelpunkt meiner Frau und meiner Tochter liegt zweifellos in München.
    Könnte meine Tochter auch dann eingebürgert werden, wenn mein Lebensmittelpunkt im Ausland liegen würde?
  • Frage 2.
    Um zu beweisen, dass mein Lebensmittelpunkt auch nach der Geburt meiner Tochter  nicht änderte, forderte SB die „entsprechenden objektiven Nachweise“. Er schrieb, dass es „insbesondere folgende Unterlagen sein können“ und fügte eine Liste von 12 Dokumenten hinzu, welche er gern sehen würde, und bemerkte, dass diese Liste „naturgemäß nicht abschließend ist“. Ich habe ihm nicht alle gewünschte Dokumente zugeschickt, dafür aber einige anderen, die nicht in der Liste standen, so dass, m.E., mein Münchener Lebensmittelpunkt unbestreitbar ist.  In letztem Brief geht SB auf die einzelne Dokumente aus seiner ursprünglichen Liste ein, und wirft mir vor, ich habe seiner Aufforderung, diese Beweisstücke zu besorgen, nicht nachgegangen!
    Kann ich diese Kritik zurückweisen, weil SB das Wort "können" benutzte, und damit mir die Freiheit überließ, nicht alle Dokumente an ihn zu schicken?
  • Frage 3.
    Ist sein Vorwurf: mein Untermietvertrag (für ein Zimmer in der Wohnung von einem Bekannten) wurde auf unbestimmte Zeit beschlossen, und damit wäre es eine Indiz für meinen dauerhaften Aufenthalt im Nachbarland, für die Einbürgerung irrelevant?
  • Frage 4.
    Ich kann wirklich nicht verstehen, aus welchem Grund, der SB unbedingt wissen will warum mir gekündigt wurde. Ihn hat es gewundert, dass in meinem positiven Arbeitszeugnis das nicht explizit geschrieben wurde. Nun will er, dass ich einen neuen Zeugnis  bei meinem Ex-Arbeitgeber besorge, diesen von einem in Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer übersetzen lasse, und an ihn schicke!
    Kann ich dieser Aufforderung widersprechen weil a) es ihn doch nichts angeht, b) in seiner ursprünglicher Liste die Rede lediglich von "einem Nachweis über Beendigung des Arbeitsverhältnisses" war, welchen ich ihm mit meinem Arbeitszeugnis zweifellos vorgelegt habe oder c) a+b
  • Frage 5.
    SB hat Zweifel, dass unser Lebensmittelpunkt in München  von dauerhafter Natur ist. Ich bin jetzt arbeitssuchend und kann wirklich nicht garantieren, dass wir in 5 Jahren weiter in München leben werden, insbesondere wenn ich eine Stelle in einer anderen Stadt ggf. Land finde.  Aber bis dahin wird München unser Lebensmittelpunkt, so wie es nun seit drei Jahren ist. Und die Tatsache, dass wir zwei Wohnungen in München besitzen, spricht doch dafür, dass wir unsere Zukunft gern mit München verbinden würden.  Ist es aus der Sicht der Einbürgerungsbehörde ein Verbrechen wenn ein Arbeitnehmer, nicht sein ganzes Leben auf einem Wohnort verbringen will (kann)?
    Sind die Befürchtungen,  dass unser familiärer Lebensmittelpunkt in "näherer" Zukunft sich ändern kann, berechtigt oder ist nur die Ist-Lage entscheidend?


Danke im Voraus für eure Antworten!
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 07.03.2012 um 01:13:29
 
Ich möchte da mal was allgemeines dazu sagen als
einer vom Admin-Team:

Ist sachlich absolut nicht meine Baustelle, aber wenn
ich das nun so verfolge, werden hier hohe "Ansprüche"
an Lösungen/Antworten gestellt.

Das geht sehr weit. Und wir können und wollen keine
abschließende/zuverlässige Beratung geben.

Wir wollen in 1. Linie aufklären aber können UND wollen
keinen "Anwalt" ersetzen, so er erforderlich erscheint.

Ob/wann das der Fall ist, muss jeder selbst entscheiden.
Wenn er/sie denkt ja: dann sind unsere Grenzen erreicht.

Hier schreiben alle nach bestem Wissen und Gewissen.
Aber im "kniffligen" Fällen kann keiner hier ohne Akten-
einsicht was "zuverlässiges" sagen.
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davith
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Hmmm...


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Antwort #20 - 08.03.2012 um 09:45:48
 
zugzwang schrieb am 04.03.2012 um 03:01:52:
Meine Tochter wurde 3 Monate vor meiner Einbürgerung geboren. Zu diesem Zeitpunkt lebte ich schon seit 12 Jahren in Deutschland. Ich hoffte, dass es bestimmt einen Weg geben wird, um meine Tochter als eine Deutsche gleich nach der Geburteintragen zu lassen. In der Realität war es anders.

Für bayerischen Beamten kam, wenn überhaupt, nur §4 StaGin Frage. Aber auch diesen Paragraf dürften sie angeblich nicht anwenden, weil meine Studienjahre, ihrer Meinung nach, nicht zu dem gewöhnlichen Aufenthalt angerechnet werden können.

Wenn ihr (eigentlich eure Tochter) für einige Zeit in ein anderes Bundesland umzieht, so wird eure Tochter dort nach §4 StaG als Deutsche anerkannt. Dann beantragst Du noch zusätzlich dort ein Staatsangehörigkeitsausweis und kannst damit ruhig nach München zurückkehren.
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zugzwang
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i4a rocks!


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Antwort #21 - 08.03.2012 um 17:50:23
 
Danke für den Tipp, Davith! Vor einem Jahr haben wir uns das auch überlegt, und letztendlich dafür entschieden, dass wir unsere Tochter auf Grund §8 in München einbürgern lassen. Einer der Gründe dafür war die Werbung unseres SB aus der Auslandsbehörde (Also nicht der SB von Regierung Oberbayern, mit dem ich nun streiten will). Seiner Meinung nach hätte alles ziemlich zügig ablaufen sollen.

@ fons
Ich stelle, um Himmels willen, überhaupt keine Ansprüche auf die Lösungen und Antworten von Forumsteilnehmer, die hier unentgeltlich in ihrer Freizeit Aufklärungsarbeit leisten.  Nun ist dieser Forum aber der Beste in Sachen Ausländerrecht. Und wo wenn nicht hier kann ich meine Fragen aus diesem Bereich stellen und viele Expertenmeinungen hören?

Gegenüber Anwälten bin ich aus eigener Erfahrung sehr misstrauisch. Erstens, wird ein Anwalt mir höchstens eine Meinung geben. Zweitens, bin ich nun Deutscher Bürger und würde gern selbst mit Öffentlichem Recht mich auseinandersetzen können, aus dem einfachen Grund, weil es keine Rechtsschutzversicherung für diesen Bereich gibt. (Zumindest meine RSV deckt diesen Bereich nicht) Drittens, hoffe ich, dass durch detaillierte Beschreibung meines Falles, anderen Leuten mit ähnlichen Problemen die Möglichkeit gegeben wird an meinem Beispiel zu lernen. Viertens, kann eine solche Anwaltsvertretung ziemlich schnell mehrere Hunderte Euro kosten. Fünftens, bin ich selbst davon überzeugt, dass es objektiv mehr als genügend Fakten für die Einbürgerung unserer Tochter sprechen. Da sind die ausgeklügelten Anwaltsstrategien vielleicht gar nicht nötig.

In diesem Sinne werde ich mich freuen, wenn jemand seine Meinung zu den Fragen, die ich in Post #15 aufgelistet habe, und die einzeln betrachtet, m.E. gar nicht so knifflig sind, abgibt.  Aber, wenn nicht -- dann nicht. Ich bilde mir da keine Erwartungen! Zwinkernd


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i4a rocks!


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Antwort #22 - 22.04.2012 um 23:55:51
 
Ich dachte, ich melde mich zurück und erzähle wie der Fall ausging...

Am 13 April 2012 schickte ich einen Ultimatum-Brief an den Sachbearbeiter. Ich schrieb, dass ich keine seiner Vorwürfe akzeptiere und erläuterte, warum ich sie für unberechtigt halte. Nichts desto trotz, gab ich einige erklärenden Stellungnahmen ab. Ich sagte, dass meiner Meinung nach die Einbürgerung nun aber wirklich fällig wäre, und dass ich sogar bereit bin zu einem Gespräch zu kommen, allerdings nicht mit meinem SB sondern mit seinem Vorgesetzten.  Wenn SB weder die Einbürgerung veranlassen will noch das Gespräch mit Vorgesetzten organisiert, dann möge er bitte mir die Kontaktdaten von seinem Fachaufsicht und dem Vorgesetzten zukommen lassen.

3 Wochen passierte nichts. Dann rief ich an, und erfuhr dass sowohl mein SB als auch sein Vorgesetzter für eine verlängerte Woche Osterurlaub genommen haben.

Nach Ostern  rief ich den Vorgesetzen direkt an. Er wusste, dass der Fall meiner Tochter so lang in der Bearbeitung war, verlangte aber ein Verständnis dafür, da die Konstellation  ja ziemlich kompliziert ist.  Ich sagte, dass ich eine Antwort bis Ende der Woche erwarte.

Und in der Tat, am Freitag lag in unserem Briefkasten ein Brief aus  Regierung Oberbayern, in welchem  unser SB uns mitteilte, dass nach wiederholter Prüfung sie doch zu dem Schluss kamen, dass meine Tochter eingebürgert werden kann.

Man kann natürlich "Ende gut, Alles gut" sagen, allerdings werde ich leider den Eindruck nicht los, dass meine Tochter hier in München alles anders als willkommen angenommen wird. Wir gehen sicherlich nicht noch mal zu der Einbürgerungsfeierzeremonie im Rathaus.  Die festlichen Reden, die dort von zuständigen Politikern zu dem Thema Ausländeroffenheit der Stadt München und Integration vorgetragen werden, haben mit der Realität, die wir erlebt haben, sehr wenig Gemeinsames.

Ich danke noch mal allen freiwilligen Helfern bei I4a! Durch Ihre Hilfeleistung, sehe ich, dass nicht alle ABH-Mitarbeiter, ihre Arbeit gleich der Verteidigung des heiligen Landes von unerwünschten Fremden wenn nicht sogar Feinden sehen.   
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 23.04.2012 um 00:18:26
 
Schön, dass es doch klappte nun  Laut lachend

zugzwang schrieb am 22.04.2012 um 23:55:51:
Man kann natürlich "Ende gut, Alles gut" sagen,


ja, und damit lassen wir es dann auch gut sein bevor eine
Stammtischdisku aufkommt.

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