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Indonesisch -> nach 8 Jahren Studentstatus, nun Arbeit bekommen, wann kann ich mich einbürgen lassen (Gelesen: 2.971 mal)
hingiswiss
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: indonesisch
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21.04.2012 um 10:59:51
 
Hallo zusammen,

nach ein bisschen mehr als 8 Jahren Studium hab ich nun mein Diplomzeugnis in der Hand.  Die Ausländerbehörde gab mir ab dem Datum des Zeugnisses ein Jahr Zeit zur Arbeitssuche.  Nun, ich bin guter Hoffnung, dass ich bald eine Stelle bekomme.  Ich nehme an, dass mit einer studienfachbezogenen Arbeit ich dann Arbeitserlaubnis und somit Aufenthaltserlaubnis bekomme.  Vielleicht erstmal für´n Jahr, ist mir auch zweitrangig.

Ich frage mich, wann ich am schnellsten einen Einbürgerungsantrag stellen kann?

Ich habe von dem Gesetzt mit den 8 Jahren gehört, gilt dies auch für mich?  Ich bin nicht asylberechtigt.

Vielen Dank für die Information.

MfG,
Leo 

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.04.2012 um 11:30:49
 
In welchem Bundesland lebt du?
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hingiswiss
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: indonesisch
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Antwort #2 - 21.04.2012 um 11:47:17
 
Hallo Bayraqiano,

zur zeit bin ich noch in NRW.  So wie es aussieht, ziehe ich in ca. einem Monat nach Wolfsburg(Niedersachsen). 

Vielen Dank.

MfG,
Leo
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.04.2012 um 11:53:28
 
Gut, das ist schon mal geklärt.

Also sowohl in NRW als auch in Niedersachsen werden die Studienzeiten als gewöhnlicher Aufenthalt anerkannt und somit voll angerechnet, d.h. die für §10 StaG geforderten acht Jahre Aufenthalt würdest du jetzt schon erfüllen.

Eine Einbürgerung ist mit einer AE nach §18 AufenthG möglich, sofern auch die anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Sobald du also deine AE für die Arbeit bekommst, solltest du mal ein Beratungsgespräch mit der zuständigen EBH machen um dort alles abzuklären.
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hingiswiss
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: indonesisch
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Antwort #4 - 21.04.2012 um 12:17:49
 
Vielen Dank für die Information.  Eine letzte Frage:

wissen Sie ob die gleiche Gesetzgebung auch für Hessen und Bayern herrscht?

Denn, es sind ebenfalls mögliche Arbeitgeber aus den beiden Bundesländern.

MfG,
Leo
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 21.04.2012 um 12:22:37
 
hingiswiss schrieb am 21.04.2012 um 12:17:49:
wissen Sie ob die gleiche Gesetzgebung auch für Hessen und Bayern herrscht?


Bayern erkennt Studienzeiten nicht als gewöhnlichen Aufenthalt an, §10 würde dort zunächst ausscheiden. Eine Einbürgerung wäre nur nach §8 möglich. Da sind die Voraussetzungen, vor allem die wirtschaftlichen viel höher, weil man u.a 60 Monatsbeiträge zur Rentenversicherung nachweisen muss.

In Hessen variiert die Anrechnung, wobei es allerdings so aussieht, als ob dort größtenteils die Studienzeiten anerkannt werden.
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hingiswiss
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: indonesisch
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Antwort #6 - 21.04.2012 um 16:36:26
 
vielen Dank für Eure raschen Hilfestellungen.  Ich meine, mich erinnern zu können dass mir eine Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde gesagt hat, dass man theoretisch ein Einbürgerungsantrag gestellt werden kann, sobald man den Arbeitsvertrag in der Hand hat (also ab dem Arbeitsbeginn).  Sie meinte weiterhin, dass normalerweise aber "sichergegangen" gegangen wird, sprich die Ausländerbehörde wartet erstmal bis die Probezeit vorüber ist, erst dann wird der Antrag richtig bearbeitet.  Sie riet mir daher, dass ich erstmal warten soll, bis die Probezeit vorbei ist.

Was meint Ihr dazu?

Danke,
Leo
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erne
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Antwort #7 - 22.04.2012 um 00:02:37
 
hingiswiss schrieb am 21.04.2012 um 16:36:26:
Was meint Ihr dazu?


du hast einen gutgemeinten Rat  der ABH bekommen.
Was wird es dir bringen, wenn hier jemand anderer Meinung ist?

Nur die Meinung deiner EBH ist entscheidend, also frag da nach.

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