Hallo Zusammen,
>> Soll man 5 Jahre innerhalb Bundesgebiet aufhalten und arbeiten um die Anspruch auf die DA-EG zu haben?
wenn nein ...
>> Habe ich Anspruch auf die Daueraufenthalt-EG auf Grund § 9a
AufenthG (3) Satz 1, wenn ich ein griechisches Daueraufenthalt-EG (unbefristet) besitze?
Ich habe in Griechenland für 15 Jahre gelebt, studiert ('00-'05) und gearbeitet (Rentenversicherung für 60 Monaten bezahlt). Ich bin Drittstaatsangehörige, arbeite in Deutschland für 25 Monaten und besitze eine Aufenthalterlaubnis nach §18
AufenthG 4.1 gemäß § 27
BeschV 2.
>> In Merkblat 7, Fassung 5.1.2012, Seite 7, Kapitel 1.6, steht:
Daueraufenthalt-EG [§ 9a AufenthG]Ausländer aus Drittstaaten, die seit mindestens 5 Jahren in einem EU-Staat leben, können unter bestimmten Voraussetzungen die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten (Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG) erhalten.
>> In
AufenthG, §9a (3) Satz 1 steht:
§ 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG(2) Einem Ausländer ist eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nach ... zu erteilen, wenn
1. er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält, ...
(3) Absatz 2 ist nicht anzuwenden, wenn der Ausländer
1. einen Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 besitzt, ... , oder eine vergleichbare Rechtsstellung (
vergleichbare mit der DA-EG oder dem Abschnitt 5?) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union innehat, ...
Richtlinie 2003/109/EGArtikel 2 - Definitionen
b) „langfristig Aufenthaltsberechtigter“ jeden Drittstaatsangehörigen, der die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten im Sinne der Artikel 4 bis 7 besitzt;
Wenn bestimmten Voraussetzungen gelten, dann erklärt jemand bitte mir, wie kann ich die finden?