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Schengenvisumsantrag ohne Letter from Employer (Gelesen: 2.386 mal)
CHMike
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07.02.2012 um 08:14:04
 
Liebe ForumlerInnen  Smiley,

moechte etwas fragen fuer einen Freund.

Die Frage ist: Kann man ein Schengentouristvisum (Typ C, fuer 2 Wochen) beantragen ohne einen "Reference Letter of Employer" zu haben (Antragsteller ist angestellt, nicht selbststaendig)

Der Hintergrund ist: Antragsteller hat Ende November 2011 ein Typ C Schengenvisum fuer 2 Wochen von der deutschen Botschaft in Nigeria bekommen. Der Arbeitgeber des Antragstellers stellt aber einen solchen Letter of Employer nur einmal alle 6 Monate aus. Den naechst moeglichen im Mai moechte Antragsteller aber fuer eine Reise nach USA zu seiner Frau nutzen.


Wie koennte man hier vorgehen? Gibt es ueberhaupt eine Moeglichkeit? Gibt es so etwas wie einen Verweis auf den erfolgreichen Visumsantrag im November  Augenrollen ?

Allerherzlichsten Dank fuer Eure Hilfe

Lg  Smiley

PS: Keine Betrugssache hier  Augenrollen - Antragsteller moechte mit seiner Frau zu Ostern nach Rom fahren (Praying + Sightseeing)
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erne
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Antwort #1 - 07.02.2012 um 14:32:50
 
CHMike schrieb am 07.02.2012 um 08:14:04:
Kann man ein Schengentouristvisum (Typ C, fuer 2 Wochen) beantragen ohne einen "Reference Letter of Employer" zu haben 

ja, selbstverständlich kann man das (über die Erfolgsaussichten sage ich erstmal nichts)

CHMike schrieb am 07.02.2012 um 08:14:04:
Wie koennte man hier vorgehen? Gibt es ueberhaupt eine Moeglichkeit?


Die Kernfrage ist: wie kann der Antragsteller glaubhaft machen, dass er wieder zurückkehrt.
Die Rückkehrbereitschaft ist das A und O bei Schengenvisa.

Eine Möglichkeit ist eben ein Arbeitsplatz (je besser bezahlt, um so besser, ein Arbeitsplatz von dem man sich nicht richtig ernähren kann, hilft auch wenig), den er mit diesem Schreiben nachweist.
Ggf. genügt die Darlegung des Falles, wie du ihn oben geschildert hast, um die Rückkehrbereitschaft zu zeigen.
Zudem familiäre Bindung, Grundbesitz, ... eben alles, was einen zur Rückkehr bewegt.
(Gegenbspl.: Alleinstehende ohne Besitz und ohne Arbeitsplatz werden kaum ein Visum erhalten, weil sie keinen Grund zeigen, warum sie zurückkehren sollten, wenn es ihnen im Ausland besser gefällt)


CHMike schrieb am 07.02.2012 um 08:14:04:
Gibt es so etwas wie einen Verweis auf den erfolgreichen Visumsantrag im November ?

?? Die AV wird ja wohl die Daten haben, zudem sieht man im Pass das alte Visum und die Ein- und Ausreisestempel.
Und eine positive Visahistorie ist immer gut.
Was genau wolltest du fragen?

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CHMike
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Antwort #2 - 07.02.2012 um 14:45:12
 
Hallo erne,

herzlichen Dank  Smiley.

Bei beiden relevanten Botschaften (DE und CH) steht jedoch bei Tourist Visa unter mandatory documents das Folgende:
• Letter of introduction from employer
• Leave letter from employer

Sie verlangen eine Art Empfehlungsschreiben und einen Urlaubsnachweis.

Deine Idee, den Fall zu beschreiben koennte ein Ansatz sein.
Ebenso anderweitig die Rueckreisebereitschaft darzulegen.

Ich bin einfach auf der Suche nach Optionen.

Herzlichen Dank  Smiley
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grisu1000
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Antwort #3 - 07.02.2012 um 15:02:46
 
CHMike schrieb am 07.02.2012 um 14:45:12:
Leave letter from employer


Urlaubsbescheinigung. Dein Freund wird ja ein Schreiben vom Arbeitgeber haben, dass er vom... bis.. Urlaub hat. Sowas spricht ja auch für Rückkehrbereitschaft.
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CHMike
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Antwort #4 - 07.02.2012 um 15:08:04
 
Hallo grisu,

ja - das ist eine der zwei Anforderungen und die Bescheinugung bekommt er. Aber was ist mit dem "Letter of introduction from employer"? Den bekommt er eben pro Halbjahr max. 1x von seinem Arbeitgeber  Augenrollen ...
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grisu1000
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Antwort #5 - 07.02.2012 um 15:23:33
 
CHMike schrieb am 07.02.2012 um 15:08:04:
Den bekommt er eben pro Halbjahr max. 1x von seinem Arbeitgeber


Macht diese Aussage auch der Arbeitgeber schrftlich? Wenn ja soll er diese schriftliche Aussage mit der kopie der alten Bescheinigung einreichen. Wichtig sind auch die Voraufenthalte im Schengenraum, die man ohne Probleme absolviert hat.
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franky_23
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Antwort #6 - 07.02.2012 um 16:10:03
 
Vorsicht! Der Schuss kann nach hinten losgehen. Die Botschaft könnte auch daraus schließen, dass sie es nicht gutheißt wenn die MA häufiger das Unternehmen verlassen und keinen sicheren Arbeitspaltz unterstellen und das Allzweckargument  fehlende Rückkehrbereitschaft anführen.
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Antwort #7 - 07.02.2012 um 19:47:54
 
Zitat:
Vorsicht! Der Schuss kann nach hinten losgehen. Die Botschaft könnte auch daraus schließen, dass sie es nicht gutheißt wenn die MA häufiger das Unternehmen verlassen und keinen sicheren Arbeitspaltz unterstellen und das Allzweckargumentfehlende Rückkehrbereitschaft anführen. 

Klar!

Und sie kann sich noch allerhand anderen Schwachsinn einfallen lassen. Und nicht nur die Botschaft, wie man sieht.

Gibt es einen Urlaubsanspruch von (einfach mal so dahingesagt) drei Wochen pro Kalenderjahr und es wurden zwei Wochen im November genommen, dann fängt auch für AV das Kalenderjahr und damit ein neuer Urlaubsanspruch zu Neujahr an.

Damit sind auch zwei Wochen zu Ostern etwas völlig Normales und keinerlei Grund, hier irgendwelche Unkenrufe loszulassen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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