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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Daueraufenthalt-EG: Anspruch auf DA-EG wenn man ein EU DA-EG
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Beitrag begonnen von tataros am 08.02.2012 um 19:34:46

Titel: Daueraufenthalt-EG: Anspruch auf DA-EG wenn man ein EU DA-EG
Beitrag von tataros am 08.02.2012 um 19:34:46
Hallo Zusammen, 

>> Soll man 5 Jahre innerhalb Bundesgebiet aufhalten und arbeiten um die Anspruch auf die DA-EG zu haben?

wenn nein ...

>> Habe ich Anspruch auf die Daueraufenthalt-EG auf Grund § 9a AufenthG (3) Satz 1, wenn ich ein griechisches Daueraufenthalt-EG (unbefristet) besitze?

Ich habe in Griechenland für 15 Jahre gelebt, studiert ('00-'05) und gearbeitet (Rentenversicherung für 60 Monaten bezahlt). Ich bin Drittstaatsangehörige, arbeite in Deutschland für 25 Monaten und besitze eine Aufenthalterlaubnis nach §18 AufenthG 4.1 gemäß § 27 BeschV 2.

>> In Merkblat 7, Fassung 5.1.2012, Seite 7, Kapitel 1.6, steht:

Daueraufenthalt-EG [§ 9a AufenthG]

Ausländer aus Drittstaaten, die seit mindestens 5 Jahren in einem EU-Staat leben, können unter bestimmten Voraussetzungen die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten (Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG) erhalten.

>> In AufenthG, §9a (3) Satz 1 steht:

§ 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

(2) Einem Ausländer ist eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nach ... zu erteilen, wenn
1. er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält, ...

(3) Absatz 2 ist nicht anzuwenden, wenn der Ausländer
1. einen Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 besitzt, ... , oder eine vergleichbare Rechtsstellung (vergleichbare mit der DA-EG oder dem Abschnitt 5?) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union innehat, ...

Richtlinie 2003/109/EG

Artikel 2 - Definitionen
b) „langfristig Aufenthaltsberechtigter“ jeden Drittstaatsangehörigen, der die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten im Sinne der Artikel 4 bis 7 besitzt;

Wenn bestimmten Voraussetzungen gelten, dann erklärt jemand bitte mir, wie kann ich die finden?

Titel: Re: Daueraufenthalt-EG: Anspruch auf DA-EG wenn man ein EU DA-EG
Beitrag von Muleta am 08.02.2012 um 21:33:22

tataros schrieb am 08.02.2012 um 19:34:46:
Ausländer aus Drittstaaten, die seit mindestens 5 Jahren in einem EU-Staat leben, können unter bestimmten Voraussetzungen die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten (Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG) erhalten.


das ist zwar richtig, sie müssen sich dazu aber 5 Jahre in einem Mitgliedsstaat aufhalten und können dann dort die DA-EG erreichen. Für Dich wäre das Griechenland gewesen, aber das geht jetzt nicht mehr, denn Du bis weg von dort.

Bei einem Wechsel des Unionslandes (z.B. von Griechenland zu Deutschland) können die Zeiten im ersten Land (Griechenland) nicht für einen Daueraufenthalt im zweiten Land (Deutschland) berücksichtigt werden.


tataros schrieb am 08.02.2012 um 19:34:46:
(3) Absatz 2 ist nicht anzuwenden, wenn der Ausländer1. einen Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 besitzt, ... , oder eine vergleichbare Rechtsstellung (vergleichbare mit der DA-EG oder dem Abschnitt 5?) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union innehat, ...


das betrifft Dich nicht. Gemeint ist, dass ein DA-EG grundsätzlich gar nicht erteilt werden kann an anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit subisdiären Schutz.

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