persond12345 schrieb am 14.02.2012 um 09:23:21:Nein, das ist erstmal nur eine erste inhaltliche Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen des Bundesrates zum Entwurf der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf muss noch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren im Bundestag (1. Lesung, Ausschuss, 2.+3. Lesung) durchlaufen.
Es wird daher sicher noch einige Monate dauern, bis das Gesetz in Kraft treten kann, zumal es logische Unstimmigkeiten in dem Gesetzentwurf gibt (§ 51 Abs. 1a neu: Erlöschen der
NE nach § 19 bei Sozialleistungsbezug - weshalb heißt das Ding dann nicht richtigerweise gleich
AE?).
Zudem hatte die FDP und die Koalitionsvereinbarung allgemeine Erleichterungen bei der Arbeitserlaubnis auch für andere Personenkreise in Aussicht gestellt, weshalb es nahe läge, diese nunmehr in das Bluecard-Gesetzgebungsverfahren mit reinzupacken.
Abschließend muss der Bundesrat dann noch einmal zustimmen.
Bis dahin sind die Maßgaben der EU-Bluecard-RL
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/2009_50_Bluecard.pdfbei der Erteilung von AEs nach § 18 ff
AufenthG unmittelbar anzuwenden, da die Umsetzungsfrist für den deutschen Gesetzgeber bereits am 19. Juni 2011 abgelaufen ist.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss die
ABH daher auch schon jetzt förmliche "Bluecards" ausstellen (
da hat der Gesetzgeber geschlafen, es freut sich der Anwalt, und die Gerichte bekommen was zu tun...).