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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Bundeskabinett beschließt die Einführung der Blue Card
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Beitrag begonnen von Teri11 am 07.12.2011 um 11:45:52

Titel: Bundeskabinett beschließt die Einführung der Blue Card
Beitrag von Teri11 am 07.12.2011 um 11:45:52
http://www.bundesregierung.de/nn_1272/Content/DE/Artikel/2011/12/2011-12-07-blaue-karte-kommt.html

Jedoch muss auch noch der Bundesrat zustimmen...

Titel: Re: Bundeskabinett beschließt die Einführung der Blue Card
Beitrag von dim4ik am 12.12.2011 um 23:15:16
Für alle Interresenten:  Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union

Titel: Re: Bundeskabinett beschließt die Einführung der Blue Card
Beitrag von charging am 03.02.2012 um 17:19:36
Eine andere Frage von meinerseits:

Wird diese neue sogenannte "Blue Card" die gewöhnlichen Arbeits- bzw. Aufenthaltstiteln ersetzen? Oder ist sie nur in besonderen Fällen als Alternative gedacht?

Denn ich sollte irgendwo gelesen haben, dass die Blue Card es nicht ermöglicht, obwohl vielleicht die bestimmten Vorassetzungen erfüllt sind, später eine Niederlassungserlaubnis bzw. Daueraufenthaltstitel zu bekommen?

Titel: Re: Bundeskabinett beschließt die Einführung der Blue Card
Beitrag von grisu1000 am 03.02.2012 um 17:41:13

charging schrieb am 03.02.2012 um 17:19:36:
obwohl vielleicht die bestimmten Vorassetzungen erfüllt sind, später eine Niederlassungserlaubnis bzw. Daueraufenthaltstitel zu bekommen?


Was ich bisher gelesen habe wird es für Blue-Card Inhaber nach einer gewissen Zeit eine spezielle NE geben. Eine NE die zwar unbefristet ist, aber bei Fall in die Sozialleistungen entzogen wird. Also eine NE-Light bis man dann die "richtige" NE bekommt.

IMHO wäre es systematischer gewesen eine langfristige AE zu geben. Aber scheinbar wollte man unbedingt den Begriff NE so ein bischen als Mogelpackung für die zukünftigen Fachkräfte.

Titel: Re: Bundeskabinett beschließt die Einführung der Blue Card
Beitrag von Muleta am 03.02.2012 um 18:37:32

charging schrieb am 03.02.2012 um 17:19:36:
Wird diese neue sogenannte "Blue Card" die gewöhnlichen Arbeits- bzw. Aufenthaltstiteln ersetzen? Oder ist sie nur in besonderen Fällen als Alternative gedacht?


Die Bluecard wird in Deutschland praktisch eine weitere Form der AE bzw. NE sein.

Besonderer Vorteil wird sein, dass die Mobilität innerhalb der EU gefördert wird. So ist eine Weiterwanderung schon nach 18 Monaten möglich und Aufenthaltszeiten in verschiedenen Mitgliedsstaten können für ein Daueraufenthaltsrecht zusammengezählt werden.

Man wird dann zukünftig genauer schauen müssen, ob zur Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten evtl. zwei Aufenthaltstitel gleichzeitig beantragt und erhalten werden können.

Titel: Re: Bundeskabinett beschließt die Einführung der Blue Card
Beitrag von C_Devil am 07.02.2012 um 12:21:30
Der heutigen Pressemitteilung 7/2012 ist zu entnehmen, dass der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der EU (Blue Card) Thema der 892. Sitzung des Bundesrates am 10.02.2012 sein wird.

Titel: Re: Bundeskabinett beschließt die Einführung der Blue Card
Beitrag von persond12345 am 10.02.2012 um 21:34:17

C_Devil schrieb am 07.02.2012 um 12:21:30:
Der heutigen Pressemitteilung 7/2012 ist zu entnehmen, dass der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der EU (Blue Card) Thema der 892. Sitzung des Bundesrates am 10.02.2012 sein wird.


Hat Bundestag diesen Gesetzentwurf schon zugestimmt?
(Bundesrat kommt nach Bundestag oder nicht?)

Titel: Re: Bundeskabinett beschließt die Einführung der Blue Card
Beitrag von persond12345 am 14.02.2012 um 09:23:21
http://www.bundesrat.de/cln_235/nn_6898/DE/presse/pm/2012/019-2012.html?__nnn=true


"Der Bundesrat Hut Den Gesetzentwurf zur Hochqualifizierten-Richtlinie, Europäisches Recht der einreise und aufenthalt zu hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger umsetzt, Ausdrücklich begrüßt."

Was es bedeutet?
Hat der Bundesrat beendete mit "Blau-Karte-Gesetz"?

Danke

Titel: Re: Bundeskabinett beschließt die Einführung der Blue Card
Beitrag von gc am 15.02.2012 um 14:57:11

persond12345 schrieb am 14.02.2012 um 09:23:21:
http://www.bundesrat.de/cln_235/nn_6898/DE/presse/pm/2012/019-2012.html?__nnn=true

Was es bedeutet?
Hat der Bundesrat beendete mit "Blau-Karte-Gesetz"?


Nein, das ist erstmal nur eine erste inhaltliche Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen des Bundesrates zum Entwurf der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf muss noch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren im Bundestag (1. Lesung, Ausschuss, 2.+3. Lesung) durchlaufen.

Es wird daher sicher noch einige Monate dauern, bis das Gesetz in Kraft treten kann, zumal es logische Unstimmigkeiten in dem Gesetzentwurf gibt (§ 51 Abs. 1a neu: Erlöschen der NE nach § 19 bei Sozialleistungsbezug - weshalb heißt das Ding dann nicht richtigerweise gleich AE?).

Zudem hatte die FDP und die Koalitionsvereinbarung allgemeine Erleichterungen bei der Arbeitserlaubnis auch für andere Personenkreise in Aussicht gestellt, weshalb es nahe läge, diese nunmehr in das Bluecard-Gesetzgebungsverfahren mit reinzupacken.

Abschließend muss der Bundesrat dann noch einmal zustimmen.

Bis dahin sind die Maßgaben der EU-Bluecard-RL
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/2009_50_Bluecard.pdf
bei der Erteilung von AEs nach § 18 ff AufenthG unmittelbar anzuwenden, da die Umsetzungsfrist für den deutschen Gesetzgeber bereits am 19. Juni 2011 abgelaufen ist.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss die ABH daher auch schon jetzt förmliche "Bluecards" ausstellen (da hat der Gesetzgeber geschlafen, es freut sich der Anwalt, und die Gerichte bekommen was zu tun...).

Titel: Re: Bundeskabinett beschließt die Einführung der Blue Card
Beitrag von Muleta am 15.02.2012 um 15:16:01

gc schrieb am 15.02.2012 um 14:57:11:
Bis dahin sind die Maßgaben der EU-Bluecard-RLhttp://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/2009_50_Bluecard.pdfbei der Erteilung von AEs nach § 18 ff AufenthG unmittelbar anzuwenden, da die Umsetzungsfrist für den deutschen Gesetzgeber bereits am 19. Juni 2011 abgelaufen ist.


was m.E. allerdings leerläuft, da aus der Richtlinie kein unmittelbarer und unbedingter Anspruch auf Erteilung einer Bluecard folgt. Art. 5 Abs. 3 der RL stellt insofern ein Hindernis dar. Mir ist auch bislang keine anderslautende Rechtsprechung deutscher VGs bekannt.

Titel: Re: Bundeskabinett beschließt die Einführung der Blue Card
Beitrag von dr-er am 02.04.2012 um 13:51:20
Wo kann man den Änderungantrag finden, den die Regierungsfraktionen am letzten Mittwoch eingebracht hatten?

Titel: Re: Bundeskabinett beschließt die Einführung der Blue Card
Beitrag von susia am 03.04.2012 um 16:20:25
Aha sehr interessant. Ich muss ehrlich sagen, dass ich bis jetzt noch nie was von der Blue Card gehört habe. Auf jeden Fall vielen Dank für die vielen Links hier. Werde mir das auf jeden Fall genauer anschauen.

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