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eAT - elektronischer Aufenthaltstitet - Infos und Hinweise (Gelesen: 130.716 mal)
Moana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 04.12.2011 um 14:48:29
 
Zitat:
1. Mit welcher Zeit ist bis zur Austellung eines eAT momentan zu rechnen? Ich meine die reine "Produktionszeit", also von dem Zeitpunkt, wenn die ABH dem AT zugestimmt hat und die Daten an die Bundesdruckerei weiterleitet bis zur Benachrichtigung an den Antragsteller, dass die Karte abgeholt werden kann?


Das würde mich auch sehr sehr sehr interessieren. Wir warten mittlerweile seit 8 Wochen. Mein Mann hat ein Jobangebot. Der Chef meldet sich alle paar Tage und fragt wo er denn nun bleibt. Die Arbeitserlaubnis ist abhängig von der Ausstellung des eAT. Echt nervenraubend alles.
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Mladen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 05.12.2011 um 06:59:50
 
Moana schrieb am 04.12.2011 um 14:48:29:
Das würde mich auch sehr sehr sehr interessieren. Wir warten mittlerweile seit 8 Wochen. Mein Mann hat ein Jobangebot. Der Chef meldet sich alle paar Tage und fragt wo er denn nun bleibt. Die Arbeitserlaubnis ist abhängig von der Ausstellung des eAT. Echt nervenraubend alles.


Habt Ihr den Brief aus Berlin bekommen, in dem steht dass der eAT an eure Ausländerbehörde verschickt wurde?
Falls ja, fragt unbedingt bei der Ausländerbehörde nach. Mein Kumpel hat zwei Monate gewartet bis er das getan hat um dann in der Antwort-email zu erfahren dass der eAT zur Abholung bereit liegt. Eigentlich soll man ja warten bis die einem schreiben dass man ihn abholen kann, aber da kam nix..

Grüße
Mladen
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birk
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Antwort #32 - 06.12.2011 um 12:26:28
 
Moana schrieb am 04.12.2011 um 14:48:29:
Das würde mich auch sehr sehr sehr interessieren. Wir warten mittlerweile seit 8 Wochen. Mein Mann hat ein Jobangebot. Der Chef meldet sich alle paar Tage und fragt wo er denn nun bleibt. Die Arbeitserlaubnis ist abhängig von der Ausstellung des eAT. Echt nervenraubend alles. 


Ist der mögliche Verlust einer zugesagten Arbeitsstelle keine "außergewöhnliche Härte" und damit Grund, einen vorläufigen AT gemäß §78a Abs.(1) Ziffer 2 AufenthaltG zu verlangen?

Kann denn niemand Erfahrungswerte zur "Produktionszeit" für den eAT nenen?
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Mick
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Antwort #33 - 06.12.2011 um 12:48:34
 
birk schrieb am 06.12.2011 um 12:26:28:
Kann denn niemand Erfahrungswerte zur "Produktionszeit" für den eAT nenen? 

Variiert ein wenig. Z.Z. zwischen 2,5 und 3,5 Wochen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Moana
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Antwort #34 - 06.12.2011 um 21:58:55
 
Ich habe vor einer Woche mit unserer AB gesprochen. Die Dame war erstaunlicherweise recht freundlich, hat sich meine Handynummer in der Akte notiert und versprochen sofort anzurufen wenn der eAT angekommen ist. So sparen wir uns nochmal dieses Brief hin und her geschicke. Die Dame meinte, dass im Status des Antrags "in der Produktion" steht.

@Mick

Sprichst du aus eigenen Erfahrungen? 3,5 Wochen wären ja ein Witz gegen unsere 8 Wochen Wartezeit. Sollte ich nochmal nachfragen?
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Mick
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Antwort #35 - 07.12.2011 um 06:51:35
 
Moana schrieb am 06.12.2011 um 21:58:55:
Sprichst du aus eigenen Erfahrungen?

Ja klar. Mein Profil lügt nicht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #36 - 10.12.2011 um 23:33:59
 
Mittlerweile sind es 9 Wochen und es ist nichts passiert. Uns nervt das tierisch an und ich möchte in der nächsten Woche unbedingt durchsetze, dass mein Mann die Arbeitserlaubnis bekommt.

Mittlerweile habe ich ein 2. Mal mit der ABH gesprochen und bekomme da keine weiteren Auskünfte als "bitte rufen Sie uns nicht an. Es liegt an der Bundesdruckerei. Warten Sie auf den Brief von der Bundesdruckerei".
Daraufhin habe ich mit der Bundesdruckerei gesprochen. Der Mann versicherte mir, dass es nicht länger als 6 Wochen dauern würde (er hat sich sogar halb entschuldigt, da 6 Wochen vor Weihnachten "leider" normal wären, aber ansonsten es nur ca. 4 Wochen dauern würde). Er sagte, dass er mir jedoch keine Auskunft über meinen Fall geben kann, sondern lediglich die ABH bei ihm anrufen könnte und nachfragen.

Was sollte ich im nächsten Schritt tun?

Mein Plan ist es, am Dienstag zur ABH zu marschieren und die Sachbearbeiterin dazu bringen die Bundesdruckerei anzurufen und nachzufragen. Meine Vermutung ist mittlerweile, dass die Daten an die Bundesdruckerei vielleicht nicht sofort übermittelt worden sind bzw. unsere Akte untergegangen ist und erst bei meinem ersten Telefonat vor 10 Tagen wiederentdeckt worden ist. Die Sachbearbeiterin beantwortet z.B. auch nicht meine Frage wann die Daten denn wirklich endgültig an die Bundesdruckerei übermittelt worden sind. Falls Sie sich weigert anzurufen möchte ich gerne einen Sonderantrag stellen, dass meinem Mann ein sofortiger Titel mit Arbeitserlaubnis ausgestellt wird (außergewöhnliche Härte?). Wie mach ich das am besten und hat das Aussicht auf Erfolg?
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Antwort #37 - 11.12.2011 um 01:36:57
 
birk schrieb am 03.12.2011 um 17:05:12:
1. Mit welcher Zeit ist bis zur Austellung eines eAT momentan zu rechnen?



wir haben  7 Wochen gewartet
lg Vicky
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Antwort #38 - 11.12.2011 um 08:47:43
 
Hallo,
Besitz ihr Mann keine Fiktionsbescheinigung worauf die erwerbstätig gestattet ist oder muss erst noch die Zustimmung der Arbeitserlaubnis ZAV oder Agentur für Arbeit in irgendeinerweise abgewartet werden? 9 Wochen wären wirklich ungewöhnlich. Vielleicht war der eAT bei der ersten Auslieferung auch fehlerhaft und wurde neu bestellt!
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birk
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Antwort #39 - 11.12.2011 um 11:02:12
 
Moana schrieb am 10.12.2011 um 23:33:59:
Was sollte ich im nächsten Schritt tun?


Beantragt einen AT in Form eines Klebeetiketts zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte gemäß §78a Abs.(1) Ziffer 2 Aufenthaltsgesetz. Begründung: drohender Verlust einer Jobzusage wegen noch fehlender Arbeitserlaubnis.
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Antwort #40 - 11.12.2011 um 17:05:25
 
Zitat:
Besitz ihr Mann keine Fiktionsbescheinigung worauf die erwerbstätig gestattet ist oder muss erst noch die Zustimmung der Arbeitserlaubnis ZAV oder Agentur für Arbeit in irgendeinerweise abgewartet werden?


Es handelt sich um eine Zweckumwandlung von §16 Abs. (5) (Sprachvisum) auf §28. Dementsprechend lag keine Arbeitserlaubnis vor, sondern ist erst jetzt möglich.

Zitat:
9 Wochen wären wirklich ungewöhnlich. Vielleicht war der eAT bei der ersten Auslieferung auch fehlerhaft und wurde neu bestellt!


Aber hätte mir das die Sachbearbeiterin nicht ehrlicherweise sagen können?

Zitat:
Beantragt einen AT in Form eines Klebeetiketts zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte gemäß §78a Abs.(1) Ziffer 2 Aufenthaltsgesetz. Begründung: drohender Verlust einer Jobzusage wegen noch fehlender Arbeitserlaubnis.


Das werden wir tun, wenn die Sachbearbeiterin sich nicht umgehend mit der Bundesdruckerei in Verbindung setzt. Die sind da eigentlich ganz hilfsbereit und würden der ABH auch Auskunft erteilen.
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Berg_Sven
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Antwort #41 - 11.12.2011 um 17:30:27
 
i4a-team schrieb am 01.09.2011 um 17:11:45:
Heute ist ja bekanntlich der Stichtag für die Einführung
des eAT. Hier und hier sind recht gute Infos dazu vom
BAMF.

Fragen dazu können hier gerne erörtert werden


Hallo:

unter einer der links steht dieser Hinweis:
Hinweis

Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens 31.08.2021 ihre Gültigkeit. Dies regelt § 105b Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit der aktuellen Fassung des RL-Umsetzungsgesetzes.

Heisst das, die Leute, die einen Aufenthalt in ihrem Pass haben, müssen Nichts weiter tun und der Aufenthalt von ihnen bis zu dem genannten datum gültig?
danke
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Antwort #42 - 11.12.2011 um 17:57:26
 
Berg_Sven schrieb am 11.12.2011 um 17:30:27:
Heisst das, die Leute, die einen Aufenthalt in ihrem Pass haben, müssen Nichts weiter tun und der Aufenthalt von ihnen bis zu dem genannten datum gültig?
danke


- Ein befristeter Aufenthaltstitel als Klebeetikett bleibt bis zum Ablauf gültig, bei der nächsten Verlängerung wird dann ein eAT ausgestellt.

- Bei einem unbefristeten AT bleibt behält das Klebeetikett tatsächlich bis spätestens 2021 seine Gültigkeit. Es ist aber wahrscheinlicher, dass der Reisepass des Ausländers dann früher abläuft. Nach der Passerneuerung bekommt man den AT dann in Form eines eAT.
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Antwort #43 - 13.12.2011 um 08:39:08
 
Haben letzte Woche die NE als eAT erhalten (Erstbeantragung NE). Die Unterlagen hatten wir Mitte August eingereicht. Die alte 3 jährige AE lief bis Mitte September. Der SB der ABH sagte , er könne die Bearbeitung /Ausstellung erst ab diesen Datum in die Wege leiten. Rechnet man von diesen Zeitpunkt an, betrug die Wartezeit gute 7 Wochen. Wartezeit gerechnet ab Einreichung unserer Unterlagen knappe 3 Monate. Kostenpunkt 135 €, die Gültigkeit des eAT ist an die Gültigkeit des Reisepasses gekoppelt. Zwischenzeitlich hat meine Frau eine FB bekommen. Frage : Müssen die gleichen Dokumente besorgt werden, wenn die NE nach 5 Jahren erneuert werden muss oder wird eigentlich "nur" die Karte geatauscht???

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Antwort #44 - 13.12.2011 um 11:43:55
 
Ete1974 schrieb am 13.12.2011 um 08:39:08:
Frage : Müssen die gleichen Dokumente besorgt werden, wenn die NE nach 5 Jahren erneuert werden muss oder wird eigentlich "nur" die Karte geatauscht???


Die NE läuft ja nicht ab, sondern nur das Dokument, dass sie nachweist, wird aktualisiert.
Daher wird nur das gefordert, was zum Ausstellen der Karte benötigt wird: neuer Pass, alte Karte, Fingerabdrücke, aktuelle Körpergröße (Kinder), ... Und 30€ Gebühr.
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