chap schrieb am 06.09.2011 um 14:23:20:Hi Mick,
es überrascht mich. Gibt es dazu eine spezielle Übergangsregelung?
Sorry, dass ich mich jetzt erst melde - hatte das verpasst...
Es gibt keine gesetzlich Regelung, ist eher "intern", aber logisch:
Für den neuen
eAT müssen bestimmte Schritte bei der Beantragung
durchgeführt werden. Die funktionierten eben erst ab Antragstellung
am 01.09.
Teri11 schrieb am 08.09.2011 um 13:06:41:was wird bei visumsfreien Drittstaatsangehörigen (USA, Kanada, etc.) gemacht, wenn bei der Ausländerbehörde bereits die Zustimmung die ZAV zur Erwerbstätigkeit vorliegt, aber die
eAT noch nicht ausgestellt werden kann? Gibt es dann eine Bescheinigung, dass sie den Aufenthaltstitel beantragt haben und arbeiten dürfen
Für NRW kann ich sagen: Ja, so eine Bescheinigung gibt es dann.
Die Problematik ist erkannt, es wurde per Erlass reagiert. Nehme
an, dass es andernorts auch so ist.
dr-er schrieb am 15.09.2011 um 11:10:13:Wie viel kostet ein
eAT, wenn man schon eine Niederlassungserlaubnis besitzt? Darf man den
eAT vor dem Ablauf der Gültigkeit des Passes beantragen?
30,- Euro in Anlehnung an § 45c AufenthVO. Eigentlich
muss das besonders begründet werden, aber ich denke,
in der Regel geht das auch vor Ablauf des Passes ohne
Problem durch.