Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Abmeldung nötig? (Gelesen: 712 mal)
Themen Beschreibung: Bei Auslandseinsatz über 3-6 Monaten
luckkycusp
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 38

Stuttgart, Baden-Württemberg, Germany
Stuttgart
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abmeldung nötig?
18.07.2011 um 23:10:07
 
Ein Freund von mir arbeitet in einer Firma in Deutschland und muss beruflich für über 3-6 Monaten in Ausland arbeiten. Er wird die Wohnung in DE behalten (Miete zahlen usw.), kriegt Gehälter in DE und zahlt Steuer und alles. Er hat Arbeitserlaubnis in DE für 1 Jahr, und hofft dass es jedes Jahr verlängert wird!

Muss ur sich unbedingt vor jeder Ausreise in Rathaus abmelden? Sonst wird er bei Einreise in DE Probleme bekommen?

Vielen Dank für Antwort!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.180

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abmeldung nötig?
Antwort #1 - 19.07.2011 um 12:00:10
 
Die Meldung (Anmeldung, Abmeldung) hat nichts mit der Einreise zu tun. Er kann ins Meldegesetz des Bundeslandes gucken, jedes Bundesland hat andere Regeln. Ich denke, er sollte sich nicht abmelden.

Er muss allerdings genau gucken, ob er vorher mit der Ausländerbehörde spricht. Wenn er drei oder fünf Monate weg ist, ist das kein Problem. Wenn er sechs Monate (und einen Tag) weg ist, verliert er seine Aufenthaltserlaubnis. Falls er also nicht genau weiß, dass er spätestens nach fünf Monaten und 28 Tagen zurückkommen kann, kann er von der Ausländerbehörde vorher die "Erlaubnis" bekommen, seine AE auch für sieben oder acht Monate Abwesenheit zu behalten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema