tranphankhanh schrieb am 19.07.2011 um 01:18:43:Ich hab gerade mein Bachelor in BWL erfolgreich abgeschlossen und ich möchte in Deutschland bleiben und arbeiten. Nun ist meine Frage, ob es möglich ist, dass ich selbstständige Tätigkeit ausübe, um in Deutschland zu bleiben? (z.B. Geschäft kaufen und weiter führen)
Das ist sehr, sehr schwierig, weil der Normalfall das Vorlegen eines Arbeitsvertrages ist. Wie soll die Ausländerbehörde einschätzen, ob das seriös ist?
Du müsstest auf jeden Fall die Ausländerbehörde rechtzeitig fragen.
Zitat:Außerdem habe ich noch eine Frage. Bald muss ich mein Visum verlängern lassen.
Ein Visum kannst Du nicht verlängern lassen, Du kannst nur zu Hause ein neues beantragen. Du meinst sicherlich, dass die
AE nach § 16 abläuft.
Zitat: Ich habe 2 Möglichkeiten. Entweder beantrage ich ein Visum für 1 Jahr, um einen Job zu finden (Ich plane einen Laden zu kaufen und führen) oder ein Visum für 2 Jahre, um Master weiter zu studieren. Wenn ich beispielweise das Visum für Master beantrage, ist es dann möglich, dass ich nach einem Jahr meinen Aufenthaltszweck zur Arbeit wechsle?
Auch da solltest Du direkt Deine Ausländerbehörde, ggf. auch den Chef selbst fragen, wie er das handhabt. Es ist nach meinen Erfahrungen noch immer das Problem, dass viele Ausländerbehörden solche Anfragen noch sehr selten hatten und es deshalb kein eingespieltes Verfahren gibt.
So wie ich das gesetz verstehe, ist es so möglich, wie Du es willst. Um keine Überraschungen zu erleben, solltest Du das aber so rechtzeitig wie möglich mit der zuständigen Ausländerbehörde besprechen – sonst könnte sich bei einer Arbeitsstelle, die Du gefunden hast, die notwendige Arbeitserlaubnis durch die Diskussionen so verzögern, dass Du den gefundenen Arbeitsplatz wieder verlierst.