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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Abmeldung nötig?
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Beitrag begonnen von luckkycusp am 18.07.2011 um 23:10:07

Titel: Abmeldung nötig?
Beitrag von luckkycusp am 18.07.2011 um 23:10:07
Ein Freund von mir arbeitet in einer Firma in Deutschland und muss beruflich für über 3-6 Monaten in Ausland arbeiten. Er wird die Wohnung in DE behalten (Miete zahlen usw.), kriegt Gehälter in DE und zahlt Steuer und alles. Er hat Arbeitserlaubnis in DE für 1 Jahr, und hofft dass es jedes Jahr verlängert wird!

Muss ur sich unbedingt vor jeder Ausreise in Rathaus abmelden? Sonst wird er bei Einreise in DE Probleme bekommen?

Vielen Dank für Antwort!

Titel: Re: Abmeldung nötig?
Beitrag von reinhard am 19.07.2011 um 12:00:10
Die Meldung (Anmeldung, Abmeldung) hat nichts mit der Einreise zu tun. Er kann ins Meldegesetz des Bundeslandes gucken, jedes Bundesland hat andere Regeln. Ich denke, er sollte sich nicht abmelden.

Er muss allerdings genau gucken, ob er vorher mit der Ausländerbehörde spricht. Wenn er drei oder fünf Monate weg ist, ist das kein Problem. Wenn er sechs Monate (und einen Tag) weg ist, verliert er seine Aufenthaltserlaubnis. Falls er also nicht genau weiß, dass er spätestens nach fünf Monaten und 28 Tagen zurückkommen kann, kann er von der Ausländerbehörde vorher die "Erlaubnis" bekommen, seine AE auch für sieben oder acht Monate Abwesenheit zu behalten.

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