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Überschreitung der 90 Tage...? (Gelesen: 2.860 mal)
ARKAD
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Überschreitung der 90 Tage...?
15.07.2011 um 08:18:17
 
Guten Morgen liebe Forummitglieder !

Ich habe jetzt ein großes Problem. Eine Mitarbeiterin von ABH, die für meine Vizumverlängerung immer zuständig war, hat mir jetzt angezeigt, weil meine 90 Beschäftigungstagen überschritten worden waren.
Ich bin seit 10.2010 kein Student mehr und hatte ein Vizum eines Nicht Studenten, denn ich dürfte mich in diesem Zeitraum einen Job   mit der abgeschlossenen Qualifikation suchen. Ich habe den Job gefunden, am 02.05 habe ich mein Arbeitsvertrag der ABH abgegeben, und musste ich 4 Wochen warten, bis von Arbeitsamt Antwort kommt (Vorrangprüfung).
Die Antwort kam am 06.Juni (POSITIV), ich wurde erstmal von ABH nicht benachrichtigt, weil die wollten sich vermutlich neuen Termin sparen, denn ich musste sowieso am 13. Juli wegen Vizumverlängerung noch mal vorbeigehen.
Am 13. Juli gehe ich hin und zeige wie gewöhnlich meine Unterlagen (Finanzierungsnachweise, Kontoauszüge). Weil ich ab 02.05 angefangen habe, bei meiner Firma vollzeit zu arbeiten, bezeichnete das die Dame als illegal (Begründung - 90 volle Tagen sind schon längst überschritten), und hat mir angezeigt. Sie hat mich nochmal sichergestellt, dass ich für immer von DEU verabschieden muss, weil solch eine Anzeige wird für mich ganz schlimme Folgen haben.
Meine Frage an euch ist jetzt, was kann ich jetzt tun, ich stehe jetzt so nah meinem Ziel, ich fand endlich mein Traumjob, und jetzt kommt die Anzeige...

MfG

ARKAD
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.07.2011 um 08:36:49
 
Habe Dir erstmal einen eigenen thread eröffnet - Deine Problematik ist doch eine einzelfallspezifische, da ist es schon der Übersicht wegen geboten, das auch eigenständig zu behandeln.

Ganz verstehe ich die Sache bisher nicht.

Offenbar hast Du schon in Deinem Traumjob angefangen zu arbeiten, bevor Deine AE entsprechend geändert worden ist - richtig? - Das wäre dann in der Tat schon mal nicht gesetzeskonform gewesen.

Wie lange hattest Du denn bis zum Beginn dieser Arbeit am 02.05. 2011 in diesem Jahr schon gearbeitet?

ARKAD schrieb am 15.07.2011 um 08:18:17:
Sie hat mich nochmal sichergestellt, dass ich für immer von DEU verabschieden muss, weil solch eine Anzeige wird für mich ganz schlimme Folgen haben. 


Na, mal langsam - da muss man erstmal sehen, inwieweit der Verstoß gegen geltendes Recht denn tatsächlich einen Ausweisungstatbestand begründen würde, wenn er einen begründen würde, welchen und ob dann, sofern gegeben, die ABH Ermessensspielräume wirklich sachgerecht und fehlerfrei abgeprüft hat.

Was hast Du denn gegenwärtig, nach der Konsultation bei der ABH, für einen Aufenthalt in Deinem Pass stehen - gibt es Nebenbestimmungen dazu?


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ARKAD
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.07.2011 um 09:50:25
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort !

Zitat - "Offenbar hast Du schon in Deinem Traumjob angefangen zu arbeiten, bevor Deine AE entsprechend geändert worden ist" - das ist richtig ! ! ! Grund - ich dachte, die Sache mit Arbeitsamt wird in versprochenem Zeitraum erledigt. Immerhin haben Sie Recht - ich sehe das auch als "nicht gesetzeskonform". Ich wollte schnellstmöglich mit Arbeit anfangen, weil das Unternehmen mich sehr brauchte !

Zitat - "Wie lange hattest Du denn bis zum Beginn dieser Arbeit am 02.05. 2011 in diesem Jahr schon gearbeitet?" - ich habe seit Januar zwischen 55 - 195 Stunden monatlich gearbeitet. Noch genauer - Januar (145), Februar (106), März (188), April (96), Mai (195), Juni (187), Juli (54).

Zitat - "Was hast Du denn gegenwärtig, nach der Konsultation bei der ABH, für einen Aufenthalt in Deinem Pass stehen - gibt es Nebenbestimmungen dazu?" - vor und nach der Konsultation hatte ich und habe ich immer noch die gleiche Fiktionsbescheinigung. Auf dem Arbeitserlaubnis steht - Beschäftigung bis zu 90 Tagen oder 180 halben Tagen im Jahr sowie Ausübung studentischer Nebentätigkeiten erlaubt. Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde.

Grüße
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reinhard
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Antwort #3 - 15.07.2011 um 18:41:15
 
Mit der AE darfst Du also 90 Tage arbeiten. Insofern nützt es nichts, hier Stunden aufzuschreiben – wie viele TAGE hast Du im Januar gearbeitet, wie viele im Februar?

Nach 90 Tagen ist Schluss, neu anfangen darfst Du nur, wenn Du von der ABH vorher eine schriftliche Erlaubnis (normalerweise AE-Aufkleber im Pass) bekommen hast.

Ob der Arbeitgeber Dich braucht oder nicht, ist dabei völlig egal.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 15.07.2011 um 20:07:12
 
reinhard schrieb am 15.07.2011 um 18:41:15:
Mit der AE darfst Du also 90 Tage arbeiten. Insofern nützt es nichts, hier Stunden aufzuschreiben – wie viele TAGE hast Du im Januar gearbeitet, wie viele im Februar?

ich dachte, durch das addieren der von mir geleisteten gesamtstunden durch 8 bekomme ich die Anzahl der Tagen, die ich als vollzeit gearbeitet habe (8 Stunden= 1 voller Arbeitstag). Jetzt habe ich gegooghelt, 4 Stunden am Tag sind halbe Tage, und ab 4 std. 1 min. sind schon volle Tage. Stimmt das? Wenn ja, dann habe insg. bis jetzt 96 volle Tage gearbeitet, d.h. 6 Tage mehr als dürfte.

Wie hoch wird/werden jetzt die Strafe bzw. die Tagessätze sein, für 6 mehr gearbeiteten vollen Tagen ?

Vielen Dank !
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erne
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Antwort #5 - 15.07.2011 um 21:25:39
 
ARKAD schrieb am 15.07.2011 um 20:07:12:
4 Stunden am Tag sind halbe Tage, und ab 4 std. 1 min. sind schon volle Tage. Stimmt das? Wenn ja, dann habe insg. bis jetzt 96 volle Tage gearbeitet,

???
mir ist langweilig ... da habe ich die Stunden zusammengehzählt, es sind 971h.
Das deutsche Arbeitszeitgesetz erlaubt max. 10h pro Tag vor  (gut, es gibt Ausnahmen).
um bei 971h auf 96 Arbeitstage zu kommen, müsstest du wirklich jeden Tag 10h gearbeitet haben ... auch im April mit 96h. Nicht sehr glaubhaft.
Die Frage ist nicht, wieviel Tage du rechnerisch gearbeitet hast, sondern tatsächlich.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 15.07.2011 um 22:57:26
 
erne schrieb am 15.07.2011 um 21:25:39:
auch im April mit 96h. Nicht sehr glaubhaft.

lass mich dich dann noch mal überraschen - ich habe im Juli, ja in diesem Monat nur noch 54 Stunden gearbeitet.
Du hast richtig zusammengezählt, es sind durchschnitt 10 Stunden am Tag und 96 Tage ...
erne schrieb am 15.07.2011 um 21:25:39:
Nicht sehr glaubhaft.

glaub mir einfach,  ich habe jetzt nochmal zusammengezählt, und komme wieder auf 96 Tage, die ich tatsächlich in den letzten 7 Monaten, in diesem Jahr alles zusammen gearbeitet habe ! ! !
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 18.07.2011 um 20:18:07
 
wenn ich unsere Besprechung hier zusammenfassen darf, muss ich praktisch 3 wesentliche Fehler betrachten, die ich bewusst oder unbewusst begangen habe:
1. ich habe angefangen ohne der entsprechenden AE zu arbeiten
2. die 90 Tage erlaubte Beschäftigungszeit habe ich überschritten
3. ich habe mehr als 10 Stunden am Tag gearbeitet

Ich habe jetzt zufällig entdeckt, dass ich (wie "schweitzer" oben erwähnte) wirklich ermässungspielräume hatte. Und wie kommt der ABH auf die Idee, dass ich meine 90 Tagen überschritten habe, das verstehe ich selber nicht. Ich bin jetzt auf jedenfall unter 90 Tagen.

Nachdem ich weiss, dass ich unter 90 Tagen bleibe, kann mir jetzt ABH anklagen, dass ich ohne der entspr. AE gearbeitet habe ? Mit oder ohne Arbeitsvertrag dürfte ich sowieso 90 Tage voll arbeiten oder ?

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mich noch meine letzte Frage beantworten könntet und zwar

- kann ich angeklagt werden dafür, dass ich ohne der entspr. AE gearbeitet habe, wenn ich meine 90 volle Tage Beschäftigungszeit noch nicht überschritten habe ?

Herzlichen DANK im Voraus !
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Antwort #8 - 18.07.2011 um 21:13:29
 
Deine Rechnerei kann ich irgendwie nicht so ganz nachvollziehen, und Du widersprichst Dir sogar selbst:

ARKAD schrieb am 18.07.2011 um 20:18:07:
die 90 Tage erlaubte Beschäftigungszeit habe ich überschritten


ARKAD schrieb am 18.07.2011 um 20:18:07:
Nachdem ich weiss, dass ich unter 90 Tagen bleibe,


Und das hier:

ARKAD schrieb am 18.07.2011 um 20:18:07:
Ich habe jetzt zufällig entdeckt, dass ich (wie "schweitzer" oben erwähnte) wirklich ermässungspielräume hatte


... hast Du offensichtlich missverstanden. Nicht Du hattest oder hast "Ermessensspielräume", sondern ggf. die ABH.

Zu Deiner zuletzt gestellten Frage:

Ja, die ABH kann (und wird wohl) Deine Beschäftigung ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis zur Anzeige bringen auch unabhängig von der Sache mit den 90 Tagen.

Was genau auf Dich zukommen wird, kann man von hier aus nicht exakt sagen, wie es ausgehen wird, schon gar nicht.

Fakt ist, dass du gegen Bestimmungen verstoßen hast - insoweit ist es nie schlecht, sich dafür zu entschuldigen, Reue zu zeigen. - Die Dinge, die Dir nicht klar sind oder die Du glaubst so nicht akzeptieren zu können, solltest Du ggf. mit einem Anwalt beraten, der sich im Ausländerrecht auskennt. -

Nach zu einer Konsultation wirst Du klarer sehen, ob es sinnvoll erscheint, gegen einzelne Vorwürfe bzw. Entscheidungen der ABH vorzugehen oder ob Du einfach insgesamt einsehen musst, Mist gebaut zu haben und nun dafür gerade stehen zu müssen.


=schweitzer=
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 18.07.2011 um 21:35:08
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort, vielen Dank an Alle für die Empehlungen und für Infos !

Ich kenne mich mit dem Forum nicht ganz aus, das Thema möchte ich somit gerne abschließen.

ARKAD

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Antwort #10 - 18.07.2011 um 22:03:01
 


ARKAD schrieb am 18.07.2011 um 21:35:08:
Ich kenne mich mit dem Forum nicht ganz aus, das Thema möchte ich somit gerne abschließen.



Dann mache ich hier mal die Schotten dicht.


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