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Ausweisung und Wiedereinreise (Gelesen: 6.762 mal)
Themen Beschreibung: Ausweisung und Wiedereinreise
samsam
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26.05.2011 um 12:38:22
 
Mein Freund wurde 2010 von Deutschland nach Schweden abgeschoben. Er war in Schweden Asyl und ist nach de gekommen um verwandte zu besuchen doch dann wollte er wieder zurück nach Schweden aber leider wurde er im Bus erwischt und somit abgeschoben .

Er hat ein schreiben bekommen wo es steht dass er nicht wieder einreisen darf. Die Dauer ist unbefristet.Er lebt jetzt in Schweden und hat Aufenthaltserlaubnis unbefristet. Überall darf er einreisen außer nach Deutschland nicht. Wir wollen bald auch heiraten. Könnt ihr mir bitte weiterhelfen? Kann er mich auch jetzt besuchen wenn ja was soll ich alles machen? Er braucht die Aufenthalt von Deutschland nicht den er hat es schon von Schweden und nach 2 Jahren darf er die Staatsangehörigkeit kriegen somit wird er ein EU-Bürger. Er wurde nicht von Ausländerbehörde abgeschoben sondern von Bundespolizei..

Danke im Voraus.

Änderung:
Eine Umfrage zu Deinem Thema macht, da Du ja sicher möglichst konkrete, einzelfallbezogene Antworten erwartest und keine vagen Schätzungen bezüglich der Chancen, keinen Sinn - ich habe sie daher gelöscht. - Sachbezogene Antworten werden sicher bald folgen.  =schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 26.05.2011 um 13:48:49 von schweitzer »  
 
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reinhard
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Antwort #1 - 26.05.2011 um 13:48:29
 
1) Er holt sich eine Selbstauskunft beim Bundesverwaltungsamt. Dort liegt das Ausländerzentralregister, darin sind Sperren eingetragen und die Adresse der behörde angegeben, die für die Sperre zuständig ist.

2) Bei dieser Behörde beantragt er (formlos) eine "Befristung", zum Beispiel auf den 15. Mai 2011. Er bekommt dann Antwort, wann die Sperre aufgehoben wird.

Falls die Antwort nicht zu seiner Zufriedenheit ausfällt, fragst Du hier einfach wieder.
Die Selbstauskunft kostet ein paar Euro.
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samsam
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Antwort #2 - 26.05.2011 um 20:35:43
 
Darf ich das auch machen, wenn er mir ein vollmacht überreicht? wie ist es einglich wenn man in Schweden Staatsangehörigkeit hat oder Aufenthaltserlaubnis, wird das ganze noch leichter? oder sollen wir heiraten? Kann es auch sein das er lebenslang nicht kann trotz all dem? Er war ja nur illegal hier und wollte wieder zurück reisen sonst hat er keine Straftaten Griesgrämig

Danke für eure Hilfe Griesgrämig
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Daddy
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Antwort #3 - 26.05.2011 um 20:42:51
 
samsam schrieb am 26.05.2011 um 12:38:22:
Er wurde nicht von Ausländerbehörde abgeschoben sondern von Bundespolizei..

Abgeschoben wurde er durch die BPOL sicher nicht, allenfalls zurückgeschoben, was aber an der daraus resultierenden Einreisesperre iSd. § 11 AufenthG erst mal nichts ändert.

samsam schrieb am 26.05.2011 um 12:38:22:
Kann er mich auch jetzt besuchen wenn ja was soll ich alles machen?

Nein, er kann dich in Deutschland nicht besuchen, da er eine Einreisesperre hat. Tun kannst du erst mal nichts, er muss die Befristung der Einreisesperre beantragen. Alternativ kannst du das machen, wenn er dich schriftlich bevollmächtigt.

Wendet euch an die BPOL- Dienststelle, die die Zurückschiebung verfügt hat. Eigentlich müsste er diese Verfügung incl. Rechtmittelbelehrung schriftlich bekommen haben. So solltet ihr wissen, welche Stelle zuständig ist... oder hat er dieses "Papier" unbeachtet entsorgt?
Dann bleibt nur die Selbstauskunft...

Daddy


Edit:

samsam schrieb am 26.05.2011 um 20:35:43:
wie ist es einglich wenn man in Schweden Staatsangehörigkeit hat oder Aufenthaltserlaubnis, wird das ganze noch leichter? oder sollen wir heiraten?

Erst mal ändert das wenig... er soll das bereits Gesagte tun... einen Antrag auf Befristung der Einreisesperre beantragen... oder du bevollmächtigt...

samsam schrieb am 26.05.2011 um 20:35:43:
Er war ja nur illegal hier

Merkwürdiges Rechtsverständnis und wenig Einsicht...  hä?
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reinhard
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Antwort #4 - 26.05.2011 um 21:10:44
 
Schick ihm doch eine Mail mit dem Link zu dieser Frage und Antwort.

Er kann das Wort - Selbstauskunft - anklicken und feststellen, ob er damit zurecht kommt. Oder er erinnert sich, wo er das Schreiben der Bundespolizei hat, und kann es Dir sagen, wer zuständig ist.
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samsam
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Antwort #5 - 26.05.2011 um 22:39:29
 
er hat schon von Bundespolizei Papiere bekommen. und dort steht auch er soll 30 € zahlen und Antrag stellen für die befristung.

Nun soll ich das ganze mit den Vollmacht und mit der Rechnung ein Antrag stellen´? kann ich den Brief auch selber schreiben? oder soll das ganze durch Anwalt laufen?
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Antwort #6 - 26.05.2011 um 22:56:38
 
samsam schrieb am 26.05.2011 um 22:39:29:
kann ich den Brief auch selber schreiben? oder soll das ganze durch Anwalt laufen? 

Natürlich kannst Du das selber machen.
Der Anwalt macht das sicher nicht umsonst.
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samsam
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Antwort #7 - 26.05.2011 um 23:41:31
 
ja klar aber ich dachte ein Anwalt ist viel besser deswegen.
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Antwort #8 - 27.05.2011 um 10:03:39
 
samsam schrieb am 26.05.2011 um 23:41:31:
ja klar aber ich dachte ein Anwalt ist viel besser deswegen.

Es geht doch (zunächst) nur um diese Selbstauskunft, weshalb willst Du dafür extra einen Anwalt bemühen ? Der kann doch auch nur das Formular ausfüllen und abschicken, aber wenn Du meinst ....?
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reinhard
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Antwort #9 - 27.05.2011 um 14:05:14
 
samsam schrieb am 26.05.2011 um 22:39:29:
er hat schon von Bundespolizei Papiere bekommen. und dort steht auch er soll 30 € zahlen und Antrag stellen für die befristung.

Nun soll ich das ganze mit den Vollmacht und mit der Rechnung ein Antrag stellen´? kann ich den Brief auch selber schreiben? oder soll das ganze durch Anwalt laufen?


Wenn Ihr das jetzt einfach macht, kostet das 30 Euro.

Wenn Ihr das einem Anwalt schickt, macht der das, und es kostet 630 Euro. Aber der Anwalt macht genau das was Du in zehn Minuten auch machen könntest.

Die Bundespolizei ist ja anscheinend schon mit der Befristung einverstanden (ist auch normal in so einem Fall), fehlt nur noch der Antrag und die 30 Euro.
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Antwort #10 - 27.05.2011 um 17:48:44
 
Ja stimmt ihr habt schon recht. Der Brief wurde schon geschrieben und muss nur noch von ihm unterschrieben werden. Wenn ich eine Ablehnung kriege, dann ist es doch besser das ich mich zu einer Anwalt wende oder?

Ich hoffe sehr, dass sie ihm das genehmigen die Befristung, das er wenigstens uns besuchen darf Griesgrämig

*

Ich danke euch allen von ganzen für die hilfreiche Informationen..

schweitzers Änderung:
Folgepost eingefügt. Bitte das markierte Wort anklicken und künftig die Funktion benutzen! Vielen Dank!
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« Zuletzt geändert: 28.05.2011 um 08:47:00 von schweitzer »  
 
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Antwort #11 - 27.05.2011 um 18:15:10
 
Daddy schrieb am 26.05.2011 um 20:42:51:
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ich wollte damit sagen ,dass er keine anderen Straftaten hat nur das er hier illegal war. aber es war dumm von ihm Griesgrämig jetzt darf er überall hin nur nicht nach Deutschland Griesgrämig
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Mick
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Antwort #12 - 30.05.2011 um 16:47:25
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #13 - 30.05.2011 um 18:15:03
 
samsam schrieb am 27.05.2011 um 17:48:44:
Wenn ich eine Ablehnung kriege, dann ist es doch besser das ich mich zu einer Anwalt wende oder?


Nein, wenn Du eine Ablehnung bekommst, dann schreibst Du erst wieder hier. Es gibt ja irgend einen Grund.

Dann bekommst Du entweder hier kostenlose Hilfe oder den Rat, wenn es was Schwereres ist, einen Anwalt zu suchen.

Und wenn die Sperre befristet (also gelöscht) wird, wäre es nett, wenn Du auch hier Bescheid sagst. dann wissen später andere auch, wie lange es dauert, bis eine Antwort kommt.
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Antwort #14 - 31.05.2011 um 20:58:08
 
ok Reinhard, ich sage euch auf jeden Fall Bescheid.
ich hoffe es sehr, dass sie es Befristen Griesgrämig und wenn es noch kosten offen sind, zahlt er es.

Ich hab ja auch deine Nummer und werde dich anrufen und Bescheid geben wie es gelaufen ist. Danke Dir für Alles..
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