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Wiedereinreise nach Befristung der Einreisesperre (Gelesen: 7.110 mal)
Themen Beschreibung: Ausweisung und Wiedereinreise
liriana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Makedonien
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30.05.2011 um 16:31:06
 
Hall Leute,

mein Sohn wurde in unserem Heimat Makedonien ehemalige Jugoslawien im Jahr 1999 Abgeschoben. Seine Reise Verbot wurde am 24.01.11 aufgehoben, nun aber es sind Abschiebe Kosten über neuntausend EUR, wer kann mir darüber Infos geben er ist hier aufgewachsen als kleines Kind habe nach Deutschland gebracht. Mein Sohn wurde auf die schiefe bahn geraten Straftaten dann wurde abgeschoben. Wie kann er wider Fluss fassen hier in Deutschland wir leben alle hier und das schlimmste ist er kommt nicht zu recht dort in unserem Heimat. für jedes Nachricht bin ich Dankbar.

LG liriana
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« Zuletzt geändert: 30.05.2011 um 16:48:00 von Mick »  
 
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Vinzent2m
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Antwort #1 - 30.05.2011 um 17:16:38
 
Ist die Befristung der Einreisesperre bereits offiziell auf den 24.01.11 entschieden worden. Oder wurde der offizielle Bescheid von der Bezahlung der Abschiebekosten abhängig gemacht?
Wenn es bereits eine offizielle Entscheidung gibt, so kann (auch ohne Bezahlen der Kosten) ein Visum beantragt werden. Wobei zunächst einmal geschaut werden müsste, vor welchem Hintergrund der Visumsantrag gestellt werden könnte. Allein die Tatsache in Deutschland leben zu wollen reicht da nicht aus.
Sollte der Befristungsbescheid vom Bezahlen der Kosten abhängig sein, so kann ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt werden. Gleiches gilt natürlich, wenn (nach erfolgreichem Visumsverfahren) die Einreise nach Deutschland möglich sein sollte.
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liriana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Makedonien
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Antwort #2 - 30.05.2011 um 19:11:07
 
Hallo Vinzent,

ich habe hier eine Schreiben die an meine Anwalt von der Behörde für Inneres gesendet wurde im Jahr 2008. ich hatte einen Anwalt beauftragt das die Abschiebekosten nicht Korrekt mir erschienen.

Zitat: Ihr Mandant wurde ausgewiesen, nachdem er innerhalb von fünf Jahren rechtskräftig zu Freiheitsstrafen von zusammen drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden war. Nach der ersten Abschiebung kehrte er im Jahr 2002 illegal zurück und hatte Strafreste zu verbüssen (dazu kamen noch einmal sieben Monate Freiheitsstrafe wegen der Wiedereinreise), bevor er am 2003 erneut gemäss §456a StPO abgeschoben wurde. Ausweisungenwie die Ihres Mandanten werden hier in der Regel auf zehn Jahre ab nachgewiesener (Erst-)Ausreise befristet, wobei Zwischenaufenthalte nach illegaler Wiedereinreise nicht mitgezählt werden. diese ergibt bei Ihrem Mandanten einen Frist, welche am 24.01.2011 abläuft.

Für die Befristung ist gemäss § 47 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Zuwanderunggesetzes (Aufenthalt V)eine Gebühr von 30,- ERO zu erheben. Darüber hinaus schuldet Ihr Mandant dem Einwohnerzentralamt noch die gebühren für die Durchführung des Widerspruchsverfahrens gegen seine Ausweisung. Der in Kopie anliegende Gebührenbescheid wurde ihm nachweislich in der Haftanstalt zugestellt, eine Zahlung erfolgte indes nicht. Es wird gebeten, für die Zahlung der Gesamtsumme (81,13,-) diese Summe habe ich bis heute nicht gezahlt.

Im Bezug auf die Abschiebung im J.1999 geht aus der Akte hervor, dass mein Sohn von zwei Beamten des Einwohner-Zentralamtes und von zwei Polizisten des nach Frankfurt begleitet wurde. Die Abreise aus HH erfolgte am 24.10.99 um 09:00Uhr. In Frankfurt wurde übernachtet, die Beamten waren am 25.10.99 um 19:00Uhr wieder in HH zurück.

Für die Beamten des Einwohner-Zentralamtes wurden je 34 h zu jeweils 33,23,- für die beiden Polizisten je 34 h zu jeweils 35,79 abgerechnet. Insgesamt ergeben sich daraus die horrende Personalkoste.

Es ist nicht nötig gewesen solche Kosten in die Höhe zu treiben. Die haben extra damit die wider einreise zu erschweren für mein Sohn. Gesamtschulden 1999 und 2003 8.408,46,- EUR

Von HH konnte man damals für 300,- EUR fliegen die Beamten haben einen schönen Urlaub nach Frankfurt bekommen auf die Rechnung meines Sohns. So weit ich verstehe sind nur die Widerspruchsverfahren von 81,13 zu zahlen den Rest kann man vielleicht auf raten zahlen. Das Problem ist leider mein Man is ins Altes Rente und ich bin seit 20 Jahren Chronisch krank wer soll die Kosten zahlen.

LG. liriana
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reinhard
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Antwort #3 - 31.05.2011 um 10:53:40
 
liriana schrieb am 30.05.2011 um 19:11:07:
Das Problem ist leider mein Man is ins Altes Rente und ich bin seit 20 Jahren Chronisch krank wer soll die Kosten zahlen.


Die Kosten muss er bezahlen.

er hat ja die Abschiebung durch seine Straftaten verursacht, also haftet er auch für die Kosten.

Es gibt aber auf solchen Bescheiden immer ein Aktenzeichen oder Kassenzeichen – falls es andere Personen gibt, die sich an den Kosten beteiligen wollen, können sie auch unabgesprochen Teilzahlungen überweisen, das wird von der Behörde automatisch von der "großen Rechnung" abgezogen.

Er kann auch eine Ratenzahlung vereinbaren.

Bis dahin könnt Ihr Euch nur in Mazedonien sehen oder in einem Land, in das er reisen darf.

Natürlich stimmt es: Manchmal könnte eine Behörde Kosten bei einer Abschiebung einsparen. Aber das kannst Du hinterher nicht mehr korrigieren. gerade bei einer Begleitung (Polizisten fahren bei einer Fahrt mit) muss die Behörde auch auf die Sicherheit der eigenen Leute achten.
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Antwort #4 - 31.05.2011 um 11:04:36
 
reinhard schrieb am 31.05.2011 um 10:53:40:
Bis dahin könnt Ihr Euch nur in Mazedonien sehen oder in einem Land, in das er reisen darf.


Ich verweise da denn doch noch einmal auf das was Vinzent hier gepostet hat:

Vinzent2m schrieb am 30.05.2011 um 17:16:38:
Sollte der Befristungsbescheid vom Bezahlen der Kosten abhängig sein, so kann ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt werden. Gleiches gilt natürlich, wenn (nach erfolgreichem Visumsverfahren) die Einreise nach Deutschland möglich sein sollte.


Letzteres müsste man mal sehen. Ich habe es durchaus schon erlebt, dass einzelfallbezogen eine Einreise auch erlaubt worden ist, wenn die Kosten noch nicht voll beglichen waren, aber mit der Ratenzahlung bekonnen und schon ein Teil des Betrages beglichen worden ist.

Angesichts des Alters bzw. der gesundheitlichen Situation der Personen, um die es hier geht, sollte man da im Zweifel das gespräch mit den Behörden durchaus mal suchen. Damit ist nichts zu verlieren.


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Reinhard hat sein Post zwischendurch ein wenig geändert - dennoch, meine Empfehlung hat dadurch nichts von ihrer Intension eingebüßt.  =schw.=
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Antwort #5 - 31.05.2011 um 15:21:58
 
Hallo Leute,

ich stimme voll zu, das Behörden um die Sicherheit der Beamten zu sorgen haben, aber hir ist nicht mit sicherheit der fall gewesen mein Sohn wurde Opfer eigenes Lebens in Jugendjahren das ergert michf am meisten. Eltern bekomen erst wen es zuspeht ist in meinem Fall wahr so wie so zu speht ich kante nicht mal was Drogen sind man lernt mit der situation zu leben und Krank werden.

Ich weiß es nicht ob jemand das Forum Bittere Traenen kent, ich habe noch nicht erlebt das dort Erwachsene Menschen die mit dem Sch... Drogen angefangen haben es Berichten Eltern Geschwister Freunde Alle die das Problem haben. Alle haben angefangen im Jungen Alter, das Letzte Beitrag ist der Opfer erst zehn gewesen als er Drogen Probiert hat, es ist zum schreien. Hier haben Behörden Politiker versagt nicht die Kits. Aber Deale dürfen hier weiter nach Opfer suchen und unsere Kinder zum StraffTäter machen. Für die Behörden ist einfach weniger Ausländer und weiter abschieben egal wo die Probleme angefangen haben. Mein Sohn hat nicht mal die schans gehabt einen Therapie zu machen, nun habe ich alles geschrieben denke ich mal.

LG liriana
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Antwort #6 - 31.05.2011 um 17:17:18
 
So wie ich es verstehe, ist noch kein offizieller Befristungsantrag gestellt worden.
Dies sollte als erstes erfolgen. Dabei sollte auch ein Angebot zur Ratenzahlung erfolgen.
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liriana
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Antwort #7 - 01.06.2011 um 10:54:04
 
Danke Vinzet,

bei welche Behörde soll ich den Antrag stellen, ist die Ausländerbehörde die richtige oder wo anderes hin, kannst du mir Filehit antworten.
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Antwort #8 - 01.06.2011 um 11:02:01
 
liriana schrieb am 01.06.2011 um 10:54:04:
bei welche Behörde soll ich den Antrag stellen

Den Antrag muß man bei der ABH stellen, welche die Ausweisung/Abschiebung veranlaßt hat.
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Antwort #9 - 01.06.2011 um 11:02:52
 
liriana schrieb am 01.06.2011 um 10:54:04:
ist die Ausländerbehörde die richtige


Ja, die Ausländerbehörde ist die richtige Adresse - allerdings muss der Antrag grundsätzlich durch den Sohn gestellt werden. Ansonsten müsste er Dir eine Vollmacht ausstellen, mit der er Dich berechtigt, den Antrag für ihn bei der ABH zu stellen.


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Antwort #10 - 01.06.2011 um 16:37:52
 
Hallo ich Danke euch allem für erstmal, ich werde weiter schreiben wen was zu berichten gibt.
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Antwort #11 - 04.06.2011 um 00:32:48
 
Hallo Ihr Lieben,

mal ne ganz andere Frage, kann mir jemand beantworten wen ich für mein Sohn Antrag auf Befristung Einreisesperre stelle, die Gebühren und Abschiebekosten auf Raten bezahle, wird mein Sohn seine Visum für die Dauer bekommen oder nur zur besuch hier in Deutschland.

Ich bin bereit ein Teil der Kosten zur übernehmen mit der Hinsicht das mein Sohn seine Aufenthalt Erlaubnis bekommt und das er arbeiten darf und seine Schulden bezahlen kann das er ein ganz normales Leben führen darf. Menschen mit Drogen Geschichte meine Meinung nach sind genug Bestraft worden.

LG Liriana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 04.06.2011 um 00:40:43
 
Wieso ein neuer thread?

Das hat doch mit dem gesamten bisherigen Sachverhalt
zu tun? Hab's mal zusammengeführt.

Wenn die Sperre weg ist, hat er eine Chance auf ein Be-
suchervisum. Ob er das (sofort) bekommt, ist eine ande-
re Frage.

Ein Daueraufenthlat nur dann, wenn dafür eine Grundlage
vorläge (derzeit nicht ersichtlich).

liriana schrieb am 04.06.2011 um 00:32:48:
Menschen mit Drogen Geschichte meine Meinung nach sind genug Bestraft worden.

Aua, man kann es auch so sehen:
Menschen mit Drogengeschichte haben ihre Chance verspielt
in D!
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liriana
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Antwort #13 - 04.06.2011 um 11:48:52
 
Ihre Frage wieso ein neuer thread keine Ahnung was ich da gemacht habe.

Ja das stimmt, gehe auf die Seite Bittere Traenen, Co-abhängig oder mein Kind nimmt Drogen. Dealer suchen nur Kinder trotzdem bleiben hier werden nicht abgeschoben.

Ich müsste meine Schulabschluss hier noch mal machen von Ausland wurde nicht anerkannt. Ich habe Dealer gesehen die kann ich noch heute erkennen am HBF die Drogenverkauft haben keine Polizei in der nähe garnichts, wen sie einmal erwischt wurden waren sie weg nach paar Tagen standen wieder da haben seine Dogen verkauft. So ist dass, Dealer bringen Geld auf der Kasse fünfzig Tausend sind für die garnicht auf Kauzion werden frei gelassen der Verkauf geht weiter.

Wie viele haben das nächste Jahr nicht Erlebt sind unter die Erde, geblieben sind nur verzweifelte Eltern die Stellen die Frage Warum leider Keine Antwort auf unsere Frage unsere Kids sind selbst schuld so darf ich verstehen. Ein Mensch der nicht auf eigene Leib erlebt hat kann uns betroffenen nicht verstehen mit welchem Verlust, Schmerz müssen wir Leben.

Lg Liriana  Traurig
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Antwort #14 - 05.06.2011 um 21:25:11
 
Wenn die Sperre befristet wird, dann kann Dein Sohn ein Visum beantragen.

Bei einem Besuchsvisum ist der Grund, dass er seine Mutter besuchen will. Mit einem neuen Pass kann er dann auch visumfrei reisen (bis 90 Tage hier sein).

Für einen Daueraufenthalt braucht er einen Grund – Ehe, Studium oder ähnliches. Wenn er keinen im Gesetz vorgesehenen Grund hat, kann er auch keine Aufenthaltserlaubnis (und kein Visum dafür) bekommen.

Ein "Rückkehrrecht" gibt es nur für diejenigen, die ganz normal ausgereist sind (als Jugendliche) und innerhalb einiger Jahre wieder kommen wollen. Wenn jemand abgeschoben wurde, zählen die Zeiten in Deutschland davor nicht.
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