Hallo Vinzent,
ich habe hier eine Schreiben die an meine Anwalt von der Behörde für Inneres gesendet wurde im Jahr 2008. ich hatte einen Anwalt beauftragt das die Abschiebekosten nicht Korrekt mir erschienen.
Zitat: Ihr Mandant wurde ausgewiesen, nachdem er innerhalb von fünf Jahren rechtskräftig zu Freiheitsstrafen von zusammen drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden war. Nach der ersten Abschiebung kehrte er im Jahr 2002 illegal zurück und hatte Strafreste zu verbüssen (dazu kamen noch einmal sieben Monate Freiheitsstrafe wegen der Wiedereinreise), bevor er am 2003 erneut gemäss §456a StPO abgeschoben wurde. Ausweisungenwie die Ihres Mandanten werden hier in der Regel auf zehn Jahre ab nachgewiesener (Erst-)Ausreise befristet, wobei Zwischenaufenthalte nach illegaler Wiedereinreise nicht mitgezählt werden. diese ergibt bei Ihrem Mandanten einen Frist, welche am 24.01.2011 abläuft.
Für die Befristung ist gemäss § 47 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Zuwanderunggesetzes (Aufenthalt V)eine Gebühr von 30,- ERO zu erheben. Darüber hinaus schuldet Ihr Mandant dem Einwohnerzentralamt noch die gebühren für die Durchführung des Widerspruchsverfahrens gegen seine Ausweisung. Der in Kopie anliegende Gebührenbescheid wurde ihm nachweislich in der Haftanstalt zugestellt, eine Zahlung erfolgte indes nicht. Es wird gebeten, für die Zahlung der Gesamtsumme (81,13,-) diese Summe habe ich bis heute nicht gezahlt.
Im Bezug auf die Abschiebung im J.1999 geht aus der Akte hervor, dass mein Sohn von zwei Beamten des Einwohner-Zentralamtes und von zwei Polizisten des nach Frankfurt begleitet wurde. Die Abreise aus HH erfolgte am 24.10.99 um 09:00Uhr. In Frankfurt wurde übernachtet, die Beamten waren am 25.10.99 um 19:00Uhr wieder in HH zurück.
Für die Beamten des Einwohner-Zentralamtes wurden je 34 h zu jeweils 33,23,- für die beiden Polizisten je 34 h zu jeweils 35,79 abgerechnet. Insgesamt ergeben sich daraus die horrende Personalkoste.
Es ist nicht nötig gewesen solche Kosten in die Höhe zu treiben. Die haben extra damit die wider einreise zu erschweren für mein Sohn. Gesamtschulden 1999 und 2003 8.408,46,- EUR
Von HH konnte man damals für 300,- EUR fliegen die Beamten haben einen schönen Urlaub nach Frankfurt bekommen auf die Rechnung meines Sohns. So weit ich verstehe sind nur die Widerspruchsverfahren von 81,13 zu zahlen den Rest kann man vielleicht auf raten zahlen. Das Problem ist leider mein Man is ins Altes Rente und ich bin seit 20 Jahren Chronisch krank wer soll die Kosten zahlen.
LG. liriana