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Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe! (Gelesen: 14.190 mal)
fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 22.05.2011 um 21:15:53
 
Ist ja nicht mein Revier, aber eins sollte klar sein:
hier lösen wir den Fall nicht. Nur dazu mal was:

leo-dann schrieb am 22.05.2011 um 21:11:56:
Wenn ich einen Einbürgerungsantrag stelle, nehmen die EBH ihn sowieso nicht an.


Dann mach es schriftlich mit Rückschein und bestehe auf
eine förmliche anfechtbare Entscheidung. Nur so kommst
du wohl vorwärts (auch wenn es insgesamt dauern mag).
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katran76
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Antwort #31 - 22.05.2011 um 21:42:37
 
@leo-dann
Ich verstehe, dass deine Situation gar nicht einfach ist.
So wie die ABH/EBH sich stellen, würde ich ausschließlich schriftlich mit denen kommunizieren.
In diesem Sinne würde mich sehr interressieren ob deine ABH dir irgendwas Schrftliches gegeben hat, wo steht dass Du die russische Staatsangehörigkeit erwerben soll?
Was die Einbürgerung angeht, beachte den Rat von "fons": einen Antrag als Einschreiben mit Rückschein.
Und falle nicht auf mündliche Diskussionen ein, alles schön schriftlich einreichen, und um schriftliche Bescheide seitens EBH ersuchen.

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leo-dann
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #32 - 23.05.2011 um 06:39:10
 
Petersburger schrieb am 22.05.2011 um 20:20:13:
Oder die ABH fragt einfach mal bei einer deutschen AV an ... hatte ich das oben früher nicht schon mal als Möglichkeit angedeutet? 

Das habe ich auch schon ABH vorgeschlagen, aber die wollen das nicht machen und sagen dass dies nur meine Angelegenheit ist und ich soll das alleine beschaffen.


Meine ABH hat nirgendwas Schrftliches mir gegeben, wo steht dass ich  die russische Staatsangehörigkeit erwerben soll! Nur eine Zettel was ich im Konsulat sagen soll, die habe ich hier auf Seite1 oben angehängt.

Ausserdem die ABH wollen nicht das russische Gesetzt hören und und keinen Anwalt haben der dieses Gesetzt vorliest. Sie wollen nur Nachweis vom Konsulat über Unzumutbarkeit des Erwerbes St.An.Rus.F.für meine Person. Sie denken immer noch das dies durchaus möglich wäre egal was ich erzähle..
Schriftlich habe ich schon mal versucht, das bringt nichts. Gegen diese ABH findet man kein Worte, das ist so eine mächtige Behörde und ich weiss nicht wer das schaffen könnte.
Ich selbst auf jeden Mal nicht, und allle andere (deutsche) die das für mich vergeblich versucht haben, mit der Zeit aufgegeben!!!
katran76 schrieb am 21.05.2011 um 15:40:21:
du sollst erst entscheiden, ob du
(1) die deutsche
oder
(2) die russische
Staatsangehörigkeit bekommen möchtest.


Russische auf jeden Fall nicht.
Ein Land das seine Bürger, die dort geboren und aufgewachsen sind, so einfach, nach einem  Gesetzt 1991 aus der Bürgerschaft rausschmeisst, brauche ich nicht mehr.
UdSSR war sehr schrecklich, mit Angst und Ordnung, aber neues Land ist noch gefährlicher, da es weder noch diesen gibt!
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Antwort #33 - 23.05.2011 um 07:39:53
 
Halte Dich an fons' Antwort #30, sonst wird das wohl nichts.
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Eduard
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Antwort #34 - 23.05.2011 um 09:19:29
 
Ich würde ab sofort alles schriftlich machen, am besten über einen Anwalt. Das muss m. E. nicht einmal ein Spezialist sein (schadet natürlich nichts), was Du brauchst, ist ein Vermittler, der selbstbewußt gegenüber der ABH/EBH auftritt und sich nicht einschüchtern lässt.

Z. B.

Zitat:
Sie drohen mir immer wieder dass ich meine AE gefährde, und eine Abschiebung in meinem Fall kein grosses Problem für die wäre.


Das ist einfach ein großer Bluff. Wohin wollen sie Dich denn abschieben? Nach Russland jedenfalls nicht, denn Du hast nicht die russische Staatsbürgerschaft.

Zitat:
Wenn ich einen Einbürgerungsantrag stelle, nehmen die EBH ihn sowieso nicht an.


Das ist ebenso ein Bluff. Sie dürfen die Annahme des Einbürgerungsantrags nicht verweigern. Sie können die Einbürgerung ablehnen, dann kannst Du dagegen klagen. Wenn sie den Antrag einfach ignorieren, kannst Du - nach Ablauf von 3 Monaten - ebenfalls klagen.


P.S.:
Ich persönlich würde hier ganz anders vorgehen, ich würde nämlich einfach buchstabengetreu das machen, was die ABH will, also
- im russischen Konsulat mit meinem Anliegen vorsprechen
- einen Brief an das russische Konsulat schicken
und das jedesmal ausführlich dokumentieren (am besten wöchentlich einen Brief mit einem Statusupdate an die ABH  Zwinkernd ). Wenn dann (wie zu erwarten) das russische Konsulat nicht das von der ABH gewünschte liefert, bin ich aus dem Schneider  Laut lachend

Gleichzeitig würde ich mich aber "dumm stellen" und schriftlich die Einbürgerung beantragen. Daraus können Sie Dir nämlich keinesfalls einen Strick drehen, und das wissen sie auch.
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« Zuletzt geändert: 23.05.2011 um 09:30:06 von Eduard »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #35 - 23.05.2011 um 13:42:44
 
@leo-dann, erstmal brauchst Du keine Angst vor der Abschiebung haben. Schlimmste was ich mir vorstellen kann, wäre ein jahrelanges Gerichtsverfahren.

Du brauchst aber einen Anwalt. Wenn Du keinen kennst, dann wende Dich an Flüchtlingshilfe oder Diakonie - dort kennt man bestimmt einen Anwalt. Oder zur Not wende Dich an die Anwaltskammer und frag dort nach einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Eigentlich wurde bereits alles im Thread erklärt. Wenn Du was schriftlich von ABH oder EBH bekommst, kannst es gerne wieder hier posten.

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leo-dann
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #36 - 23.05.2011 um 22:09:35
 
Hallo und danke für Antworte!!!Eduard schrieb am 23.05.2011 um 09:19:29:
- im russischen Konsulat mit meinem Anliegen vorsprechen
- einen Brief an das russische Konsulat schicken

Ich war schon mehr mals im Konsulat, bis an den Leiter der Bürgerabteilung gegangen und alle haben mir
Erteilung diese Bescheinigung, was die ABH von mir verlangt, abgesagt(Begründung habe schon vorher
beschrieben.)

Auch Briefwechsel mit dem Konsulat bringt keinen Sinn.
Das Konsulat beantwortet nur erstes Brief, weiter antworten die einfach nicht.

Anrufen ist zwecklos, geht stundenlang keiner ran, wenn die doch ran gehen und am Telefon russchisch hören,
dann sagen die nur ganz kurz ,dass alle Angelegenheiten nur bei persönlicher Erscheinung zu besprechen, oder
noch schlimmer, drucken eifach weg.

"Persönlicher Erscheinung ", das ist ein stressiger und nervöser Kampf um in das Konsulat-Gebäude von 9
bis12 Uhr rein zu schaffen, da um 9Uhr ist schon eine Warteschlange ca.100 Leute seit 5Uhr steht.

Man steht da halben Tag, um danach in 2 Minuten wieder "mit nichts" dieses Gebäude zu verlassen..
Letzte Jahren ist die Bürgerannahme schon etwas schneller geworden und die Innenpolitik des Konsulates
weicher als vorher.

Aber 1996 als ich mit dem kleinen Kind in der Hand(keine Verwandten in DE)seit 4Uhr bis12Uhr im Winter
draussen am Zaun gestanden habe und nach 2Minuten Gespräch über eine Passverlängerung, von dahmaligen
Beamten in einer ässerst andeutenden Form weg gebetten wurde, hatte ich schon einiges dabei gefühlt.

Ich möchte niemanden schlecht machen, ich habe nichts gegen Konsulatsystem der Russen und auch nichts gegen deutsche Ausländer-Politik und ABH /EBH, ich habe Verständnis für beiden Seiten.

Ich leide nur darunter, dass es alles unbedingt mir passieren sollte, jahrenlanger Teufelkreis und kein Ausweg, so ein Pech!

Meine Tochter wird im Herbst 16 und jetzt habe ich schon schlechte Gedanken was die ABH mit ihr entscheidet.

Sie hat AE nur bis zum 16-en Geburtstag begrenzt, warum weiss ich nicht. Wenn jemand die Kinder hat, weiss
wie die in diesem Alte schwer und zickig sind.
Sie beschuldet mich schon für ihre Passlose Schicksal in DE, obwol die hier geboren ist, und ich stehe auch zu
meiner Schuld.

Wenn ABH noch von ihr einen russischen Pass verlangen wird,dann mussen die mich lieber tot schiessen.

Kann jemand mir sagen was meine Tochter mit 16 erwartet?

Ich habe für meine Sache einen Rechtsanwalt gefunden der nur mit der ABH sich auseinander setzen will.
Mit russen, sagt er, kann keiner was machen und kein Rechtsmittel dazu gibt!!!
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erne
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Antwort #37 - 23.05.2011 um 22:18:15
 
Du hast offenbar den weiterführenden Hinweis von Eduard übersehen:

Eduard schrieb am 23.05.2011 um 09:19:29:
und das jedesmal ausführlich dokumentieren (am besten wöchentlich einen Brief mit einem Statusupdate an die ABHZwinkernd ). Wenn dann (wie zu erwarten) das russische Konsulat nicht das von der ABH gewünschte liefert, bin ich aus dem SchneiderLaut lachend


Genau darum geht es ja, dass du alles tust, was die ABH verlangt, aber keinen Erfolg dabei hast und das dokumentierst.

So lang wie du glaubst, ist der Hebel der ABH gar nicht. Sie müssen sich an die Gesetze halten ...
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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katran76
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Antwort #38 - 23.05.2011 um 23:25:08
 
Nur als Anmerkung:
Wenn ich die folgenden Aussagen des TS lese:
Zitat:
Ein Land das seine Bürger... aus der Bürgerschaft rausschmeisst, brauche ich nicht mehr.

und
Zitat:
Aber 1996 als ich ... (im russischen Konsulat) ... nach 2Minuten Gespräch über eine Passverlängerung ...

erscheint mir die ganze Geschichte über eine "böse ABH" ein bisschen weniger glaubwürdig.

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davith
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Antwort #39 - 24.05.2011 um 08:58:58
 
@katran76, lese bitte das ganze, bevor Du Zweifel äußerst. Das Problem ist bekannt und TS ist kein Einzelfall.

Nach der Zerfall der UdSSR gibt es 15 unabhängige Staaten, und jeder dieser 15 Staaten hat ohne Absprache mit anderen (ein Staat ist ja souverän) definiert, wer ihre Staatsangehörige sind. Dabei sind einige Menschen staatenlos geblieben, wie TS auch. Einige dieser Menschen haben, wie TS auch, sich mit alten, noch aus Sowjetzeit stammender Papieren über das Wasser gehalten.

Der Zweifel von einigen ABH, dass es sich dabei um tatsächlich Staatenlose handelt, die keine russische (ode sonstige) Pässe bekommen, wird dadurch bestätigt, dass es, mindestens in meinem Bekanntenkreis, ein Kuhhandel mit ABHs verbreitet war, nach der Motto: "AE gegen Pässe".

Da ein Staatenloser schwer abzuschieben ist, wurde gehandelt. ABH stellte AE in Aufsicht, wenn ein Pass vorgelegt wird. Daraufhin habe die Betroffenen sich die Pässe der UdSSR-Nachfolgestaaten (legal oder illegal) beschafft.

Das TS so lange geschafft hat, mit einem alten Sowjetpass, der entweder bereits lange ungültig war oder vom Konsulat 1996 verlängert wurde, ABH nicht aufzufallen, ist schon selten. Aber sollte der Pass vom Konsulat 1996 auch verlängert sein, ohne TS als russische Staatsangehörige zu registrieren, so hat TS keine russische Staatsangehörigkeit erworben.
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Eduard
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Antwort #40 - 24.05.2011 um 10:46:02
 
In einem Punkt hat katran76 sicher recht - auch wenn die diversen Gefühlsäußerungen des TS für mich gut nachvollziehbar sind, ich glaube nicht, dass sie ihm bei der ABH helfen. Vielmehr bestärken sie die ABH nur in dem anscheinend vorhandenen Verdacht, er würde irgendwie "tricksen" wollen. Da hilft nur die strikte Beschränkung auf die Sachebene.

Beispiel:

"Meine Bemühungen bis heute:
1. Am 10.2. Brief an das Konsulat geschrieben (siehe beiliegende Kopie). Bis heute keine Reaktion.
2. Am 25.2., 9:30 Anruf beim Konsulat. Der Sachbearbeiter, Hr. S******, erklärt mir, sie haben wahrscheinlich den Brief erhalten, aber es ist nicht üblich, Fragen dieser Art zu beantworten.
3. Persönliche Vorsprache am 15.3. um 10:00. Habe um Beantwortung meines Briefes gebeten oder wenigstens um einer schriftliche Bestätigung, dass ich keine Antwort bekommen werde. Beides wurde mir verweigert.
..."

Und so weiter. Fakten, Fakten, Fakten. Das würde sicher einen besseren Eindruck bei der ABH machen als lange Klagereden darüber, wie schlimm es auf dem Konsulat ist.

Und zweitens: alles schriftlich! Was schriftlich ist, kommt in die Akte, wo es auch von Dritten gesehen werden kann, z. B. im Falle einer Dienstaufsichtsbeschwerde oder einer Klage. Das wissen auch die Mitarbeiter und werden entsprechend anders damit umgehen.
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« Zuletzt geändert: 24.05.2011 um 13:50:29 von Mick » 
Grund: Echtnamen (?) gekürzt. 
 
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Antwort #41 - 24.05.2011 um 12:11:12
 
leo-dann schrieb am 23.05.2011 um 22:09:35:
Meine Tochter wird im Herbst 16 und jetzt habe ich schon schlechte Gedanken was die ABH mit ihr entscheidet.

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Kann jemand mir sagen was meine Tochter mit 16 erwartet?

Kann sie denn nicht ihre Staatsangehörigkeit ihrer Mutter erhalten ?

Oder befindet sich ihre Mutter in der gleichen Situation wie Du ?
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leo-dann
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #42 - 24.05.2011 um 23:29:58
 
wenn katran76 sien Zweifel so ausspricht, scheint er wenig Erfahrung im Kontakt mit Rus.Konsulat gehabt zu haben.
Und zum Glück eine langjährige,amtliche Abhänigkeit mit Auflagen und Einschrenkungen auch nicht erlebt.?
Auch seine Bürgerrechte nicht nach irgendeinen Paragraf verloren hat
Gott sei dank, würde ich niemandem das wünschen.
Ich beschreibe die Situation nur so wie die ist und habe keinen Sinn jemanden zu Beurteilen.
habe nichts böses über ABH oder Rus.Konsulat geschrieben.
Bitte genauer alle Beiträge lesen.

Mein alter UdSSR Pass wurde 1996 vom Konsulat  nicht verlängert und ich dahmals, wie oben beschrieben,  wurde einfach aus dem Gebäude rausbegleitet.

Das habe ich gleich danach  in ABH erzählt und von meiner Worte wurde eine Verhandlungsniederschrift gemacht, die von Bezierksregierung als voll glaubwürdich anerkannt wurde.
Ich habe Reisedokument bekommen mit Befugnis für 2Jahren.
den UdSSR Pass hat ABH wieder eingezogen.

Glaubt ihr mir oder nicht, sage nur eins: dahmals ABH war absolut anders als heute! Ganz andere Beamten.
Ich war damals so stolz auf meine ABH , dass ein fremdes Land mich so freundlich und nett behandelt hat als meine Russ.Föderation.

Ich musste nur jedes Jahr immer wieder versuchen einen Russischen pass zu besorgen da ABH jedes Jahr an Bezierksregirung den aktuellen Stand über Passbeschaffung berichten musste.
Und jedes Jahr war immer das gleiche.
Mit der Zeit waren die Verhältnise immer strenger und die Beamten in ABH wurden einer nach dem anderen gewechselt.

Aber ich habe schon Niederllassungserlaubnis bekommen und hatte bei ABH als Angestellter eine Anerkennung gehabt und war alles ruhig und friedlich.
Bis 2010 habe ich ohne Problem einen Ausländer Pass besitz und alles wäre weiter so ruhig wenn ich über den Einbürgerungsantrag bei EBH nicht vorgeschprochen hätte.
Wie ich schon geschrieben, ich habe nichts gegen ABH und nichts gegen Konsulat ich möchte nur nach 20Jahren anständiges Leben in DE ein Bürger dieses Landes werden und habe schon längst Recht dazu.!
Ich wollte nur einen Tip holen was ich unternehmen soll da ihr alle hier sehr gut mit der Sache euch auskennt und alle laut eure Schreibekunst bestimmt hoch ausgebildet seid.
Aber wenn schon welche mir wenig glauben, was ich hier erzehle dann wess ich nicht was ich nicht was ich weiter schreiben soll.
Danke nochmal an alle,ihr seid so lieb gewesen..!!
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fons
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Antwort #43 - 24.05.2011 um 23:31:49
 
Ich denke es wurde alles ausgetauscht

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