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Beitrag begonnen von leo-dann am 18.05.2011 um 23:02:41

Titel: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von leo-dann am 18.05.2011 um 23:02:41
Hallo liebe Experten!
Ich wollte endlich nach 20Jahren in DE mich einbürgern lassen(nur wegen Schicksal meines Kindes).
Dann gab's Problem.
Ich musste entweder einen Russischen Pass vom Konsulat holen oder meine Nichtzugehörigkeit zur deisen Bürgerschaft nachweisen.
Nach einem Antrag beim russischen Generalkonsulat in Hamburg, erhielt ich nach einem Jahr die folgenden Informationen:

Nach den Ergebnissen der konsularischen Prüfung (ab 2010.09.27 № Fall 286000593)
habe ich die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation wegen des Fehlens von
Anmeldung des Wohnsitzes in das Gebiet der Russischen Föderation über 06.02.1992. (nach dem Gesetz der
Russischen Föderation von 28.11.1991g.) verloren.

Ein Antrag auf Wiedererwerb (Erwerb) der verlorenen Staat An. der Russischen Föderation
für mich  ist nur möglich, wenn das Dauer des Wohnsitzes im Gebiet der Russischen Föderation mit
einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis eingehalten ist.
                                    
                                           Um dies zu tun:

1. Der Erwerb einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (3 Jahre) in der Russischen Föderation.
          
2. Nach Ablauf der befristeten Aufenthaltserlaubnis (3 Jahre) der Erwerb der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

der Russischen Föderation.

3. Nach einer gewissen Zeit (1 Jahr) mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ein Antrag auf

Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation.

Bearbeitungszteit der Dokumente nach der Einreichung eines Antrags auf  Wiedererwerb (Erwerb) der

Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation, beträgt 6 Monate.
      
         Insgesamt Dauer des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation wird 4,5 Jahre betragen.

Ein weiteres Verfahren zur Beantragung russischer Staatsbürgerschaft für mich ist ausgeschlossen.
Diese Infos habe ich von dem Russischen Anwalt bekommen der sich mit Russland-Rechte beschäftigt![/b]
So wie ich mich schon seit 21 Jahren rechtmäßig mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland aufhalte, ist der Wiedererwerb  von Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation
mit Durchführung der oben genannten gesetzlichen Voraussetzungen absolut unzumutbar.

Das Problem mit Konsulat:
Russisches Generalkonsulat in Hamburg ist nicht in der Lage eine Bescheinigung mit  Voraussetzungen für den Wiedererwerb Rus. Bürgerschaft auszuhändigen,
die auf das allgemeine Recht hinweisen, so wie der Text des gewünschten Dokuments nicht  der Verwaltungsvorschrift des Konsulats entspricht und nicht als Vorlage der konsulariischer Reglametsform ist.

Meine ABE besteht auf Wiedererwerb der Rus.Sta. oder auf Vorllegen der o.g.Bescheinigung was ich weder noch schaffen kann.

Kennt sich jemand damit aus? Kann ich einfach nicht den Staatenlosen Pass anklagen?

Leon Dannenberg <leo-dann@mail.ru>:



Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von leo-dann am 18.05.2011 um 23:09:04
Hier habe ich versuch den Nachweis anzuhängen.
Ob das klappt?
bescheinigung__ber_staatan_rus3a.jpg (259 KB | 466 )

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von leo-dann am 19.05.2011 um 06:48:35
Habe gerade von jemandem erfahren, dass die in DE anerkante Staatenlose werden niemals in DE eingebürgert und können nach einer Zeit abgeschoben werden.
Stimmt das?

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von Mick am 19.05.2011 um 06:50:38

leo-dann schrieb am 19.05.2011 um 06:48:35:
Stimmt das? 

Nein. Es geht Ihnen nicht schlechter oder besser als anderen
"Nicht-Deutschen".

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von schweitzer am 19.05.2011 um 07:45:02

leo-dann schrieb am 18.05.2011 um 23:02:41:
Kennt sich jemand damit aus? Kann ich einfach nicht den Staatenlosen Pass anklagen?


Du kannst einen Reiespass für Staatenlose beantragen (formlos schriftlich, günstigenfalls mit Begründung) und für den Fall der Ablehnung um schriftlichen, begründeten Bescheid ersuchen. Damit könntest Du in der Folge Rechtsmittel gegen die Negativentscheidung einlegen.

Ich würde das Ganze aber an Deiner Stelle vorher wirklich gründlich abwägen - ggf. unter Hinzuziehung eines in solchen Fragen versierten Anwalts.

Warum?

Die Ausstellung eines Reiseauseweises für Staatenlose kann grundsätzlich nur in Betracht kommen, wenn soweit irgendmöglich alle Restzweifel daran ausgeräumt sind, dass der Antragsteller nicht doch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen oder auf zumutbare Weise (wieder)erlangen könnte. (Das hat damit zu tun, dass die Ausstellung eines Reiseausweises durch die Bundesrepublik Deutschland im Zweifel einen Eingriff in die Passhoheit eines anderen Staates darstellen würde - dies aber ist ein sehr sensibler Bereich!) -

Was "zumutbar" ist, ist dabei letztlich immer nur bezogen auf den konkreten Einzelfall wirklich sachgerecht zu beurteilen. - Dazu ist aber umfangreiche Detailkenntnis aller relevanten Umstände, Sachverhalte usw. notwendig. - So etwas ist aus einem (Laien)forum heraus unmöglich seriös leistbar.

Insoweit werden wir Deinen "Fall" hier leider nicht lösen können.


=schweitzer=

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von katran76 am 19.05.2011 um 08:44:31

leo-dann schrieb am 18.05.2011 um 23:02:41:
Hallo liebe Experten!
Ich wollte endlich nach 20Jahren in DE mich einbürgern lassen(nur wegen Schicksal meines Kindes).
Dann gab's Problem.
Ich musste entweder einen Russischen Pass vom Konsulat holen oder meine Nichtzugehörigkeit zur deisen Bürgerschaft nachweisen.

Aber, wie ich das sehe, ist deine "Nichtzugehörigkeit zur deisen Bürgerschaft" nachgewiesen.
Warum solltest du diese wiedererwerben um sie dann gleich wieder aufzugeben?

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von Eduard am 19.05.2011 um 10:14:52
Stimme grundsätzlich Schweizer zu, der TS wird nicht umhin kommen, einen Anwalt einzuschalten.

Allerdings sehe ich hier einige "red herrings" (im Deutschen würde man sagen "Holzwege"):

1. Die Frage nach dem Pass:


Zitat:
Kann ich einfach nicht den Staatenlosen Pass anklagen?


Dir geht es doch im Grunde nicht um den Pass als Staatenloser, sondern um eine Einbürgerung, oder?

Von daher würde ich mich nicht weiter mit dem Pass aufhalten, sondern - sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind - die Einbürgerung beantragen und - wenn diese abgelehnt wird - dagegen klagen.

2. Die Frage, ob es zumutbar ist die russische Staatsangehörigkeit zu erwerben:


Zitat:
ist der Wiedererwerb  von Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation  mit Durchführung der oben genannten gesetzlichen Voraussetzungen absolut unzumutbar.


Das ist völlig irrelevant. Auch wenn es nur eine Unterschrift auf einem Formular kosten würde, die russische Staatsangehörigkeit zu erwerben - es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, von einem Einbürgerungsbewerber zu verlangen, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, die er nicht hat. (*)

Ist denn von Seiten der Behörde unstrittig, dass der TS die russische Staatsangehörigkeit derzeit nicht besitzt?



(*) Dies kann auch nicht aufgrund der Passpflicht gefordert werden, vgl. VG Karlsruhe, 26.2.2003:

Zitat:
Das gegenüber einem vollziehbar ausreisepflichtigen, passlosen und nach Auffassung der Ausländerbehörde staatenlosen Ausländer verfügte Gebot, Antragsformulare für eine "Einbürgerung" auszufüllen, konkretisiert weder eine der in § 40 AuslG (AuslG 1990) oder in § 25 DVAuslG (AuslG1990DV) genannten subjektiven Rechtspflichten des Ausländers oder eine ihnen zuzuordnende oder aus ihnen ableitbare Nebenpflicht noch eine verfahrensrechtliche Mitwirkungspflicht nach § 70 AuslG (AuslG 1990). Es kann auch nicht auf § 4 Abs 1 AuslG (AuslG 1990) oder die polizeirechtliche Generalklausel gestützt werden.

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von davith am 19.05.2011 um 12:05:33
Welche AE und was von Pass hast Du jetzt?

Ohne es zu wissen, kann man deine Fragen nicht beantworten - es gibt zu viele verschiedene Konstellationen.

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von Petersburger am 19.05.2011 um 18:10:21
Die von Dir angehängte Bescheinigung ist das Beste, was Du von russischen Behörden bekommen kannst.

Damit ist klar, daß Du die russische StAng niemals hattest.
Nicht: Du hast sie verloren (schriebst Du oben). Du hattest sie nie.



Übrigens: Mich würde mal das russischsprachige Original dieser Bescheinigung interessieren. Ob Du das hier auch so anhängen könntest?

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von leo-dann am 19.05.2011 um 18:55:20
Danke dass Ihr alle so schnell geantwortet habt!
Eigentlich brauche ich diesen Staatenlosen Pass garnicht und es mir nur um Einbürgerung geht!
Aber ohne Sta.An. gibt es keine Identität(laut ABH), obwohl die  mich und mein Problem schon seit 21 Jahren kennen.
Ich dachte, dass eine Einbürgerung nur dann erfolgen kann wenn der betroffene irgenwelchen Pass vorliegt, was auch mir immer ABH erzählt  hat.
Ich habe noch nie einen Pass der Rus.Föd. besitz, nur den UdSSR Pass, mit welchem ich nach DE im Jahr 1990 eingereist bin. Der Pass ist 1995 abgelaufen und als ich  1996 versucht habe einen neuen im Rus.Kons.HH zu beantragen war schon das  für mich zu spät, die Staa.An. wurde am 06.02.1992 verloren.
Sie werden fragen warum ich solange gewartet habe?
Ganz einfach,: da ich unter Asylverfahren ad 1990-1996 stand,
war mein UdSSR  Pass im ABH eingezogen gehalten und nur 1996 als ich in DE Bleiberecht bekamm wurde mir den Pass gegen Unterschrift ausgehändigt um zum Konsulat zu fahren und den zu verlängern.!

Aus dem Konsulat wurde ich dahmals 1996  in "netter Form" weg gebetten und natürlich keine Bescheinigung über Ablehnung gekriegt (was da bis jetzt so üblich ist). Gott sei Dank noch gesund davon gekommen:)

Es gag viel Stress danach auch beim ABH, aber letztendlich die damahlige Bezirksregierung hat meine Lage akzeptiert und ich einen "Reisedokumet" bekommen habe.
Danach 2002 habe ich einen "Reisepass für Ausländer " mit unbefristeter AE bekommen und den immer weiter ruhig besitzt bis ich mich über eine Einbürgerung bei ABE vorgesprochen hatte.
Da ging es wieder los und wie....
Alte, dahmalige Beamten sind schon weg und die neu wollten nichts davon hören, dass ich kein Bürger der Rus.Föd. bin und nie gewesen.
Sie wollten nur den Rus. gültigen Pass haben.
Mein "Reisepass für Ausländer " wurde mir entzogen und ein "Ausweisersatz" für 6 Monate ausgestellt bis die Ganze Sache durch ist.
Weiss ich aber nicht mehr od das irgendwann durch sein kann, ich bin einfach in einen Kreis geraten woraus keinen ausweg führt.
Dann ab 2010 habe ich diesen "Ausweisersatz" was in meiner Lage so peinlich zu besitzen.
Ich bin schon seit 20Jahren(ununterbrochn,sogar in Asylverfahren Zeit) in einer Firma als Angestellter tätig bin und es öfter dazu kommt, dass ich mich ab und zu ausweisen muss was ich mit allen Mitteln ausweichen möchte. Na ja das ist nicht das Problem.
Auch meine Tochter wird bald 16 und Ihre AE läuft ab, was dann?
Also, im ABH wollen dass ich   Wiedererwerb der Rus.Sta. beantrage oder der Bescheinigung vom Konsulat kriege dass es nicht möglich ohne Wohnsitz in RUS. wäre, was ich weder noch beschaffen kann.
Anwälte wissen auch nicht was mann in solcher Lage macht. Vielleich kennt jemanbd einen guten erfahrenen Anwalt der vom Konsulat solche Bescheinigung für mir bekommt!?
Sorry für grammatische Fehler. Ich schreibe selten, da im Aussendienst  angestellt.

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von leo-dann am 19.05.2011 um 19:01:54
Hier ist Original, der Name ist auch echt,habe nichts zu Verbergen.
Bescheinigung__ber_StaatAn_2.jpg (179 KB | 403 )

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von leo-dann am 19.05.2011 um 19:15:06
Stimmt, ich habe wirklich nie eine Staa.An der neuen Rus.Föd. ab 06.02.1992 gehabt.
Mein Asylantrag in DE (Verfahren 1990-96) wurde zwar abgelehnt aber auf Grund meiner politischen Lage habe ich trotzdem 1996 das Bleiberecht in DE bekommen.

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von Petersburger am 19.05.2011 um 19:21:54
Meine Vermutung war leider richtig:

Die Übersetzung ist nicht genau genug; sie gibt die Aussagen der russischen Originalbescheinigung nicht so exakt wieder, wie es wünschenswert und möglicherweise für Dich erforderlich ist.

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von leo-dann am 19.05.2011 um 22:33:55
Mir ist diese Übersetzung auch gleich nicht gefallen, aber ich stand unter Zeitdruck und ohne dieser Bescheinigung wäre mein Ausweisersatz nicht verlängert.
In der Übersetzung deutet sich alles darauf an, als hätte ich StAn erhalten können wenn ich einen Antrag gestellt hätte!
Obwohl im Original ist das nur eine allgemeine Text-Form und auch nur eine Bemerkung dass ich dahmals 1992 keinen Antrag gestellt habe.
Ich habe mich so auf diese Antwort vom Konsulat gefreut und dachte es steht meiner Einbürgerung nichts mehr im Wege, auch nach dem Telefonat mit dem ABH habe ich über Bescheinigung erzählt wobei ist mit zuerst ein Staatenloser Pass zugesagt wurde, aber als ich zur Beamten kamm, erlebte ich eine Böse Überraschung;
Dieser Übersetzung klingt so unkorrekt, besonders mit "keinem Antrag sich gewand" was dem Behörde sofort ins Ohr pfeift.
Genau daswegen hat der Beamte gesagt; Ah, wir sind noch nicht durch, du sollst die StAn wieder zu erwerben versuchen oder Bescheinigung mit Voraussetzungen vom Konsulat besorgen was deine Person angeht und wir werden dann entscheiden od die unzumutbar sind.
Können Sie mir eine Richtige Übersetzung machen, die Kosten egal!
Bescheinigung__ber_StaatAn_3.jpg (45 KB | 362 )

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von Petersburger am 19.05.2011 um 22:42:03

leo-dann schrieb am 19.05.2011 um 19:15:06:
Stimmt, ich habe wirklich nie eine Staa.

Doch, die hattest Du wohl durch Geburt: Sowjetunion.

Oder irre ich mich da so sehr?


Die Übersetzung könnte ich natürlich machen, aber ich bin kein beeidigter Übersetzer - das würde Dir nicht weiterhelfen.

Im Übrigen steht noch eine Antwort aus nach Deinem gegenwärtigen Dokument.  ;)

[edit]
Aber bitte keine weitern Anhänge mit ungeschwärzten Personendaten.  :-?

Und: Das Verfahren zum Erwerb der russischen StAng ist so auch nicht ganz korrekt, wie es oben beschrieben steht.[/edit]

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von fons am 19.05.2011 um 22:52:00
Ich habe die Datei in Post #13 geändert (Name geschwärzt).
Im russischen Dokument kann ich das aber mangels Russisch-
Kenntnissen nicht - wenn mir jemand sagt: in zeile XX Wort
Y und Z dann ja  8-)

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von pel-b am 20.05.2011 um 00:16:15

schrieb am 19.05.2011 um 22:52:00:
wenn mir jemand sagt: in zeile XX Wort
Y und Z dann ja


Zeile 3 -- letztes Wort
Zeile 4 -- Wort 1 und 2
Zeile 9 -- Wort 3 und die zwei Buchstaben danach
Zeile 10 -- letztes Wort
Zeile 11 -- die ersten zwei Buchstaben

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von fons am 20.05.2011 um 00:22:44
danke - done

<jetzt kann i pärfägd russisch>

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von Eduard am 20.05.2011 um 10:02:26

leo-dann schrieb am 19.05.2011 um 22:33:55:
Genau daswegen hat der Beamte gesagt; Ah, wir sind noch nicht durch, du sollst die StAn wieder zu erwerben versuchen oder Bescheinigung mit Voraussetzungen vom Konsulat besorgen was deine Person angeht und wir werden dann entscheiden od die unzumutbar sind.


... und genau das ist rechtswidrig, siehe das oben von mir zitierte Urteil. Die ABH kann nicht verlangen, eine neue Staatsangehörigkeit zu erwerben (was insbesondere im Hinblick of die beabsichtigte Einbürgerung sowieso wiedersinnig wäre). Soweit reicht die Passpflicht nicht. Vielleicht gehst Du mit dem Urteil mal zu Deinem Anwalt.

Es kann aber sein, dass hier ein Missverständnis vorliegt. Die Übersetzung lässt nämlich (je nachdem, ob man das Wort "Erwerb" streng juristisch oder etwas freier interpretiert) zwei mögliche Deutungen zu:

1. Du hast die russische Staatsangehörigkeit nicht. Und hast nie ihren Erwerb beantragt.

2. Du bist nicht als russischer Staatsangehöriger registriert, und hast die Registrierung nie beantragt.

Im Fall 1 (der nach Deiner Schilderung wohl der richtige ist) kannst Du nicht verpflichtet werden, eine Staatsangehörigkeit, die Du nie gehabt hast, zu erwerben.

Im Fall 2 dagegen wärest Du tatsächlich verpflichtet (innerhalb gewisser Zumutbarkeitsgrenzen), Dich als russischer Staatsangehöriger registrieren zu lassen, um einen Pass zu erhalten.

(Vergleichbar dem im Ausland aufgewachsenen Kind eines Deutschen. Das Kind kann jederzeit, auch noch nach 50 Jahren, einen deutschen Pass für sich beantragen, wenn es die entsprechenden Nachweise beibringt. Auch wenn es vorher nie in D registriert war, handelt es sich dabei nicht um einen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, das Kind ist vielmehr schon von Geburt an Deutscher gewesen.)

Offensichtlich tendiert der Sachbearbeiter bei der ABH eher zu Fall 2. Du solltest ihn also (statt über Zumutbarkeit zu diskutieren) davon überzeugen, dass Du die russische Staatsangehörigkeit nie hattest (*).

Irgendeinen Weg dazu gibt es sicherlich. Notfalls lässt Du es auf einen Prozess ankommen; in dem Prozess beantragst Du dann ein Rechtsgutachten eines Sachverständigen für russisches Staatsangehörigkeitsrecht (dessen Kosten dann von der unterlegenen Partei, in diesem Fall also der ABH, übernommen werden müssen).



(*) Oder er ist mit der Unterscheidung der beiden Fälle intellektuell überfordert (solte nicht sein, aber man weiss ja nie...), dann wäre ein Gespräch mit dem Vorgesetzten angesagt.

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von leo-dann am 20.05.2011 um 22:48:53
Danke an fons für die Korrektur und Siecherheit.
Zum Thema: Leider kriege ich vom Konsulat gar keinen schriftlichen Nachweis über Bedingungen zum Erwerb der Rus.St.An ausschliesslich für meine Person.
Die ABH hat mir aber deuitlich zu verstehen gegeben, dass ohne Nachweis brauche ich nicht wieder zu kommen.
Wenn das wirklich so ist, dass ich tatsächlich verpflichtet bin   russische Staatsangehörigkeit zu erwerben dann ist das ein Ende für mich. Ich bekomme die nie, und selbst wenn dann kriege nie los, also kann mir die DE St.An abschminken und bis zum Altenheim ungeklärte St.An besitzen wenn ich schon vorher nicht abgeschoben werde.
Eins ist sehr schade, das  in DE so kompliziert ist !
Welchen Anwalt denn lieber nehmen, einen russischen der sich mit Konsulat gut verständigen kann oder einen deutschen der  einen amtlichen Streit mit der ABH anfängt???

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von katran76 am 21.05.2011 um 15:40:21
Hallo leo-dann,

du sollst erst entscheiden, ob du
(1) die deutsche
oder
(2) die russische
Staatsangehörigkeit bekommen möchtest.



Zitat:
Die ABH hat mir aber deuitlich zu verstehen gegeben, dass ohne Nachweis brauche ich nicht wieder zu kommen.

Einige Beamte (nicht nur bei ABH) meiden unklare bzw. etwa komplexere Sach- bzw. Rechtslagen und tendieren in solchen Situationen zu einem derartigen Verhalten - den Bürger in eine dem Beamten bekannte Richtung hinein zu lenken. Es heißt aber noch lange nicht, dass sie damit Recht haben. Fälle, wo es nach der Antragstellung alles plötzlich ganz anders aussieht, gab es genügend.

Was für den Pass und die Aufenthaltserlaubnis besitztst du jetzt? Wann laufen diese ab?
Hast Du schon einen Einbürgerungsantrag gestellt?

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von Petersburger am 21.05.2011 um 21:15:10

katran76 schrieb am 21.05.2011 um 15:40:21:
du sollst erst entscheiden

:o Die Entscheidung ist doch längst gefallen ...


leo-dann schrieb am 20.05.2011 um 22:48:53:
Die ABH hat mir aber deuitlich zu verstehen gegeben, dass ohne Nachweis brauche ich nicht wieder zu kommen.

Gegenfrage:
Wären Sie so freundlich, mir die gesetzliche Situation in Bezug auf meine mögliche Einbürgerung in einem Schreiben für das russische Generalkonsulat zu erläutern?
Nicht?
Weil ich das im Gesetz nachlesen kann?
Das hat man mir im russischen Generalkonsulat auch gesagt - warum wohl?


Weil ich gerade mal Langeweile hatte:

Hiermit wird bescheinigt, daß im Ergebnis der Überprüfung, die durch das Generalkonsulat Rußlands in Hamburg durchgeführt wurde, die zuständigen Behörden der RF [Russischen Föderation - Anm. d. Übers.] das Vorliegen der Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation bei B.L.L aufgrund des Fehlens einer Registrierung am Hauptwohnsitz auf dem Territorium der Rußlands am 06.02.1992 - dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes "Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation" vom 28.11.1991 - nicht bestätigt haben.
B.L.L. hat bei der UFMS [Verwaltung des Föderalen Migrationsdienstes - Anm. d. Übers.] für Sankt-Petersburg und das Leningrader Gebiet keinen Antrag auf Aufnahme in die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation gestellt.
In der Datenbank AIS "Staatsangehörigkeit Außenministerium" [Automatisches Informationssystem des Russischen Außenministeriums über Staatsangehörigkeit - Anm. d. Übers.] wird B.L.L nicht unter den Personen geführt, die die russische Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben haben.

Du weißt, was so eine Übersetzung kostet? (Logisch, hast ja eine bezahlt, wo die Abkürzung für Außenministerium mit "Innenministerium" übersetzt wurde - bestimmt ein Flüchtigkeitsfehler, aber trotzdem nicht so toll ...)
[guck=guck.gif] http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1262362782/0#0

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von leo-dann am 21.05.2011 um 22:54:12
Danke sehr für die Übersetzung und die Mühe.
Ja, stimmt, die Abkürzung für Außenministerium mit "Innenministerium" übersetzt wurde.
Aber ob das wirklich eine Rolle spielen würde die Haupt-Bedeutung des Schreibens zu ändern?
Die ABH hat sich nur an diesen Satz negativ und zweifellnd reagiert:
"B.L.L. hat bei der UFMS [Verwaltung des Föderalen Migrationsdienstes - Anm. d. Übers.] für Sankt-Petersburg und das Leningrader Gebiet keinen Antrag auf Aufnahme in die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation gestellt."
Die denken dass ich mit einem Antrag sofort den Russischen Pass bekomme und der Erwerb der St.An für mich zumutbar ist.
Wenn nicht verlangen Sie konsularische Bescheinigung welche Konsulat mir nicht geben möchte.
Auf "Innen oder Aussenministerium" haben sie überhaupt nicht geachtet.
Sie haben hochprofessionel die Bescheinigung übersetz, Danke.
Ihre Übersetzung lautet viel konkretter und Ihre Amtssprache klingt noch deutlicher und korrekter als Original. 
Leider der Unterschied zwieschen beiden Übersetzungen bleibt nur Aus.-Innenministerium.
Wäre sehr nötig die Bedeutug von diesem o.g. (verdammten) Satz so übersetzen, dass die nur auf dahmaligen Antrag zur Zeit 1992 deutet und als ganz übliche Allgemeinform der Textvorlage gilt.
Ich beherrsche die deutsche Sprachkenntnise nicht so perfekt wie Sie und kann die deutsche Sätze natürlich nicht so richtig und korrekt  formulieren.
Kann man noch etws am o.g. Satzt ändern in dieser Richtung?
Was soll ich denn jetz machen, soll ich die falsche Angaben dem Dolmetscher vorwerfen und Ihrer Text beglaubigen oder alles so lassen wei es ist?

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von Petersburger am 21.05.2011 um 23:37:48
Nein, da sind eine Reihe mehr Unterschiede.

Aber egal: Was zu tun wäre, steht auch in der vorigen Antwort.

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von davith am 22.05.2011 um 01:55:21
Ein Bekannter hatte das gleiche Problem 2001. ABH (inkl. Leiter der ABH) hatte sich komplett quer gestellt, Fachaufsicht des Landesinnenministerium wollte mit der Sache nicht zu tun haben und der Anwalt (übrigens ein sehr gute Anwalt) meinte, dass mein Bekannter mit mehreren Jahren und mehreren Gerichtsinstanzen rechnen soll, bevor er Recht bekommt, also als ein Staatenloser anerkannt wird und man von ihm nicht verlangt, dass er in einem anderen Land ein Einbürgerungsantrag stellt.

Nur zur damaligen Lösung des Problems. Der Anwalt meinte mein Bekannter soll ein Einbürgerungsantrag (in Deutschland) stellen. Das tat er auch. Und hatte einige Monaten später die deutsche Staatsangehörigkeit. In der Gemeinde, wo er wohne, waren ABH und Einbürgerungsabteilung zwei verschiedene Abteilungen und Leiter der Einbürgerungsabteilung hatte eine andere Meinung als Leiter der ABH.

Leider der ABH wollte ihm noch ein Strich durch die Rechnung ziehen und kurz vor der Einbürgerung meinem Bekannten sein unbefristete AE (und Arbeitserlaubnis !!!!) entziehen. Das konnte aber der Anwalt verhindern. 

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von Eduard am 22.05.2011 um 12:41:14
Ich weiß nicht, stehe ich auf dem Schlauch oder ...

An die Experten, kann der TS verpflichtet werden, die russische Staatsangehörigkeit zu beantragen, damit er einen Pass zum Vorzeigen hat?

Wenn die Antwort "nein" ist, kann das bitte mal jemand deutlich schreiben, weil ich aus seinen Beiträgen den Eindruck gewinne, dass er das noch immer nicht verstanden hat. Und meine Beiträge scheint er - bin ja auch nur Laie - nicht weiter zu beachten.


Petersburger schrieb am 21.05.2011 um 21:15:10:
Gegenfrage:
Wären Sie so freundlich, mir die gesetzliche Situation in Bezug auf meine mögliche Einbürgerung in einem Schreiben für das russische Generalkonsulat zu erläutern?


Auch da bin ich mir nicht sicher, ob der TS das verstanden hat ...



Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von davith am 22.05.2011 um 19:04:47

Eduard schrieb am 22.05.2011 um 12:41:14:
An die Experten, kann der TS verpflichtet werden, die russische Staatsangehörigkeit zu beantragen, damit er einen Pass zum Vorzeigen hat?

Wenn die Antwort "nein" ist, kann das bitte mal jemand deutlich schreiben, weil ich aus seinen Beiträgen den Eindruck gewinne, dass er das noch immer nicht verstanden hat. Und meine Beiträge scheint er - bin ja auch nur Laie - nicht weiter zu beachten.


Die Frage ist aus mehreren Gründen so einfach nicht zu beantworten.
- Alle Entscheidungen der BVerwG waren bis jetzt Einzelfallentscheidungen. Teilweise waren die Entscheidungen von verschiedenen Senats auch unterschiedlich.
-  Die unteren Gerichtsinstanzen haben sich sehr oft widersprochen.

Grundsätzlich kann niemand verpflichtet werden eine Staatsangehörigkeit zu beantragen, aber man kann aufgrund der fehlender oder ungeklärter Staatsangehörigkeit, Passes etc. die Erteilung einer AE ablehnen. Es kommt auf der Einzelfall an.

In dem Fall bin ich der Meinung, dass TS seine bereits bestehende AE nicht widerrufen werden dürfte. Aber wenn ABH eine andere Meinung vertritt kann es zu einem mehrjährigen Rechtsstreit kommen. Aufgrund der unklarer Rechtslage können beide Seiten mindestens bis zum BVerwG klagen. Und das kann dauern.

Deswegen wäre mein Vorschlag, dass TS ein Einbürgerungsantrag stellt. Für Einbürgerung ist seine gegenwärtige Staatenlosigkeit kein Hindernis. TS muss nur sehen, dass er sein AE bis zum Einbürgerung nicht verliert. Das sollte aber ein guter Anwalt hinbekommen.   

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von Eduard am 22.05.2011 um 20:15:30

davith schrieb am 22.05.2011 um 19:04:47:
Die Frage ist aus mehreren Gründen so einfach nicht zu beantworten.
- Alle Entscheidungen der BVerwG waren bis jetzt Einzelfallentscheidungen. Teilweise waren die Entscheidungen von verschiedenen Senats auch unterschiedlich.
-  Die unteren Gerichtsinstanzen haben sich sehr oft widersprochen. 


Danke, das war mir nicht so klar ...


davith schrieb am 22.05.2011 um 19:04:47:
Deswegen wäre mein Vorschlag, dass TS ein Einbürgerungsantrag stellt. Für Einbürgerung ist seine gegenwärtige Staatenlosigkeit kein Hindernis. TS muss nur sehen, dass er sein AE bis zum Einbürgerung nicht verliert. Das sollte aber ein guter Anwalt hinbekommen.


Wenn ich die Beiträge des TS richtig gelesen habe, dann fing ja mit der Einbürgerung das ganze Elend an:


leo-dann schrieb am 19.05.2011 um 18:55:20:
Danach 2002 habe ich einen "Reisepass für Ausländer " mit unbefristeter AE bekommen und den immer weiter ruhig besitzt bis ich mich über eine Einbürgerung bei ABE vorgesprochen hatte.
Da ging es wieder los und wie....


D.h. dann ist wohl doch - entgegen dem, was ich gedacht habe - die Unzumutbarkeit des Erwerbs der russischen Staatsangehörigkeit die einfachste Argumentationschiene.

Nur so eine Idee, aber kann man nicht einfach einen russischen Anwalt finden, der auch Deutsch kann und in einem kurzen Brief die russische Rechtslage erklärt? Oder einen deutschen Anwalt, der auch russisch kann und der mal einen Blick in die russischen Gesetze wirft?




Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von Petersburger am 22.05.2011 um 20:20:13

Eduard schrieb am 22.05.2011 um 20:15:30:
Nur so eine Idee, aber kann man nicht einfach einen russischen Anwalt finden, der auch Deutsch kann und in einem kurzen Brief die russische Rechtslage erklärt? Oder einen deutschen Anwalt, der auch russisch kann und der mal einen Blick in die russischen Gesetze wirft?

Drei Anwälte - vier Meinungen. Da würde ich mich auch nicht drauf verlassen.

Oder die ABH fragt einfach mal bei einer deutschen AV an ... hatte ich das oben früher nicht schon mal als Möglichkeit angedeutet?

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von leo-dann am 22.05.2011 um 21:11:56
Doch, ich habe alles verstanden was Eduard und Petersburger mir geschrieben haben.

Danke vielmals an allen die mir wirklich gute Rat geben!!!
Sorry, dass ich nich allen gleich antworten kann.

Sie kennen unseren ABH und EBH zum Glück nicht.
Die sitzen in einem grossen Zimmer gegenüber und machen
alle Entscheidungen zusammen.

Das Problem ist nur; Mit unseren ABH und EBH ist nicht zu spassen.
Jedes mal wenn ich versuchen die Lage zu klären ohne schriftliche Nachweise,absolut in netter Form, die hören das Ganze ungerne und kriegen langsam die rote Augen.

Sie drohen mir immer wieder dass ich meine AE
gefährde, und eine Abschiebung in meinem Fall kein grosses Problem für die wäre.
Also, ich kann mir nicht vorstellen wie ich überhaupt über meine Rechte laut sagen dürfte!

Wenn ich einen Einbürgerungsantrag stelle, nehmen die EBH ihn sowieso nicht an.
Die haben mir deutlich gesagt, dass ich die Einbürgerung vergessen kann.

Ich bin ein ganz normaler Mensch, seit 1991 bin ich bis heute in einer Firma angestellt und nie Sozialhilfe oder sonstige finanz.Unterstützungen bekommen. 
Ich hatte sogar 7 Jahre keinen Anspruch aufs Kinder und Erziehungsgeld gehabt bis 2002 AE bekamm. Ist aber OK.

Ich habe nie in DE einen Straftat begangen,niemals sogar die Punkte in Flensburg gehabt!

Waum hindern die ABH und EBH meine Einbürgerung, weiss ich nicht.
Manche bedeutende Leute aus unserer Stadt und meiner Umgehung, haben versucht für mich und meine Rechte an Inn.Ministerium zu schreiben , aber das hat für mich nur böse Folgen gebracht.
Die ABH kann das mir immer noch nicht vergessen.
Die sind unbekämpfbar, daswegen habe ich immer noch Angst einen Antrag zu stellen ohne Erlaubnis der EBH.
Sogar der Landrat kann der ABH nicht wiedersprechen.

Ein Anwalt, wenn er die Sache mit meiner Einbürgerung verliert, rettet mich auch dann vor der Abschiebung nicht mehr.
Ich bin mir dann ganz sicher dass ich sofort trotz meiner anständigen Lage:
Eigenes Haus, 20jährige Arbeit,Familie, Kind u.a. abgeschoben werde.
So doll halten die Behörde mich in Angst, obwohl ich kein Angsthase bin und habe mich durch alle Stufen einer harten Lebensschule in Russland mal durchgesetzt.
Ich darf ncht alles verlieren wass ich in DE für 20 Jahren aufgebaut habe, wäre sehr schade.

Und davithschreibt noch dass ich die AE nach dem Antragstellen verlieren kann, das wäre schon Shluss für mich!!!

Ich werde trotzdem versuchen so zu machen wie Ihr mir empfolen habt.
Kennt jemand einen guten Anwalt der nur auf Eibürgerunf als Schwerpunkt spezialisiert ist??
Bis September habe ich noch Zeit aber man darf nicht bis zum letzten Tag damit zögern,das mögen sie auch nicht!!!

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von fons am 22.05.2011 um 21:15:53
Ist ja nicht mein Revier, aber eins sollte klar sein:
hier lösen wir den Fall nicht. Nur dazu mal was:


leo-dann schrieb am 22.05.2011 um 21:11:56:
Wenn ich einen Einbürgerungsantrag stelle, nehmen die EBH ihn sowieso nicht an.


Dann mach es schriftlich mit Rückschein und bestehe auf
eine förmliche anfechtbare Entscheidung. Nur so kommst
du wohl vorwärts (auch wenn es insgesamt dauern mag).

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von katran76 am 22.05.2011 um 21:42:37
@leo-dann
Ich verstehe, dass deine Situation gar nicht einfach ist.
So wie die ABH/EBH sich stellen, würde ich ausschließlich schriftlich mit denen kommunizieren.
In diesem Sinne würde mich sehr interressieren ob deine ABH dir irgendwas Schrftliches gegeben hat, wo steht dass Du die russische Staatsangehörigkeit erwerben soll?
Was die Einbürgerung angeht, beachte den Rat von "fons": einen Antrag als Einschreiben mit Rückschein.
Und falle nicht auf mündliche Diskussionen ein, alles schön schriftlich einreichen, und um schriftliche Bescheide seitens EBH ersuchen.


Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von leo-dann am 23.05.2011 um 06:39:10

Petersburger schrieb am 22.05.2011 um 20:20:13:
Oder die ABH fragt einfach mal bei einer deutschen AV an ... hatte ich das oben früher nicht schon mal als Möglichkeit angedeutet? 

Das habe ich auch schon ABH vorgeschlagen, aber die wollen das nicht machen und sagen dass dies nur meine Angelegenheit ist und ich soll das alleine beschaffen.


Meine ABH hat nirgendwas Schrftliches mir gegeben, wo steht dass ich  die russische Staatsangehörigkeit erwerben soll! Nur eine Zettel was ich im Konsulat sagen soll, die habe ich hier auf Seite1 oben angehängt.

Ausserdem die ABH wollen nicht das russische Gesetzt hören und und keinen Anwalt haben der dieses Gesetzt vorliest. Sie wollen nur Nachweis vom Konsulat über Unzumutbarkeit des Erwerbes St.An.Rus.F.für meine Person. Sie denken immer noch das dies durchaus möglich wäre egal was ich erzähle..
Schriftlich habe ich schon mal versucht, das bringt nichts. Gegen diese ABH findet man kein Worte, das ist so eine mächtige Behörde und ich weiss nicht wer das schaffen könnte.
Ich selbst auf jeden Mal nicht, und allle andere (deutsche) die das für mich vergeblich versucht haben, mit der Zeit aufgegeben!!!

katran76 schrieb am 21.05.2011 um 15:40:21:
du sollst erst entscheiden, ob du
(1) die deutsche
oder
(2) die russische
Staatsangehörigkeit bekommen möchtest.


Russische auf jeden Fall nicht.
Ein Land das seine Bürger, die dort geboren und aufgewachsen sind, so einfach, nach einem  Gesetzt 1991 aus der Bürgerschaft rausschmeisst, brauche ich nicht mehr.
UdSSR war sehr schrecklich, mit Angst und Ordnung, aber neues Land ist noch gefährlicher, da es weder noch diesen gibt!

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von Petersburger am 23.05.2011 um 07:39:53
Halte Dich an fons' Antwort #30, sonst wird das wohl nichts.

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von Eduard am 23.05.2011 um 09:19:29
Ich würde ab sofort alles schriftlich machen, am besten über einen Anwalt. Das muss m. E. nicht einmal ein Spezialist sein (schadet natürlich nichts), was Du brauchst, ist ein Vermittler, der selbstbewußt gegenüber der ABH/EBH auftritt und sich nicht einschüchtern lässt.

Z. B.


Zitat:
Sie drohen mir immer wieder dass ich meine AE gefährde, und eine Abschiebung in meinem Fall kein grosses Problem für die wäre.


Das ist einfach ein großer Bluff. Wohin wollen sie Dich denn abschieben? Nach Russland jedenfalls nicht, denn Du hast nicht die russische Staatsbürgerschaft.


Zitat:
Wenn ich einen Einbürgerungsantrag stelle, nehmen die EBH ihn sowieso nicht an.


Das ist ebenso ein Bluff. Sie dürfen die Annahme des Einbürgerungsantrags nicht verweigern. Sie können die Einbürgerung ablehnen, dann kannst Du dagegen klagen. Wenn sie den Antrag einfach ignorieren, kannst Du - nach Ablauf von 3 Monaten - ebenfalls klagen.


P.S.:
Ich persönlich würde hier ganz anders vorgehen, ich würde nämlich einfach buchstabengetreu das machen, was die ABH will, also
- im russischen Konsulat mit meinem Anliegen vorsprechen
- einen Brief an das russische Konsulat schicken
und das jedesmal ausführlich dokumentieren (am besten wöchentlich einen Brief mit einem Statusupdate an die ABH  ;) ). Wenn dann (wie zu erwarten) das russische Konsulat nicht das von der ABH gewünschte liefert, bin ich aus dem Schneider  ;D

Gleichzeitig würde ich mich aber "dumm stellen" und schriftlich die Einbürgerung beantragen. Daraus können Sie Dir nämlich keinesfalls einen Strick drehen, und das wissen sie auch.

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von davith am 23.05.2011 um 13:42:44
@leo-dann, erstmal brauchst Du keine Angst vor der Abschiebung haben. Schlimmste was ich mir vorstellen kann, wäre ein jahrelanges Gerichtsverfahren.

Du brauchst aber einen Anwalt. Wenn Du keinen kennst, dann wende Dich an Flüchtlingshilfe oder Diakonie - dort kennt man bestimmt einen Anwalt. Oder zur Not wende Dich an die Anwaltskammer und frag dort nach einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Eigentlich wurde bereits alles im Thread erklärt. Wenn Du was schriftlich von ABH oder EBH bekommst, kannst es gerne wieder hier posten.


Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von leo-dann am 23.05.2011 um 22:09:35
Hallo und danke für Antworte!!!
Eduard schrieb am 23.05.2011 um 09:19:29:
- im russischen Konsulat mit meinem Anliegen vorsprechen
- einen Brief an das russische Konsulat schicken

Ich war schon mehr mals im Konsulat, bis an den Leiter der Bürgerabteilung gegangen und alle haben mir
Erteilung diese Bescheinigung, was die ABH von mir verlangt, abgesagt(Begründung habe schon vorher
beschrieben.)

Auch Briefwechsel mit dem Konsulat bringt keinen Sinn.
Das Konsulat beantwortet nur erstes Brief, weiter antworten die einfach nicht.

Anrufen ist zwecklos, geht stundenlang keiner ran, wenn die doch ran gehen und am Telefon russchisch hören,
dann sagen die nur ganz kurz ,dass alle Angelegenheiten nur bei persönlicher Erscheinung zu besprechen, oder
noch schlimmer, drucken eifach weg.

"Persönlicher Erscheinung ", das ist ein stressiger und nervöser Kampf um in das Konsulat-Gebäude von 9
bis12 Uhr rein zu schaffen, da um 9Uhr ist schon eine Warteschlange ca.100 Leute seit 5Uhr steht.

Man steht da halben Tag, um danach in 2 Minuten wieder "mit nichts" dieses Gebäude zu verlassen..
Letzte Jahren ist die Bürgerannahme schon etwas schneller geworden und die Innenpolitik des Konsulates
weicher als vorher.

Aber 1996 als ich mit dem kleinen Kind in der Hand(keine Verwandten in DE)seit 4Uhr bis12Uhr im Winter
draussen am Zaun gestanden habe und nach 2Minuten Gespräch über eine Passverlängerung, von dahmaligen
Beamten in einer ässerst andeutenden Form weg gebetten wurde, hatte ich schon einiges dabei gefühlt.

Ich möchte niemanden schlecht machen, ich habe nichts gegen Konsulatsystem der Russen und auch nichts gegen deutsche Ausländer-Politik und ABH /EBH, ich habe Verständnis für beiden Seiten.

Ich leide nur darunter, dass es alles unbedingt mir passieren sollte, jahrenlanger Teufelkreis und kein Ausweg, so ein Pech!

Meine Tochter wird im Herbst 16 und jetzt habe ich schon schlechte Gedanken was die ABH mit ihr entscheidet.

Sie hat AE nur bis zum 16-en Geburtstag begrenzt, warum weiss ich nicht. Wenn jemand die Kinder hat, weiss
wie die in diesem Alte schwer und zickig sind.
Sie beschuldet mich schon für ihre Passlose Schicksal in DE, obwol die hier geboren ist, und ich stehe auch zu
meiner Schuld.

Wenn ABH noch von ihr einen russischen Pass verlangen wird,dann mussen die mich lieber tot schiessen.

Kann jemand mir sagen was meine Tochter mit 16 erwartet?

Ich habe für meine Sache einen Rechtsanwalt gefunden der nur mit der ABH sich auseinander setzen will.
Mit russen, sagt er, kann keiner was machen und kein Rechtsmittel dazu gibt!!!

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von erne am 23.05.2011 um 22:18:15
Du hast offenbar den weiterführenden Hinweis von Eduard übersehen:


Eduard schrieb am 23.05.2011 um 09:19:29:
und das jedesmal ausführlich dokumentieren (am besten wöchentlich einen Brief mit einem Statusupdate an die ABHZwinkernd ). Wenn dann (wie zu erwarten) das russische Konsulat nicht das von der ABH gewünschte liefert, bin ich aus dem SchneiderLaut lachend


Genau darum geht es ja, dass du alles tust, was die ABH verlangt, aber keinen Erfolg dabei hast und das dokumentierst.

So lang wie du glaubst, ist der Hebel der ABH gar nicht. Sie müssen sich an die Gesetze halten ...

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von katran76 am 23.05.2011 um 23:25:08
Nur als Anmerkung:
Wenn ich die folgenden Aussagen des TS lese:

Zitat:
Ein Land das seine Bürger... aus der Bürgerschaft rausschmeisst, brauche ich nicht mehr.

und

Zitat:
Aber 1996 als ich ... (im russischen Konsulat) ... nach 2Minuten Gespräch über eine Passverlängerung ...

erscheint mir die ganze Geschichte über eine "böse ABH" ein bisschen weniger glaubwürdig.


Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von davith am 24.05.2011 um 08:58:58
@katran76, lese bitte das ganze, bevor Du Zweifel äußerst. Das Problem ist bekannt und TS ist kein Einzelfall.

Nach der Zerfall der UdSSR gibt es 15 unabhängige Staaten, und jeder dieser 15 Staaten hat ohne Absprache mit anderen (ein Staat ist ja souverän) definiert, wer ihre Staatsangehörige sind. Dabei sind einige Menschen staatenlos geblieben, wie TS auch. Einige dieser Menschen haben, wie TS auch, sich mit alten, noch aus Sowjetzeit stammender Papieren über das Wasser gehalten.

Der Zweifel von einigen ABH, dass es sich dabei um tatsächlich Staatenlose handelt, die keine russische (ode sonstige) Pässe bekommen, wird dadurch bestätigt, dass es, mindestens in meinem Bekanntenkreis, ein Kuhhandel mit ABHs verbreitet war, nach der Motto: "AE gegen Pässe".

Da ein Staatenloser schwer abzuschieben ist, wurde gehandelt. ABH stellte AE in Aufsicht, wenn ein Pass vorgelegt wird. Daraufhin habe die Betroffenen sich die Pässe der UdSSR-Nachfolgestaaten (legal oder illegal) beschafft.

Das TS so lange geschafft hat, mit einem alten Sowjetpass, der entweder bereits lange ungültig war oder vom Konsulat 1996 verlängert wurde, ABH nicht aufzufallen, ist schon selten. Aber sollte der Pass vom Konsulat 1996 auch verlängert sein, ohne TS als russische Staatsangehörige zu registrieren, so hat TS keine russische Staatsangehörigkeit erworben.

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von Eduard am 24.05.2011 um 10:46:02
In einem Punkt hat katran76 sicher recht - auch wenn die diversen Gefühlsäußerungen des TS für mich gut nachvollziehbar sind, ich glaube nicht, dass sie ihm bei der ABH helfen. Vielmehr bestärken sie die ABH nur in dem anscheinend vorhandenen Verdacht, er würde irgendwie "tricksen" wollen. Da hilft nur die strikte Beschränkung auf die Sachebene.

Beispiel:

"Meine Bemühungen bis heute:
1. Am 10.2. Brief an das Konsulat geschrieben (siehe beiliegende Kopie). Bis heute keine Reaktion.
2. Am 25.2., 9:30 Anruf beim Konsulat. Der Sachbearbeiter, Hr. S******, erklärt mir, sie haben wahrscheinlich den Brief erhalten, aber es ist nicht üblich, Fragen dieser Art zu beantworten.
3. Persönliche Vorsprache am 15.3. um 10:00. Habe um Beantwortung meines Briefes gebeten oder wenigstens um einer schriftliche Bestätigung, dass ich keine Antwort bekommen werde. Beides wurde mir verweigert.
..."

Und so weiter. Fakten, Fakten, Fakten. Das würde sicher einen besseren Eindruck bei der ABH machen als lange Klagereden darüber, wie schlimm es auf dem Konsulat ist.

Und zweitens: alles schriftlich! Was schriftlich ist, kommt in die Akte, wo es auch von Dritten gesehen werden kann, z. B. im Falle einer Dienstaufsichtsbeschwerde oder einer Klage. Das wissen auch die Mitarbeiter und werden entsprechend anders damit umgehen.

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von Saxonicus am 24.05.2011 um 12:11:12

leo-dann schrieb am 23.05.2011 um 22:09:35:
Meine Tochter wird im Herbst 16 und jetzt habe ich schon schlechte Gedanken was die ABH mit ihr entscheidet.

Sie hat AE nur bis zum 16-en Geburtstag begrenzt, warum weiss ich nicht. Wenn jemand die Kinder hat, weiss
wie die in diesem Alte schwer und zickig sind.
Sie beschuldet mich schon für ihre Passlose Schicksal in DE, obwol die hier geboren ist, und ich stehe auch zu
meiner Schuld.

Wenn ABH noch von ihr einen russischen Pass verlangen wird,dann mussen die mich lieber tot schiessen.

Kann jemand mir sagen was meine Tochter mit 16 erwartet?

Kann sie denn nicht ihre Staatsangehörigkeit ihrer Mutter erhalten ?

Oder befindet sich ihre Mutter in der gleichen Situation wie Du ?

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von leo-dann am 24.05.2011 um 23:29:58
wenn katran76 sien Zweifel so ausspricht, scheint er wenig Erfahrung im Kontakt mit Rus.Konsulat gehabt zu haben.
Und zum Glück eine langjährige,amtliche Abhänigkeit mit Auflagen und Einschrenkungen auch nicht erlebt.?
Auch seine Bürgerrechte nicht nach irgendeinen Paragraf verloren hat
Gott sei dank, würde ich niemandem das wünschen.
Ich beschreibe die Situation nur so wie die ist und habe keinen Sinn jemanden zu Beurteilen.
habe nichts böses über ABH oder Rus.Konsulat geschrieben.
Bitte genauer alle Beiträge lesen.

Mein alter UdSSR Pass wurde 1996 vom Konsulat  nicht verlängert und ich dahmals, wie oben beschrieben,  wurde einfach aus dem Gebäude rausbegleitet.

Das habe ich gleich danach  in ABH erzählt und von meiner Worte wurde eine Verhandlungsniederschrift gemacht, die von Bezierksregierung als voll glaubwürdich anerkannt wurde.
Ich habe Reisedokument bekommen mit Befugnis für 2Jahren.
den UdSSR Pass hat ABH wieder eingezogen.

Glaubt ihr mir oder nicht, sage nur eins: dahmals ABH war absolut anders als heute! Ganz andere Beamten.
Ich war damals so stolz auf meine ABH , dass ein fremdes Land mich so freundlich und nett behandelt hat als meine Russ.Föderation.

Ich musste nur jedes Jahr immer wieder versuchen einen Russischen pass zu besorgen da ABH jedes Jahr an Bezierksregirung den aktuellen Stand über Passbeschaffung berichten musste.
Und jedes Jahr war immer das gleiche.
Mit der Zeit waren die Verhältnise immer strenger und die Beamten in ABH wurden einer nach dem anderen gewechselt.

Aber ich habe schon Niederllassungserlaubnis bekommen und hatte bei ABH als Angestellter eine Anerkennung gehabt und war alles ruhig und friedlich.
Bis 2010 habe ich ohne Problem einen Ausländer Pass besitz und alles wäre weiter so ruhig wenn ich über den Einbürgerungsantrag bei EBH nicht vorgeschprochen hätte.
Wie ich schon geschrieben, ich habe nichts gegen ABH und nichts gegen Konsulat ich möchte nur nach 20Jahren anständiges Leben in DE ein Bürger dieses Landes werden und habe schon längst Recht dazu.!
Ich wollte nur einen Tip holen was ich unternehmen soll da ihr alle hier sehr gut mit der Sache euch auskennt und alle laut eure Schreibekunst bestimmt hoch ausgebildet seid.
Aber wenn schon welche mir wenig glauben, was ich hier erzehle dann wess ich nicht was ich nicht was ich weiter schreiben soll.
Danke nochmal an alle,ihr seid so lieb gewesen..!!

Titel: Re: Probleme mit ABE,Staatenloser Pass wird verweigert,unzumatbare Anforderungen,bitte um Hilfe!
Beitrag von fons am 24.05.2011 um 23:31:49
Ich denke es wurde alles ausgetauscht

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