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Steuerklasse (Gelesen: 1.780 mal)
Themen Beschreibung: Welche Steuerklasse?
Zwitscher
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i4a rocks!


Beiträge: 26

Köln, Germany
Köln
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Steuerklasse
14.05.2011 um 08:09:30
 
Hallo ,ich habe mal eine Frage:
Ein Bekannte hat mir eine Frage gestellt und ehrlich gesagt bin ich mir nicht sicher und stelle deswegen mal die Frage hier.

Er ist deutscher, hat jetzt eine zeitlang mit seiner Frau (nicht deutsch) und seinen 2Kindern (eins deutsch , das andere nicht) in seinen früheren Heimatland gelebt (er ist eingebürgert).

Jetzt ist er erstmal alleine zurück, das Visum ist beantragt damit die Frau auch rüber kommen kann, während den Ferien, damit sie dann entscheiden können , wo sie dann für immer bleiben.

Er geht einer Arbeit nach und fragte jetzt, welche Steuerklasse er eigentlich bräuchte??
Ich kenne das , wenn man verheiratet ist Steuerklasse 3 aber wenn ein Ehepartner noch im Ausland lebt mit den Kindern , wie ist es dann??
Die Ehe besteht ja weiter fort!
Vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten , brauch er 1 oder 3?
Bedanke mich schonmal....
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 14.05.2011 um 09:45:59
 
Zunächst wird er noch mit der Steuerklasse 1 vorlieb nehmen müssen.

Für den Wechsel in die (günstigere) Steuerklasse 3 ist entscheidend,  dass beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.

Für die Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG ist aber Voraussetzung, dass eine natürliche Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Das ist erst dann gegeben, wenn die Partnerin nach Deutschland einreist, um hier ihren dauernden Aufenthalt zu begründen.

Ob bzw. inwieweit es andere Regelungen gibt, wenn die Partnerin aus einem EU - Land käme, vermag ich allerdings nicht zu sagen - dazu warte ggf. weitere Posts ab.


=schweitzer=
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 14.05.2011 um 13:40:59
 
schweitzer schrieb am 14.05.2011 um 09:45:59:
Zunächst wird er noch mit der Steuerklasse 1 vorlieb nehmen müssen.



=schweitzer=


Klasse 1 oder 4 da verheiratet? Ändert zwar kaum was an dem Vorabzug, Klasse 1 für Singles oder Geschiedene ohne Kinder.

er kann aber bis zum einer evt. anderen Steuerklasse nachgewiesenen Unterhalt im Rahmen der Höchstgrenzen als Freibetrag eintragen lassen.




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lausi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BRD
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Antwort #3 - 14.05.2011 um 15:07:35
 
schweitzer schrieb am 14.05.2011 um 09:45:59:
Ob bzw. inwieweit es andere Regelungen gibt, wenn die Partnerin aus einem EU - Land käme, vermag ich allerdings nicht zu sagen - dazu warte ggf. weitere Posts ab.

=schweitzer=

Ist Ehegatte (1) unbeschränkt steuerpflichtig, kann Ehegatte (2) im EU-Ausland nach §1a EStG auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Damit kann es auch die Steuerklasse 3 geben.
In der Praxis gibt es aber oft Probleme, wenn (1) die Steuerklasse 3 beantragt hat und sich später herausstellt, dass (1) gar nicht unbeschränkt steuerpflichtig war (z.B. weil er weniger als 183 Tage in D gelebt hat). Dann kommt das böse Erwachen in Form einer Einkommensteuernachzahlung.
IMHO ist es besser, es bei der Steuerklasse 1 zu belassen und sich ggf. über eine Steuererstattung nach der Einkommensteuererklärung zu freuen.

lausi
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Zwitscher
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i4a rocks!


Beiträge: 26

Köln, Germany
Köln
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 14.05.2011 um 21:04:05
 
Super Danke für die Antworten.Werde ihn das gleich mal mitteilen !LG Smiley
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