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ALG 2 anteilig, wenn lediglich EIN Ehepartner arbeitet - Fahrtkosten (Gelesen: 1.715 mal)
Themen Beschreibung: Berücksichtigung Fahrtkosten zur Arbeit bei ergänzendem ALG-2-Bezug?
Evaskatze
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i4a rocks!


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10.05.2011 um 18:45:29
 
Guten Abend,

mich beschäftigt folgende Situation:

Ehemann, 09/2010 mit FZF-Visum eingereist, absolviert hier einen Integrationskurs und wird eine ESF/BamF-Maßnahme "berufsbezogendes Deutsch" anschließen. Deutsche Ehefrau ist arbeitslos, gemeinsamer ALG-2-Bezug.

Angenommen, Ehefrau arbeitet und verdient so wenig, dass ergänzendes ALG 2 beantragt werden muss. Ehefrau benötigt jedoch für Fahrten zur Arbeit ein Monatsticket des öffentl. Nahverkehrs.

Frage: Werden bei der Berechnung des ergänzenden ALG 2 die Kosten des Monatstickets in irgendeiner Weise berücksichtigt? Falls ja, wie genau? Falls nicht, hätte die Familie durch die Arbeit der Ehefrau weniger Geld als wenn beide arbeitslos wären.

Bitte eine Erläuterung. Vielen Dank.

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Evaskatze
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Antwort #1 - 10.05.2011 um 19:31:28
 
Ach, und noch etwas:

Kann das Arbeitsamt die Ehefrau zur bundesweiten Bewerbung zwingen, solange der Ehemann hier seine Kurse absolviert?

Besten Dank.
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Evaskatze
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Antwort #2 - 11.05.2011 um 23:40:44
 
Weiß wirklich niemand Bescheid, wenigstens ein bißchen?  weinend
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maura
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Antwort #3 - 12.05.2011 um 14:57:31
 
Ich denke ich kann dir helfen...
Wenn nur du einkommen hast , dieses aber nicht reicht um die
Familie zu ernähren- sprich es ist unter Sozialsatz bekommt ihr anteilig hartz4 bis Satzgrenze und außerdem bekommst du einen
mehrbedarf für berufstätige.
bei einer Vollzeitstelle sind das ca.250 Euro.
bei Teilzeit eben nur noch die Hälfte.
Mit diesem mehrbedarf sind dann auch alle Fahrtkosten von dir selber
zu tragen.
Zwingen dich Bundesweit zu bewerben können sie schon , weil genauso wie du auch Umziehen kannst und dann eben 600 km
weg eine neue Wohnung suchen kannst , ist dein Mann auch nicht an den Ort oder die Stadt gebunden:
Ich bin sicher das er seine
Integrationkurse auch nach Umzug in einer anderen Stadt weiter
machen kann.
Sollte aber nach der Bundesweiten Bewerbung ein Umzug nötig sein, muss die Arge bzw. JobCenter aber auch alle anfallenden kosten im Zusammenhang mit dem Umzug tragen und übernehmen.

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Evaskatze
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Antwort #4 - 14.05.2011 um 14:10:13
 
Danke, Maura. Das mit den 250 € habe ich gesucht. Hatte einmal davon gehört, aber nie genau gewusst.

Schönes Wochenende.
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