Danke!
dete schrieb am 15.05.2011 um 23:00:07:Also um H4 zu beantragen muss sie dort angemeldet sein.
ach so, deswegen wurde das gefordert, aber eben, sie hat noch keinen signierten mietvertrag.
Zitat:Normalerweise sollte die Reihenfolge so aussehen
-sie geht zur Arge ,lässt sich sagen wie gross und wie teuer ihre Wohnung sein darf
- ist bekannt, ich meine mit 2 pers. zahlt die arge eine wohnung bis 60 qm und warmmiete bis 468 euro, zumindest in baden-württ..
Zitat:-dann macht sie sich auf Wohnungssuche(wobei 38qm doch bestimmt ein Schreibfehler ist?)
ne, 38 qm für sie und ihre tochter passt doch, oder!?
Zitat:und holt sich mindestens 3 Mietangebote,
davon sagte die arge vorab am telefon nix, aber man wird sehen...das wohnungsangebot liegt ja schon vor und wurde dort an die arge mitgeteilt
Zitat:-Arge genehmigt ihr eine Wohnung
-dann unterschreibt sie den Mietvertrag und kann sich ummelden
-mit der Meldebescheinigung beantragt sie in der neuen Arge H4,und meldet sich auf der jetzigen Arge ab.
ok, klingt plausibel. na hoffentlich klappt das alles noch bis 1.6.
da will der vermieter das geld überwiesen haben.
da uns das komisch vorkam mit der meldebescheinigung vor dem umzug fragte sie nochmals bei der arge nach und es wurde gesagt, die meldebscheinigung kommt danach, aber erst bräuchte sie eine umzugsgenehmigung von der behörde des jetzigen wohnorts.
muss man sich also eine erlaubnis holen ? wohl weil sie ausländerin ist wegen aufenthaltsrecht....