Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige? (Gelesen: 5.747 mal)
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
Antwort #15 - 26.04.2011 um 14:13:48
 
Petersburger schrieb am 26.04.2011 um 13:48:11:
Schön. Auf dem Formular also.

Es steht im "Bundeseinheitlichen Merkblatt" (S. 8)
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
Antwort #16 - 26.04.2011 um 16:28:07
 
Das Original darf nicht von der AV einbehalten werden, sondern muß beim Visuminhaber verbleiben, damit er es an der Grenze auf Nachfrage vorlegen kann.

Der Ausländer kann aber nicht an der Grenze zurückgewiesen werden, nur weil er keine VE vorweisen kann. Sonst dürfte auch kein Visum ohne VE erteilt werden.

Das Merkblatt ist für den Ausländer nicht bindend.

Ich warte gespannt auf Textnachweise, die die Vorlage einer Original-VE an der Grenze verpflichtend (für den Ausländer) vorschreiben.


Nebenbei: Mick, würdest Du den Theorieteil hier bitte abtrennen?
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
Antwort #17 - 26.04.2011 um 16:53:47
 
Es ist doch völlig egal, ob das bindend ist, oder nicht.
Die Verfahrensvorschriften sehen das grundsätzlich so
vor und mithin hat die Empfehlung, das Ding als Original
mit sich zu führen, durchaus ihre Berechtigung.

Man könnte auch einfach mal einräumen, dass der andere
Poster "etwas richtiger" liegt.

Petersburger schrieb am 26.04.2011 um 16:28:07:
Nebenbei: Mick, würdest Du den Theorieteil hier bitte abtrennen? 


Ne, besser: Ich mache dicht, ist eh alles gesagt und würde
nur im Ping-Pong enden.

geschlossen
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema