i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1303670220

Beitrag begonnen von Tattiana am 24.04.2011 um 20:37:00

Titel: Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
Beitrag von Tattiana am 24.04.2011 um 20:37:00
Hallo!
Vor kurzem habe ich eine Verpflichtserklaerung fuer meinen Neffen gemacht. Die habe ich (eigentlich nicht ich, aber ist irrelevant) leider verloren. Ich wollte fragen, wie man eine nochmalige VE macht. Alles von vorne an, also alle Dokumente sammeln und einige Tage warten? Oder geht es bei einer nochmaligen VE schneller (da alle noetigen Papiere schon vorhanden sind)/ anders? Vielen Dank im Voraus!


Ich wünsche allen Frohe Ostern! Schöne Feiertage!

Titel: Re: Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
Beitrag von Saxonicus am 24.04.2011 um 21:04:38

Tattiana schrieb am 24.04.2011 um 20:37:00:
Oder geht es bei einer nochmaligen VE schneller (da alle noetigen Papiere schon vorhanden sind)/ anders? Vielen Dank im Voraus!

Möglicherweise verfügt die ausstellende Behörde über eine Kopie der VE und kann sie nochmal ausfertigen.

Versuch macht kluch.

Titel: Re: Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
Beitrag von Tattiana am 24.04.2011 um 21:13:16

Saxonicus schrieb am 24.04.2011 um 21:04:38:
Möglicherweise verfügt die ausstellende Behörde über eine Kopie der VE und kann sie nochmal ausfertigen.

Versuch macht kluch.


Ich wuerde gerne genau wissen:)

Titel: Re: Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
Beitrag von reinhard am 24.04.2011 um 21:42:36

Tattiana schrieb am 24.04.2011 um 21:13:16:
Ich wuerde gerne genau wissen:)


Dann ruf die ausstellende Behörde Dienstag früh an, ob sie die VE noch mal ausstellen können. Dann weißt Du es.

Titel: Re: Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
Beitrag von Tattiana am 24.04.2011 um 21:50:55

reinhard schrieb am 24.04.2011 um 21:42:36:
Dann ruf die ausstellende Behörde Dienstag früh an, ob sie die VE noch mal ausstellen können. Dann weißt Du es.


Ich werde sogar hinfahren:) Aber es ist wichtig fuer mich, die Antwort auf meine Frage fueher zu bekommen.

;)

Titel: Re: Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
Beitrag von Saxonicus am 25.04.2011 um 02:35:13

Tattiana schrieb am 24.04.2011 um 21:50:55:
Aber es ist wichtig fuer mich, die Antwort auf meine Frage fueher zu bekommen.

Da wir aber hier im Forum keine Hellseher sind, wird Dir auch keiner die Frage beantworten können, da mußt Du schon an Ort und Stelle nachfragen.

Titel: Re: Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
Beitrag von franky_23 am 25.04.2011 um 08:05:47
Selbstverständlich hat die ALB Unterlagen über die Aussstellung. Die meisten dürften es auch jederzeit per Tastendruck vom EDV System erhalten.

Titel: Re: Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
Beitrag von Petersburger am 25.04.2011 um 12:25:49
Die ausstellende Behörde hat nicht nur "Unterlagen über die Ausstellung", sondern sie hat ein zweites Original.

Möglicherweise ist diese Behörde ja bereit, das vorhandene Zweit-Original per Fax bzw. eingescannt per email an die zuständige AV zu schicken.
Oder auch einfach eine Kopie zu machen, diese Kopie zu beglaubigen und Dir auszuhändigen.

Die erste Variante sehe ich jede Woche - und bei uns werden unmittelbar von der ABH in die AV versandte Unterlagen wie Originale behandelt.

Titel: Re: Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
Beitrag von Tattiana am 25.04.2011 um 13:13:05

schrieb am 25.04.2011 um 08:05:47:
Selbstverständlich hat die ALB Unterlagen über die Aussstellung. Die meisten dürften es auch jederzeit per Tastendruck vom EDV System erhalten.


Danke! Das, was Sie mir als PN geschickt haben, ist auch sehr hilfreich!


Petersburger schrieb am 25.04.2011 um 12:25:49:
Die ausstellende Behörde hat nicht nur "Unterlagen über die Ausstellung", sondern sie hat ein zweites Original.Möglicherweise ist diese Behörde ja bereit, das vorhandene Zweit-Original per Fax bzw. eingescannt per email an die zuständige AV zu schicken.Oder auch einfach eine Kopie zu machen, diese Kopie zu beglaubigen und Dir auszuhändigen.Die erste Variante sehe ich jede Woche - und bei uns werden unmittelbar von der ABH in die AV versandte Unterlagen wie Originale behandelt.


Oh je...wenn ich das nur frueher gewusst haette! Eine Kopie! Ich muss morgen bei der Botschaft in Moskau anrufen, ob ihnen die Kopie wirklich genuegt...als ich Informationen ueber die benoetigten Dokumente gelesen habe, stand dort, dass die VE im Original eingereicht werden soll. Aber jetzt habe ich alles nochmal ueberprueft, und in einem anderen Infoblatt steht es, dass es auch eine Kopie sein darf...

Eins ist klar - es ist moeglich eine ErsatzVE innerhalb eines Besuches morgen zu kriegen. Es war sehr wichtig fuer mich.

Vielen Dank!!!

Titel: Re: Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
Beitrag von franky_23 am 25.04.2011 um 13:59:42
Dein Partner muss die VE im Orginal mit sich führen. Für die Unterlagen reicht der AV die Kopie.

Titel: Re: Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
Beitrag von Tattiana am 25.04.2011 um 14:08:50

schrieb am 25.04.2011 um 13:59:42:
Dein Partner muss die VE im Orginal mit sich führen.


Diesen Satz habe ich nicht verstanden...

Titel: Re: Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
Beitrag von Saxonicus am 25.04.2011 um 16:16:29

Tattiana schrieb am 25.04.2011 um 14:08:50:
Diesen Satz habe ich nicht verstanden...

Er muß es deshalb mitführen, weil die Grenzbehörden bei der Einreise nach Deutschland möglicherweise danach fragen könnten.

Titel: Re: Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
Beitrag von Petersburger am 25.04.2011 um 16:53:16
Da reicht aber auch eine Kopie.
Im Visumsystem ist ja zu sehen, daß die Visumbeantragung mit einer VE erfolgte, wann und wo die ausgestellt ist.

Titel: Re: Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
Beitrag von franky_23 am 26.04.2011 um 06:58:37
Soweit ich die VE Formulare kenne steht da drauf, dass das Orginal mitzuführen ist. Dürfte dann vom Goodwill des Beamten hängig sein, wie es weitergeht.

Gesetzt den Fall, dass der Visuminhaber in der Schleiferfahndungszone kontrolliert wird, dann hat dort die Polizei auch Zugriff zum Visumsystem? 

I

Titel: Re: Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
Beitrag von Petersburger am 26.04.2011 um 13:48:11
Schön. Auf dem Formular also.
Ich habe gerade eines in der Hand ... kannst Du mir auch sagen, wo ich das suchen muß?


Und was steht im Gesetz als Einreisevoraussetzungen?

Titel: Re: Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
Beitrag von Mick am 26.04.2011 um 14:13:48

Petersburger schrieb am 26.04.2011 um 13:48:11:
Schön. Auf dem Formular also.

Es steht im "Bundeseinheitlichen Merkblatt" (S. 8)

Titel: Re: Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
Beitrag von Petersburger am 26.04.2011 um 16:28:07
Das Original darf nicht von der AV einbehalten werden, sondern muß beim Visuminhaber verbleiben, damit er es an der Grenze auf Nachfrage vorlegen kann.

Der Ausländer kann aber nicht an der Grenze zurückgewiesen werden, nur weil er keine VE vorweisen kann. Sonst dürfte auch kein Visum ohne VE erteilt werden.

Das Merkblatt ist für den Ausländer nicht bindend.

Ich warte gespannt auf Textnachweise, die die Vorlage einer Original-VE an der Grenze verpflichtend (für den Ausländer) vorschreiben.


Nebenbei: Mick, würdest Du den Theorieteil hier bitte abtrennen?

Titel: Re: Verpflichtserklaerung verloren, nochmalige?
Beitrag von Mick am 26.04.2011 um 16:53:47
Es ist doch völlig egal, ob das bindend ist, oder nicht.
Die Verfahrensvorschriften sehen das grundsätzlich so
vor und mithin hat die Empfehlung, das Ding als Original
mit sich zu führen, durchaus ihre Berechtigung.

Man könnte auch einfach mal einräumen, dass der andere
Poster "etwas richtiger" liegt.


Petersburger schrieb am 26.04.2011 um 16:28:07:
Nebenbei: Mick, würdest Du den Theorieteil hier bitte abtrennen? 


Ne, besser: Ich mache dicht, ist eh alles gesagt und würde
nur im Ping-Pong enden.

:closed

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.