Zitat:Wenn du noch nicht im Klageverfahren bist,
Klageverfahren oder die Involvierung von Fachabteilungen oder Bundesinneminesteriums um eine
AE für drei Jahre statt einem Jahr zu bekommen?
Selbst ein Gespräch mit dem Leiter der
ABH ist in manchen Fällen (je nach Ortslage und Personen) komplizierter und dauert länger als einfach nach einem Jahr die
AE zu verlängern. Im
Normalfall ist sowas ein Selbstläufer.
Zitat:Du hast Verständnis, dass hier "viele" ALB´s dies nicht tun, wenn der
LU nicht gesichert ist?
ja ... ich weiss auch, dass viele ABHs das auch dann tun, wenn der
LU gesichert ist.
Ich kenne aber auch keinen, der deswegen geklagt hat, bei
manchen gab es eine
AE gleich für 3 Jahre, wenn der
LU gesichert war, nach entsprechenden Nachfragen.
Zitat:Dann schreibst du du kann nicht, später kann schon?
ja, genau .... bei der ersten
AE kann die
ABH Restzweifel (Scheinehe) vorgeben, ... Zweifel müssen nicht bewiesen werden. Mit "Restzweifeln" ist auch "in der Regel" ausgehebelt.
Nach einem Jahr gibt es dieses Argument nicht mehr.
(und ausserdem ist "kann" und "darf" nicht das gleiche, man kann vieles, was man nicht darf, oder bist du noch nie 40 in einer 30ger Zone gefahren?)
Zitat:Wenn du noch nicht im
um mich geht es gar nicht ....
Der Post war nur ein Hinweis, warum die
ABH die Einkommensnachweise sehen mögen will; es kann sein, dass sie mit eruieren, ob eine erste
AE nur für 1Jahr geben wollen (auch wenn es keine Rolle spielen
darf)
************* ich werde NICHT auf ein Nachhacken von Dir zu diesem Thema antworten ***************