Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Familienzusammenführung, Kind der ausländischen Ehefrau (Gelesen: 2.258 mal)
lamboo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung, Kind der ausländischen Ehefrau
01.01.2011 um 20:46:17
 
Hallo,
ich werde demnächst eine Nepalesin heiraten (in D). Sie hat einen Sohn aus einer früheren Ehe in Nepal.
Nach der Eheschließung möchten wir den Sohn zu uns holen, das sollte ja, abgesehen von der sorgerechtlichen Frage (ich gehe zur Zeit von alleinigem Sorgerecht der Mutter aus) wohl gehen.
Dazu habe ich nun Fragen.
1. Was sind die Voraisetzungen für die FZF ? Sohn ist z. Zt. 14 Jahre alt.

2. Ist es möglich, das er herkommt und anschließend, von uns finanziert, zunächst weiter in Nepal die Schule besucht? Kann man damit die Schulpfichtauflage erfüllen?
Ich mache mir einfach ein wenig Sorgen, das es für Ihn sonst schwierig wird hier Anschluß in der Schule zu finden, vor allem wg. fehlender Sprachkenntnisse.

Allen ein frohes neues Jahr und Danke für die Antworten im Voraus.

lamboo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
garfield2008
Full Top-Member
***
Offline


www.forum-vietnam.de


Beiträge: 409

01259, Sachsen, Germany
01259
Sachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung, Kind der ausländischen Ehefrau
Antwort #1 - 01.01.2011 um 21:13:32
 
H(a)i,
lamboo schrieb am 01.01.2011 um 20:46:17:
1. Was sind die Voraisetzungen für die FZF ? Sohn ist z. Zt. 14 Jahre alt.

erstmal gesicherter Lebensunterhalt für die komplette Familie, zu der nachgezogen wird.
lamboo schrieb am 01.01.2011 um 20:46:17:
Ist es möglich, das er herkommt und anschließend, von uns finanziert, zunächst weiter in Nepal die Schule besucht?

Imho nein, es sei denn, das Schuljahr in Nepal weniger als 180 Tage hat. Siehe 32.1.3.3 http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf.
Zitat:
Ich mache mir einfach ein wenig Sorgen, das es für Ihn sonst schwierig wird hier Anschluß in der Schule zu finden, vor allem wg. fehlender Sprachkenntnisse.

Damit hast du selbst das Hauptproblem gefunden. Deine ABH wird eine Integrationsprognose für das Kind machen wird, bevor sie dem Visum zustimmt. Ich kenne persönlich genug Fälle wo das mit der FZF schon bei 12-Jährigen nicht mehr funktioniert.

mfg
Thomas Böttcher
Zum Seitenanfang
  

Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
Homepage garfield2008  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.191

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung, Kind der ausländischen Ehefrau
Antwort #2 - 01.01.2011 um 21:38:40
 
Am wichtigsten ist der Nachweis, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, sonst bekommt das Kind kein Visum.

Der Lebenunterhalt muss sichergestellt sein, z.B. durch eine VE (Garantie) von Dir.

Das Kind muss hier zur Schule gehen, sonst braucht es gar nicht erst einen Visumantrag zu stellen. Und später (ab 16 Jahre) wird solch ein Antrag sowieso meistens abgelehnt. Das Kind kommt also entweder jetzt und geht sofort hier zur Schule, oder Ihr lasst das Kind (für immer) dort zurück.
Später kann es nur aus eigenem Grund kommen, z.B. als Student oder als Ehemann einer Deutschen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
lamboo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung, Kind der ausländischen Ehefrau
Antwort #3 - 02.01.2011 um 15:23:27
 
Hallo,
danke für die Antworten.
Gruß
Lamboo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Firilum
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 100
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung, Kind der ausländischen Ehefrau
Antwort #4 - 02.01.2011 um 20:10:02
 
[quote author=767B777875751A0
2. Ist es möglich, das er herkommt und anschließend, von uns finanziert, zunächst weiter in Nepal die Schule besucht?
[/quote]
Solange er in Deutschland ist, kann er logischerweise nicht die Schule in Nepal besuchen. Die Frage ist, wieviel Zeit er in Deutschland verbringen soll. Bis 90 Tage pro Halbjahr, ist ein Schengenvisum zu beantragen, darüber hinaus eine AE.

[quote author=767B777875751A0
Ich mache mir einfach ein wenig Sorgen, das es für Ihn sonst schwierig wird hier Anschluß in der Schule zu finden, vor allem wg. fehlender Sprachkenntnisse.
[/quote]

Dafür gibt es sogenannte Übergangsklassen. Es ist übrigens sinnvoll, wenn er, falls möglich, schon in Nepal etwas deutsch lernt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema