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Arbeiten bei Studentenvermittlung ohne festen Vertrag,trotzdem Mutterschutz etc? (Gelesen: 1.882 mal)
aldidas
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21.10.2010 um 23:38:46
 
Hallo Leute,
da ich schwanger bin aber neben dem Studium bei verschiedenen Arbeitgebern arbeite,durch eine studentische Arbeitsvermittlung, aber ohne feste Verträge wollte ich wissen wie es aussieht mit:

Kündigungsschutz, Mutterschutz, Arbeitnehmerrechte etc.

Vieles was ich im Internet gelesen habe beziehen sich auf feste Arbeitsstellen und zusätzlich sind deutsche Staatsbürger gemeint, aber mein Fall ist, glaube ich anders oder nicht?!

Ich weiss das die nicht ganz in das Forum passt aber wusste jetzt nicht genau wo ich sie sonst stellen sollte.

Würde mich über jede Info freuen!
Danke  Smiley
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Eduard
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Antwort #1 - 22.10.2010 um 10:09:24
 
Die Frage ist sehr allgemein.

Zunächst einmal sind die meisten Regelungen unabhängig von der Nationalität des Arbeitnehmers.

Kündigungsschutz greift erst nach den ersten 6 Monaten.

Mutterschutz (z. B.: Kündigungsverbot in der Schwangerschaft) greift immer, verhindert aber nicht, dass ein befristeter Vertrag termingerecht ausläuft.

Arbeitnehmerrechte - was genau ist gemeint?
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aldidas
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Antwort #2 - 24.10.2010 um 13:51:30
 
Danke Eduard,

Kündigungsschutz greift nach den ersten 6 Monate.Ok,
Nur was mache ich wenn sowieso die Arbeit durch eine studentische Arbeitsvermittlung läuft, wo es nur befristete Jobs gibt (es gibt Arbeit für 1 Tag,oder auch 3 Monate).
Mein Problem würde sich sicherlich auflösen wenn ich einen festen Job als Auhilfe irgendwo mit Vertrag mache, nur das ist bisher nicht geschehen und bin auch mit meinem jetzigen Job zufrieden. Das Problem ist nur jetzt das ich kein fester Mitarbeiter bin und sozusagen nach Anruf dort Arbeite (Vorteil für Studenten, da flexibel).


MFG
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Muleta
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Antwort #3 - 24.10.2010 um 14:14:51
 
aldidas schrieb am 24.10.2010 um 13:51:30:
Nur was mache ich wenn sowieso die Arbeit durch eine studentische Arbeitsvermittlung läuft, wo es nur befristete Jobs gibt (es gibt Arbeit für 1 Tag,oder auch 3 Monate).


die Vermittlung dürfte vorliegend wirklich nur eine "Vermittlung" sein. Der jeweilige Arbeitsvertrag wird mit dem Arbeitgeber geschlossen und ist regelmäßig befristet (§ 14 TzBfG). Soweit ergeben sich keine Besonderheiten.

Beschränkungen der Beschäftigung wegen Schwangerschaft ergeben sich insbes. aus §§ 3, 10, 11 MuSchG, was aber wenig bringt, wenn der befristete Vertrag sowieso ausläuft.

aldidas schrieb am 21.10.2010 um 23:38:46:
Kündigungsschutz, Mutterschutz, Arbeitnehmerrechte etc.


was genau meinst Du? Was willst Du?

Wenn Du hoffst, dass Dir ein Arbeitgeber Deinen Lohn während der Schwangerschaft und nach der Geburt weiterbezahlt, obwohl Dein befristeter Arbeitsvertrag längst ausgelaufen ist, dann wird das wohl nichts werden.

aldidas schrieb am 24.10.2010 um 13:51:30:
Mein Problem würde sich sicherlich auflösen wenn ich einen festen Job als Auhilfe irgendwo mit Vertrag mache, nur das ist bisher nicht geschehen und bin auch mit meinem jetzigen Job zufrieden. Das Problem ist nur jetzt das ich kein fester Mitarbeiter bin ...


dann wirst Du die Finanzierung einer Erwerbspause auch nicht über einen Arbeitgeber abdecken können.

Muleta
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Eduard
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Antwort #4 - 24.10.2010 um 14:32:01
 
Muleta schrieb am 24.10.2010 um 14:14:51:
Der jeweilige Arbeitsvertrag wird mit dem Arbeitgeber geschlossen und ist regelmäßig befristet (§ 14 TzBfG).


Was man noch nachprüfen sollte, ob ein schriftlicher Vertrag vorliegt, in dem die Befristung eindeutig geregelt ist. Wenn nicht, ist die Befristung unwirksam.

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