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Einbürgerung durch die Name (Gelesen: 877 mal)
Lev Nikolajewitsch Tolstoj
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Beiträge: 35

Syktyvkar, Russia
Syktyvkar
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung durch die Name
17.10.2010 um 16:01:51
 
Guten tag Leute,

Ich habe eine Seltsame Frage an Euch, es tut mir leid dass ich meine Frage hier geschrieben habe,
weil sonst wuste ich nicht zu welchem Bereich gehört Er.
Also meine Frage ist kann man durch die Partner(in)s Name wenn man übernimmt ihn, z.b.Spiel meine Frau ist Deutsch und hat ´ne Name sagen wir (Müller) kann ich ihn übernehmen?  Wenn ja, Spielt mit dem Einbürgerung  irgenwelche Rolle?
P.S. Ich habe nur AE.   
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Der Mensch glaubt, im Himmel nachholen zu dürfen,
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reinhard
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Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung durch die Name
Antwort #1 - 17.10.2010 um 16:04:46
 
Wenn Du als Ausländer eine deutsche Frau heiratest, darfst Du nach deutschem Recht ihren Namen bekommen. Es könnte sein, dass es nach deinem Heimatrecht nicht geht – dann hättest Du hier einen anderen Namen als dort.

Aber: Auf die Einbürgerung hat es überhaupt keinen Einfluss. Ob Du Mayer oder Öztürk heißt, ist für die Einbürgerung egal.
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