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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Einbürgerung durch die Name
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Beitrag begonnen von Zaur am 17.10.2010 um 16:01:51

Titel: Einbürgerung durch die Name
Beitrag von Zaur am 17.10.2010 um 16:01:51
Guten tag Leute,

Ich habe eine Seltsame Frage an Euch, es tut mir leid dass ich meine Frage hier geschrieben habe,
weil sonst wuste ich nicht zu welchem Bereich gehört Er.
Also meine Frage ist kann man durch die Partner(in)s Name wenn man übernimmt ihn, z.b.Spiel meine Frau ist Deutsch und hat ´ne Name sagen wir (Müller) kann ich ihn übernehmen?  Wenn ja, Spielt mit dem Einbürgerung  irgenwelche Rolle?
P.S. Ich habe nur AE.   

Titel: Re: Einbürgerung durch die Name
Beitrag von reinhard am 17.10.2010 um 16:04:46
Wenn Du als Ausländer eine deutsche Frau heiratest, darfst Du nach deutschem Recht ihren Namen bekommen. Es könnte sein, dass es nach deinem Heimatrecht nicht geht – dann hättest Du hier einen anderen Namen als dort.

Aber: Auf die Einbürgerung hat es überhaupt keinen Einfluss. Ob Du Mayer oder Öztürk heißt, ist für die Einbürgerung egal.

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