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Befreiung von Studiengebühren (NICHT-EU Bürger) (Gelesen: 1.366 mal)
Themen Beschreibung: Befreiung von Studiengebühren
alex2011
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: nicht EU-Land
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15.10.2010 um 12:51:58
 
Das baden-württembergische wissenschaftsministerium schreibt folgendenes dazu:

"In bestimmten Fällen können ausländische Studierende befreit werden"
(http://www.mwk.baden-wuerttemberg.de/studiengebuehren

Weiss jmd, was sind das für BESTIMMTE FÄLLE und vor allem gilt es auch für Nicht-EU Bürger?

Vielen Dank im Voraus
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 15.10.2010 um 13:10:57
 
Habe verschoben, da keine ausländerrechtlich relevante Frage gestellt worden ist.

Hinsichtlich Antworten bitte etwas Geduld - Wochenende steht vor der Tür, kann sein, dass man da ein wenig länger als gewöhnlich u.a. auf "Baden-Württemberg-Experten für Studiengebührenfragen" waren muss ...  Zwinkernd

Ansonsten: Ggf. mal beim Studentenwerk nachfragen (bieten an den meisten Unis und Hochschulen Sprechzeiten an)!


=schweitzer=
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janetm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 15.10.2010 um 22:12:16
 
schweitzer schrieb am 15.10.2010 um 13:10:57:
Ggf. mal beim Studentenwerk nachfragen (bieten an den meisten Unis und Hochschulen Sprechzeiten an)!


Zusätzlich zum Studentenwerk evtl. auch mal bei der zuständigen Stelle für ausländische Studenten an der Hochschule nachfragen (international office oder ähnlich). Die kennen sich mit solchen Fragen in der Regel auch ganz gut aus.
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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.10.2010 um 14:21:37
 
Hallo,

so eine Formulierung bedeutet, dass die Unis dazu spezielle Regelungen treffen können. Du müsstest also die entsprechende Regelung mal speziell für deine Uni ermitteln. Findet sich normalerweise auf deren HP.

In Stuttgart sieht das so aus:

"Ausländische Studierende, die aufgrund von (Hochschul-) Vereinbarungen von der Gebührenpflicht befreit sind (insbesondere Austausch-/Programmstudierende)."

"Erasmus" wäre etwa so ein Programm bei dem für die daran teilnehmenden Ausländer die Studiengebühren entfallen.
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