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long term residence (Gelesen: 10.670 mal)
Themen Beschreibung: Visum Typ D
Azra
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: BIH
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Antwort #15 - 22.10.2010 um 20:26:16
 
Wenn das Visum annuliert wird und mein Freund beim Ausgang am 23.10.2010 ( in Slowenien) kein Stempel bekommen hat heisst das automatisch das er eine Einreisesperre fuer EU oder Tschechien bekommen wird?

Wird die annulierung seines Visum in VIS aufgenomen? Sollte man sich bei der Tschechischen Botschaft in Bosnien melden?
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Azra
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: BIH
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Antwort #16 - 23.10.2010 um 15:32:05
 
Meine Frage waere ob man nach einer Annulierung des Visums automatisch eine Einreisepserre bekommt?

Das Visum wurde annuliert, weil sich die Bedinungen des Aufenthaltes geaendert haben.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #17 - 23.10.2010 um 18:13:21
 
So aus Jux und Dollerei wird ein bereits erteiltes Visum sicher nicht widerrufen. Da müssen doch gewichtige Gründe vorliegen und bestimmt ist es auch nicht sehr sinnvoll ein neues Visum zu beantragen, bevor man die Hinderungsgründe geklärt und ausgeräumt hat.
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #18 - 23.10.2010 um 22:51:05
 
Azra schrieb am 23.10.2010 um 15:32:05:
Meine Frage waere ob man nach einer Annulierung des Visums automatisch eine Einreisepserre bekommt? 

Einreisesperre ist in § 11 AufenthG geregelt... eine Annullierung alleine führt nicht dazu...

Im Übrigen muss man zwischen einer Annullierung und einer Aufhebung des Visums unterscheiden... also Art. 34 Abs. 1 vs. Art. 34 Abs. 2 Visakodex

Saxonicus schrieb am 23.10.2010 um 18:13:21:
Da müssen doch gewichtige Gründe vorliegen und bestimmt ist es auch nicht sehr sinnvoll ein neues Visum zu beantragen, bevor man die Hinderungsgründe geklärt und ausgeräumt hat. 

Ich versuche gerade zu eruieren, auf welche Frage der TS diese Antwort gemünzt war... kann irgendwie keinen Zusammenhang erkennen!

BTW... ich hab den neuen Thread mal an den alten angehängt... dürfte ein Sachverhalt sein...

Daddy
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Azra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 24.10.2010 um 18:45:57
 
Daddy schrieb am 23.10.2010 um 22:51:05:
Einreisesperre ist in § 11 AufenthG geregelt... eine Annullierung alleine führt nicht dazu...

Im Übrigen muss man zwischen einer Annullierung und einer Aufhebung des Visums unterscheiden... also Art. 34 Abs. 1 vs. Art. 34 Abs. 2 Visakodex


Vielen lieben Dank fuer die Antwort! Dem Visakodex nach wurde das Visum aufgehoben, da mein Freund gekuendigt hat. Ihm wurde das Visum wegen der Arbeit erteilt.

Er ist, wie ich schon sagte, immerwieder zurueckgereist ( mit einer Krankenversicherung) und hatte nie Probleme an der Grenze in Slownien ( sein Pass wurde kontorliert). Jetzt hat er Angst das er eine Einreisesperre fuer EU bekommt, weil er sich nicht in der Tschechischen Polizei fuer Fremde nicht abgemeldet hat.

Was ich sage wollte ist das er sich nie in Tscechien oder EU strafbar gemacht hat.

Also, er muss sich keine Sorgen machen das er eine Einreisesperre bekommt?! Er wird sowieso nicht mehr nach Tschechien verreisen ( mit dem aufgehobenem Visum).

Er hat leider kein Stepmel an der Slownischen Grenze am Ausgang bekommen, aber einen Stempel an der Kroatischen Grenze ( das er ins Kroatien eingereist ist).

Die Aufhebung wird dann, wie ich verstehe, im SIS registriert. Was bedeutet das genau im Fall das er nochmal, mit einem anderen Visum, einreisen moechte?

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Azra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 28.10.2010 um 20:58:25
 
Sollte ein illegaler Aufenthalt in der Tschechischen Republik festgestellt werden bekommt man 3 Jahre einreiseverbot. Aber es kann doch nicht sein das man ein Einreiseverbot bekommt wenn man sich nicht bei der Fremndenpolizei abgemeldet hat? Oder?Ich verstehe zwar das man ein Visum aufheben kann, aber das heisst doch nicht gleich das man ein Einreiseverbot fuer Tschechien bekommt? Das macht mich richtig krank, denn niemand aus Tschechien antwortet auf die Briefe meines Freundes oder seine Anrufe oder Emails? Sogar die Tschechische Botschaft in Sarajevo wollte uns keine Auskunft geben.


Kann jemand hier helfen? Hat schon jemand Erfahrung gehabt mit der Tschechischen Fremdenpolizei und deren Prozedur?
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Azra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 08.11.2010 um 17:59:52
 
Falls jemand mit diesem Thema in irgendeiner Weise vertraut ist wuerde ich mich ueber eine Antwort freuen. Ich habe an tschechische Behoerden geschrieben, aber bis jetzt kam keine Antwort. Sogar die Botschaft wollte sich zum Thema nicht aeussern, da es nicht um ein klasischen Visum handelt sondern um eine AE ( oder Long term residence).
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Azra
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Antwort #22 - 12.12.2010 um 20:23:21
 
Also, ich melde mich noch einmal da mein Freund vor einpaar Tagen ein Brief von der Fremdenpolizei bekommen hat ( an seine Adresse in der Heimat). In diese Brief steht das seine Aufenthlatsgenehmigung ( long term residence) aufgehoben wird da er nicht mehr in der Tschechischen Republik angestellt ist.

Er hat zurueck geschrieben das er damit einverstanden ist da er sowieso in seinem Heimatland ist.

Spaeter dann haben wir ausgegoogelt das nach der Aufhebung einer Aufenthaltserlaubnis die Fremdenpolizei einen exit order erstellt.

Wie kann man ein exit order erstellen wenn jemand schon zuhause ist.

Ich weiss zwar das dieses Forum DE bezogen ist, aber uns antwortet leider niemand von der Tcheschischen Behoerden.

Er war nie kriminel und gegen ihn laeuft kein Verfahren.

Das einzige Problem ist ja das es sich bei der Polizei nicht abgemeldet hat.

Was kann diese Aufhebubg fuer Konseqnzen haben?

Was wuerde im Fall waere da in Deustchland vorgekommen passieren?



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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 12.12.2010 um 23:07:45
 
Azra schrieb am 12.12.2010 um 20:23:21:
Das einzige Problem ist ja das es sich bei der Polizei nicht abgemeldet hat.


Seine dortige AE ist also aufgrund seiner Abwesenheit nicht mehr gültig und er hat die (Ab-)Meldepflicht nicht beachtet?
Das führt nicht zu einer Einreisesperre. Höchstens könnte es eine Buße geben, wenn er dort wieder eine AE will und die Sache nicht verjährt ist.

Azra schrieb am 12.12.2010 um 20:23:21:
Spaeter dann haben wir ausgegoogelt das nach der Aufhebung einer Aufenthaltserlaubnis die Fremdenpolizei einen exit order erstellt.


Sowas gibt es in englischer Rechtssprache nicht, dafür "removal" (Abschiebung) und "deportation" (Ausweisung). Damit muss man sehr vorsichtig sein, der Unterschied, so es denn einen gibt, variiert auch zwischen englischsprachigen Ländern, ein direkter Vergleich zwischen Deutschland und Tschechien ist schwierig bzw. man bräuchte einen genauen Sachverhalt (und müsste auch das tschechische Recht kennen, ich kenne es nicht).

Hat er irgendein Dokument von der Fremdenpolizei? Sonst am besten bei der tscheischen Botschaft nachfragen, an wen man sich wendet, wenn man wissen will, ob etwas vorliegt.

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Azra
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Antwort #24 - 12.12.2010 um 23:25:54
 
Mutly schrieb am 12.12.2010 um 23:07:45:
Hat er irgendein Dokument von der Fremdenpolizei? Sonst am besten bei der tscheischen Botschaft nachfragen, an wen man sich wendet, wenn man wissen will, ob etwas vorliegt. 


Die Botschaft meine Sie koenne uns nicht helfen. Sie haben keine Informationen dazu. hä?
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Azra
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Antwort #25 - 12.12.2010 um 23:35:14
 
Mutly schrieb am 12.12.2010 um 23:07:45:
Seine dortige AE ist also aufgrund seiner Abwesenheit nicht mehr gültig und er hat die (Ab-)Meldepflicht nicht beachtet? 


Die AE ist erloschen da er nicht mehr in Tschechien angestellt ist und sie AE wurde wegen der Arbeit ausgestellt.

Er haette sich nach der Kuendigung abmelden sollen oder in 30 Tagen die Fremdenpolizei informieren das sich seine Adresse geanedert hat.

Das wussten wir aber nicht vorher. Er hat nie ein Dokument bekommen das er so vorgehen muss oder es wurde ihm auch nie gesagt.
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Mutly
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Antwort #26 - 12.12.2010 um 23:40:31
 
Das führt nicht zu einer Einreisesperre.
Die Botschaft muss wissen, wer in Tschechien für die Selbstauskunft zuständig ist. (Der Link führt zur deutschen Behörde.) Dann kann er sich an diese Behörde in Tschechien wenden.


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Antwort #27 - 12.12.2010 um 23:43:40
 
Danke! Smiley
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Stefan-TR
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Antwort #28 - 13.12.2010 um 08:58:57
 
Azra schrieb am 12.12.2010 um 23:25:54:
Die Botschaft meine Sie koenne uns nicht helfen. Sie haben keine Informationen dazu

Vielleicht hilft es dir (laut diesem Dokument) mal hier nachzufragen:

Zitat:
Police Presidium of the Czech Republic
P. O. Box 62/K-SOU
Strojnická 27
170 89 Prague 7

Das Auskunftsersuchen weist die  Identität des Antragstellers aus – vollständiger Vorname, Nachname, Geburtsort und -datum sowie Anschrift. Die Polizei muss innerhalb von 60 Tagen antworten. Die Ausübung des Auskunftsrechts ist unentgeltlich.

oder, falls obiges nicht hilft:

Zitat:
The Office for Personal Data Protection
Pplk. Sochora 27
170 00 Prague 7
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