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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> long term residence
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Beitrag begonnen von Azra am 13.10.2010 um 00:50:26

Titel: long term residence
Beitrag von Azra am 13.10.2010 um 00:50:26
      Hallo zusammen,

     mein Freund hat am 01.08.2009 ein Tschechisongches long term residence bekommen ( Typ D Visum). Dieses ist gueltig bis zum 31.07.2011.

     Er hat dann bis zum 31.05.2010 in der Tschechischen Republik gearbeitet ( hatte eine Arbeiterlaubnis und eine Anmeldung). Nach der Kuendigung ist der Freund nach Hause gefahren, aber ist von Zeit zur Zeit immerwieder nach Tschechische Republik gefahren (fuer neue Vorstellungsgespreache).

      Zur Zeit wartet er auf ein Vorstellungsgespraech in Prag ( und befindet sich auch da).
Obwohl er jetzt schon ueber 4 Monate in der Tschechischen Republik nicht arbeitet kann er problemlos die Slowenische oder Ungarische Graenze ueberqueren.
Einige unsere Freunde meinen das dieses nicht moeglich ist.

Kann Sich bitte jemand da zu aeusern?

Vielen Dank im Voraus...


Titel: Re: long term residence
Beitrag von Petersburger am 13.10.2010 um 06:19:44
Zunächt allgemein:

Steht in dem Visum eine einschränkende Auflage wie z.B. "Nur zur Beschäftigung bei XXX" mit dem konkreten Arbeitgeber XXX, dann ist der Aufenthalt nach dem 31.05.10 illegal.

Und nun das nicht völlig Eindeutige:
Ein nationales Visum, ausgestellt vor dem 05.04.2010 berechtigte nicht zum Aufenthalt in anderen Schengen-Staaten, sondern nur zur Durchreise in das Zielland.
Hintergrund: Dieses Visum mußte nicht nach den EU-einheitlichen Kriterien eines "einheitlichen Visums" erteilt und ausgestellt werden, sondern allein nach nationalem Recht.
Damals gab es sogenannte Hybridvisa, Typ D+C, die (auch) nach den Kriterien der einheitlichen Visa erteilt wurden und während der ersten 90 Tage der Visumgültigkeit zu Aufenthalten in anderen Schengen-Staaten berechtigten.

Deinen Angaben nach ist das Visum noch ein altes D-Visum; Reisen in oder durch andere Schengen-Staaten sind somit illegal.
Auf die Anwendung der neuen Regelung laut Visakodex, die den Inhabern nationaler Visa Aufenthalte in anderen Schengen-Staaten gestattet, hat der Inhaber des alten Visums nicht offensichtlich Anspruch, weil das Visum ja nach anderen Kriterien erteilt worden war.

Ich wäre da vorsichtig.

Titel: Re: long term residence
Beitrag von Mick am 13.10.2010 um 07:18:28

Petersburger schrieb am 13.10.2010 um 06:19:44:
Zunächt allgemein:

Steht in dem Visum eine einschränkende Auflage wie z.B. "Nur zur Beschäftigung bei XXX" mit dem konkreten Arbeitgeber XXX, dann ist der Aufenthalt nach dem 31.05.10 illegal.

Und nun das nicht völlig Eindeutige:


Wenn Du mit der markierten Bemerkung sagen möchtest, dass
Deine erste Feststellung "eindeutig" ist, möchte ich das leicht be-
zweifeln. Ich glaube nicht, dass die AE sich durch eine derartige
Auflage in Wohlgefallen auflöst und es dadurch zu illegalen Ein-
reisen bzw. Aufenthalten kommt.

Titel: Re: long term residence
Beitrag von Petersburger am 13.10.2010 um 07:55:22
Wäre es eine AE, hätte ich das nicht geschrieben. Und ich kann die beiden Begriffe wohl unterscheiden.  ;D

Die Tschechen geben - habe ich oft genug gesehen - Nationale Visa für ein Jahr aus anstelle von AE. Davon schreibt auch der TS.

Ich hatte hier schon einen Fall, wo ein Inhaber genau eines solchen Visums regelmäßig mit dem PKW nach und von RUS über FIN, SWE, Saßnitz/Rostock fuhr.
Bis halt mal BPol in Rostock (er wollte auf die Fähre nach Trelleborg) seine Dokumente überprüfte und dabei illegalen Aufenthalt feststellte.

Titel: Re: long term residence
Beitrag von Muleta am 13.10.2010 um 08:46:32

Petersburger schrieb am 13.10.2010 um 06:19:44:
Steht in dem Visum eine einschränkende Auflage wie z.B. "Nur zur Beschäftigung bei XXX" mit dem konkreten Arbeitgeber XXX, dann ist der Aufenthalt nach dem 31.05.10 illegal.


eine solche Nebenbestimmung würde den Aufenthalt nach Aufgabe der Beschäftigung nicht ohne weiteres 'illegal' machen. Zwar wären die Details wohl nach tschechischem Recht zu prüfen - in D würde sowas jedoch keinesfalls genügen.

Muleta

Titel: Re: long term residence
Beitrag von Mick am 13.10.2010 um 08:53:37

Petersburger schrieb am 13.10.2010 um 07:55:22:
Bis halt mal BPol in Rostock (er wollte auf die Fähre nach Trelleborg) seine Dokumente überprüfte und dabei illegalen Aufenthalt feststellte. 

Sorry, aber "sowas" überzeugt mich noch lange nicht. Nobody
is perfect. ..

Aber wie Muleta sagte: Details wären nach tschechischem
Recht zu klären.

Titel: Re: long term residence
Beitrag von Mick am 13.10.2010 um 10:01:29
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: long term residence
Beitrag von Daddy am 13.10.2010 um 12:32:02

Petersburger schrieb am 13.10.2010 um 06:19:44:
Ein nationales Visum, ausgestellt vor dem 05.04.2010 berechtigte nicht zum Aufenthalt in anderen Schengen-Staaten, sondern nur zur Durchreise in das Zielland.

Sorry Petersburger, die Auffassung kann ich zumindest nicht teilen... ;)

Wenn ich die Weisungen an die BPOL richtig lese, besteht das Reiserecht auch für längerfristig gültige Visa, die vor dem 05.04.2010 ausgestellt worden sind.

Unsere vorgesetzte Behörde führt aus, dass D- Visa, die vor dem 05.04.2010 ausgestellt und über den 05.04.2011 gültig sind, spätestens zum 05.04.2011 in nationale AT umzuwandeln sind (vgl. auch Art. 1 der VO (EG) 265/2010 [zur Änderung Art. 18 Abs. 2 SDÜ], wobei die Folgen der Nichtumwandlung nicht beschrieben werden).

In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass bei Antreffen von Personen nach dem 05.04.2011, die Inhaber von gültigen vor dem 05.04.2010 ausgestellten D-Visa sind, zunächst nicht von einem Erlöschen des Reiserechtes auszugehen ist...
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass diese Reiserechte bis zum 05.04.2011 uneingeschränkt bestehen und erst nach diesem Datum erlöschen könnten...

Daddy

Titel: Re: long term residence
Beitrag von Petersburger am 13.10.2010 um 12:46:18
Oh, dann habe ich mich wohl unklar ausgedrückt?

Das D-Visum ausgestellt vor dem 05.04.10 berechtigte (Vergangenheit) nicht zum Aufenthalt in anderen Schengen-Staaten, sondern nur zur Durchreise in das Zielland.

Das ist für den Zeitraum bis zum 05.04.10 unstreitig?

Auf Nachfrage bei anderen Schengenvertretungen in unserer Umgebung hörten wir, daß die Weisungslage bezüglich der heutigen "Schengenfähigkeit" von diesen "Alt-D-Visa" sehr unterschiedlich ist.
Die einen Schengen-Länder erkennen alte wie neue D-Visa gleichermaßen an, andere berufen sich darauf, daß wie von mir kurz angerissen, die Erteilungskriterien andere waren und erkennen diese "Alt-D-Visa" nicht an.

Soweit ich das erkannt habe, bewegt sich der im Startbeitrag Beschriebene mit einem D-Visum, also keiner AE, nicht nur in CZE oder Deutschland, sondern fährt auch sonst noch in der Weltgeschichte herum.
Daher dann meine Auskunft, daß er auf eine durchgängig problemlose Anerkennung des Visums nicht überall rechnen kann.

Titel: Re: long term residence
Beitrag von Daddy am 13.10.2010 um 13:00:46

Petersburger schrieb am 13.10.2010 um 12:46:18:
Das D-Visum ausgestellt vor dem 05.04.10 berechtigte (Vergangenheit) nicht zum Aufenthalt in anderen Schengen-Staaten, sondern nur zur Durchreise in das Zielland.

Das ist für den Zeitraum bis zum 05.04.10 unstreitig?

Übereinstimmung! Vor dem 05.04.2010 entfalteten D- Visa anderer Schengenstaaten nur ein Durchreiserecht, um in den Ausstellerstaat zu gelangen... und auch nur einmalig.


Petersburger schrieb am 13.10.2010 um 12:46:18:
Soweit ich das erkannt habe, bewegt sich der im Startbeitrag Beschriebene mit einem D-Visum, also keiner AE, nicht nur in CZE oder Deutschland, sondern fährt auch sonst noch in der Weltgeschichte herum.
Daher dann meine Auskunft, daß er auf eine durchgängig problemlose Anerkennung des Visums nicht überall rechnen kann.

Ok... dann einig! Für D ist der Fall mE klar, für die anderen Staaten kann ein Reiserecht bestehen oder auch nicht, obwohl es nach deutscher Lesart bestehen sollte...
Allerdings kann keiner der hier Anwesenden Gewähr für die Gewährung des Reiserechts in den anderen Schengenstaaten übernehmen... in Ordnung.


Petersburger schrieb am 13.10.2010 um 12:46:18:
Oh, dann habe ich mich wohl unklar ausgedrückt?

Möglicherweise, aber ist ja nun klar gestellt... ;)

Daddy

Titel: Re: long term residence
Beitrag von Azra am 14.10.2010 um 00:23:45
Ich muss nich da zu sagen - dass ein Freund meines Freundes mit den gleichen Visum, ausgestellt am gleichen Datum, problemlos in Wien geheiratet hat ( einen Oesterreicher) und dann auch eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat.

Trotzdem meinen einige unserer Freunde dass das Visum mit der Kuendigung ungueltig ist und das mein Freund eine Einreisesperre bekommen kann. Das its mir aber unklar.


Titel: Re: long term residence
Beitrag von steini007 am 14.10.2010 um 05:45:30

Azra schrieb am 14.10.2010 um 00:23:45:
Trotzdem meinen einige unserer Freunde dass das Visum mit der Kuendigung ungueltig ist

... um das zu klären, müßte man in das tschechische Ausländer/Aufenthaltsgesetz schauen.


Azra schrieb am 14.10.2010 um 00:23:45:
problemlos in Wien geheiratet hat ( einen Oesterreicher) und dann auch eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat.

... woher sollte der  Standesbeamte oder auch die Fremdenpolizei erkennen, ob das Visum gültig ist oder nicht?

Es wäre in etwas das gleiche, wenn ein AE Inhaber aus Deutschland, dessen AE bereits erloschen ist, aber lt. Pass noch gültig ist, im Ausland heiratet und eine Aufenthaltserlaubnis in diesem Land beantragt. Woher soll nun der SB im Ausland erkennen, ob die deutsche AE noch gültig ist oder nicht, besonders wenn sie an ein Arbeitsverhältnis geknüpft ist?


Zitat:
das mein Freund eine Einreisesperre bekommen kann.

Die kann er wohl kaum bekommen, da er ja bereits in Österreich lebt. Ob ein evtl. bestandener illegaler Aufenthalt zu einer Ausweisung führt und er das Land verlassen muß, kann man nur im österreichischen Fremdenrecht nachlesen.

Titel: Re: long term residence
Beitrag von Azra am 16.10.2010 um 22:49:05
[quote author=68535B48290 link=1286923826/0#0 date=1286923826]      Hallo zusammen,

     mein Freund hat am 01.08.2009 ein Tschechisongches long term residence bekommen ( Typ D Visum). Dieses ist gueltig bis zum 31.07.2011.

    Also, ich habe mir den Pass meines Freundes ganuer angesehen. Das Visum ist kein Typ D sondern eine Aufenthaltsgenehmigung ( long term residence), ausgestellt am 1.8.2009 und gueltig bis zum 31.7.2011. Ich habe jetzt ausgegoogelt das dieses nicht mehr gueltig sein sollte im Fall das man nicht mehr in Tschechien angestellt ist. Mein Freund ist laengst nicht mehr in Tschechien - lebt in Bosnien, ist da gemeldet. Er hat sich aber nie in Tschechien abgemeldet da er dachte das dieses Visum bis zum ende gueltig sein wird.

    Kann es jetzt sein das er Probleme bekommt wenn er , zum beispiel, ein Turistenvisum fuer Deutschland beantragt?

     Kann man dieses Visum auch in Bosnien annulieren lassen? Bei der Tschechischen Botschaft und die Frage ist warum wurde er nicht informiert das dieses Visum nicht mehr gueltig ist.

Titel: Re: long term residence
Beitrag von steini007 am 18.10.2010 um 10:29:32

Azra schrieb am 16.10.2010 um 22:49:05:
Mein Freund ist laengst nicht mehr in Tschechien 

Hat sich das nun in den letzten drei Tagen geändert?

Azra schrieb am 13.10.2010 um 00:50:26:
Zur Zeit wartet er auf ein Vorstellungsgespraech in Prag ( und befindet sich auch da)



Azra schrieb am 16.10.2010 um 22:49:05:
Ich habe jetzt ausgegoogelt das dieses nicht mehr gueltig sein sollte im Fall das man nicht mehr in Tschechien angestellt ist.

... somit wäre der Aufenthalt in Prag illegal gewesen, unabhängig davon, dass man davon scheinbar nichts gemerkt hat.


Azra schrieb am 16.10.2010 um 22:49:05:
Kann es jetzt sein das er Probleme bekommt wenn er , zum beispiel, ein Turistenvisum fuer Deutschland beantragt? 

Abmelden vom Wohnort, ist eine melderechtliche und keine ausländerrechtliche Angelegenheit. Daraus dürften sich keine Probleme bei der Visumsbeantragung ergeben.


Azra schrieb am 16.10.2010 um 22:49:05:
Kann man dieses Visum auch in Bosnien annulieren lassen? 

Dein Freund könnte bei der tschechischen Botschaft nachfragen, ob man das Visum "ungültig" stempeln kann. Bringt aber weder Vorteile noch Nachteile, ausser dass man einen gewissen Aufwand betreiben muss.


Azra schrieb am 16.10.2010 um 22:49:05:
die Frage ist warum wurde er nicht informiert das dieses Visum nicht mehr gueltig ist. 

In welcher Form sollte denn die Information erfolgen? Wie sollte die tschechische ABH deinen Freund informieren, wenn er sich nicht abgemeldet hat und auch keine aktuelle Meldeadresse bekannt ist. Wenn ein Visum von rechtswegen nicht mehr gültig ist, bedarf es keiner zusätzlichen Information.


Titel: Re: long term residence
Beitrag von Petersburger am 18.10.2010 um 11:29:49

steini007 schrieb am 18.10.2010 um 10:29:32:
Bringt aber weder Vorteile noch Nachteile, ausser dass man einen gewissen Aufwand betreiben muss.

Auf die mündliche Aussage, die AE eines anderen Schengen-Landes sei ungültig, verläßt sich eine AV nur selten.
Meist wird das Annullieren der "Fremd-AE" Voraussetzung für die Antragsannahme sein.

(Man beachte: Ich schrieb hier nicht "deutsche Auslandsvertretung"!)

Titel: Re: long term residence
Beitrag von Azra am 22.10.2010 um 20:26:16
Wenn das Visum annuliert wird und mein Freund beim Ausgang am 23.10.2010 ( in Slowenien) kein Stempel bekommen hat heisst das automatisch das er eine Einreisesperre fuer EU oder Tschechien bekommen wird?

Wird die annulierung seines Visum in VIS aufgenomen? Sollte man sich bei der Tschechischen Botschaft in Bosnien melden?

Titel: Annulierung und Einreiseverweigerung
Beitrag von Azra am 23.10.2010 um 15:32:05
Meine Frage waere ob man nach einer Annulierung des Visums automatisch eine Einreisepserre bekommt?

Das Visum wurde annuliert, weil sich die Bedinungen des Aufenthaltes geaendert haben.

Titel: Re: Annulierung und Einreiseverweigerung
Beitrag von Saxonicus am 23.10.2010 um 18:13:21
So aus Jux und Dollerei wird ein bereits erteiltes Visum sicher nicht widerrufen. Da müssen doch gewichtige Gründe vorliegen und bestimmt ist es auch nicht sehr sinnvoll ein neues Visum zu beantragen, bevor man die Hinderungsgründe geklärt und ausgeräumt hat.

Titel: Re: Annulierung und Einreiseverweigerung
Beitrag von Daddy am 23.10.2010 um 22:51:05

Azra schrieb am 23.10.2010 um 15:32:05:
Meine Frage waere ob man nach einer Annulierung des Visums automatisch eine Einreisepserre bekommt? 

Einreisesperre ist in § 11 AufenthG geregelt... eine Annullierung alleine führt nicht dazu...

Im Übrigen muss man zwischen einer Annullierung und einer Aufhebung des Visums unterscheiden... also Art. 34 Abs. 1 vs. Art. 34 Abs. 2 Visakodex


Saxonicus schrieb am 23.10.2010 um 18:13:21:
Da müssen doch gewichtige Gründe vorliegen und bestimmt ist es auch nicht sehr sinnvoll ein neues Visum zu beantragen, bevor man die Hinderungsgründe geklärt und ausgeräumt hat. 

Ich versuche gerade zu eruieren, auf welche Frage der TS diese Antwort gemünzt war... kann irgendwie keinen Zusammenhang erkennen!

BTW... ich hab den neuen Thread mal an den alten angehängt... dürfte ein Sachverhalt sein...

Daddy

Titel: Re: long term residence
Beitrag von Azra am 24.10.2010 um 18:45:57

Daddy schrieb am 23.10.2010 um 22:51:05:
Einreisesperre ist in § 11 AufenthG geregelt... eine Annullierung alleine führt nicht dazu...

Im Übrigen muss man zwischen einer Annullierung und einer Aufhebung des Visums unterscheiden... also Art. 34 Abs. 1 vs. Art. 34 Abs. 2 Visakodex


Vielen lieben Dank fuer die Antwort! Dem Visakodex nach wurde das Visum aufgehoben, da mein Freund gekuendigt hat. Ihm wurde das Visum wegen der Arbeit erteilt.

Er ist, wie ich schon sagte, immerwieder zurueckgereist ( mit einer Krankenversicherung) und hatte nie Probleme an der Grenze in Slownien ( sein Pass wurde kontorliert). Jetzt hat er Angst das er eine Einreisesperre fuer EU bekommt, weil er sich nicht in der Tschechischen Polizei fuer Fremde nicht abgemeldet hat.

Was ich sage wollte ist das er sich nie in Tscechien oder EU strafbar gemacht hat.

Also, er muss sich keine Sorgen machen das er eine Einreisesperre bekommt?! Er wird sowieso nicht mehr nach Tschechien verreisen ( mit dem aufgehobenem Visum).

Er hat leider kein Stepmel an der Slownischen Grenze am Ausgang bekommen, aber einen Stempel an der Kroatischen Grenze ( das er ins Kroatien eingereist ist).

Die Aufhebung wird dann, wie ich verstehe, im SIS registriert. Was bedeutet das genau im Fall das er nochmal, mit einem anderen Visum, einreisen moechte?


Titel: Re: long term residence
Beitrag von Azra am 28.10.2010 um 20:58:25
Sollte ein illegaler Aufenthalt in der Tschechischen Republik festgestellt werden bekommt man 3 Jahre einreiseverbot. Aber es kann doch nicht sein das man ein Einreiseverbot bekommt wenn man sich nicht bei der Fremndenpolizei abgemeldet hat? Oder?Ich verstehe zwar das man ein Visum aufheben kann, aber das heisst doch nicht gleich das man ein Einreiseverbot fuer Tschechien bekommt? Das macht mich richtig krank, denn niemand aus Tschechien antwortet auf die Briefe meines Freundes oder seine Anrufe oder Emails? Sogar die Tschechische Botschaft in Sarajevo wollte uns keine Auskunft geben.


Kann jemand hier helfen? Hat schon jemand Erfahrung gehabt mit der Tschechischen Fremdenpolizei und deren Prozedur?

Titel: Re: long term residence
Beitrag von Azra am 08.11.2010 um 17:59:52
Falls jemand mit diesem Thema in irgendeiner Weise vertraut ist wuerde ich mich ueber eine Antwort freuen. Ich habe an tschechische Behoerden geschrieben, aber bis jetzt kam keine Antwort. Sogar die Botschaft wollte sich zum Thema nicht aeussern, da es nicht um ein klasischen Visum handelt sondern um eine AE ( oder Long term residence).

Titel: Re: long term residence
Beitrag von Azra am 12.12.2010 um 20:23:21
Also, ich melde mich noch einmal da mein Freund vor einpaar Tagen ein Brief von der Fremdenpolizei bekommen hat ( an seine Adresse in der Heimat). In diese Brief steht das seine Aufenthlatsgenehmigung ( long term residence) aufgehoben wird da er nicht mehr in der Tschechischen Republik angestellt ist.

Er hat zurueck geschrieben das er damit einverstanden ist da er sowieso in seinem Heimatland ist.

Spaeter dann haben wir ausgegoogelt das nach der Aufhebung einer Aufenthaltserlaubnis die Fremdenpolizei einen exit order erstellt.

Wie kann man ein exit order erstellen wenn jemand schon zuhause ist.

Ich weiss zwar das dieses Forum DE bezogen ist, aber uns antwortet leider niemand von der Tcheschischen Behoerden.

Er war nie kriminel und gegen ihn laeuft kein Verfahren.

Das einzige Problem ist ja das es sich bei der Polizei nicht abgemeldet hat.

Was kann diese Aufhebubg fuer Konseqnzen haben?

Was wuerde im Fall waere da in Deustchland vorgekommen passieren?




Titel: Re: long term residence
Beitrag von Mutly am 12.12.2010 um 23:07:45

Azra schrieb am 12.12.2010 um 20:23:21:
Das einzige Problem ist ja das es sich bei der Polizei nicht abgemeldet hat.


Seine dortige AE ist also aufgrund seiner Abwesenheit nicht mehr gültig und er hat die (Ab-)Meldepflicht nicht beachtet?
Das führt nicht zu einer Einreisesperre. Höchstens könnte es eine Buße geben, wenn er dort wieder eine AE will und die Sache nicht verjährt ist.


Azra schrieb am 12.12.2010 um 20:23:21:
Spaeter dann haben wir ausgegoogelt das nach der Aufhebung einer Aufenthaltserlaubnis die Fremdenpolizei einen exit order erstellt.


Sowas gibt es in englischer Rechtssprache nicht, dafür "removal" (Abschiebung) und "deportation" (Ausweisung). Damit muss man sehr vorsichtig sein, der Unterschied, so es denn einen gibt, variiert auch zwischen englischsprachigen Ländern, ein direkter Vergleich zwischen Deutschland und Tschechien ist schwierig bzw. man bräuchte einen genauen Sachverhalt (und müsste auch das tschechische Recht kennen, ich kenne es nicht).

Hat er irgendein Dokument von der Fremdenpolizei? Sonst am besten bei der tscheischen Botschaft nachfragen, an wen man sich wendet, wenn man wissen will, ob etwas vorliegt.


Titel: Re: long term residence
Beitrag von Azra am 12.12.2010 um 23:25:54

Mutly schrieb am 12.12.2010 um 23:07:45:
Hat er irgendein Dokument von der Fremdenpolizei? Sonst am besten bei der tscheischen Botschaft nachfragen, an wen man sich wendet, wenn man wissen will, ob etwas vorliegt. 


Die Botschaft meine Sie koenne uns nicht helfen. Sie haben keine Informationen dazu. :-?

Titel: Re: long term residence
Beitrag von Azra am 12.12.2010 um 23:35:14

Mutly schrieb am 12.12.2010 um 23:07:45:
Seine dortige AE ist also aufgrund seiner Abwesenheit nicht mehr gültig und er hat die (Ab-)Meldepflicht nicht beachtet? 


Die AE ist erloschen da er nicht mehr in Tschechien angestellt ist und sie AE wurde wegen der Arbeit ausgestellt.

Er haette sich nach der Kuendigung abmelden sollen oder in 30 Tagen die Fremdenpolizei informieren das sich seine Adresse geanedert hat.

Das wussten wir aber nicht vorher. Er hat nie ein Dokument bekommen das er so vorgehen muss oder es wurde ihm auch nie gesagt.

Titel: Re: long term residence
Beitrag von Mutly am 12.12.2010 um 23:40:31
Das führt nicht zu einer Einreisesperre.
Die Botschaft muss wissen, wer in Tschechien für die Selbstauskunft zuständig ist. (Der Link führt zur deutschen Behörde.) Dann kann er sich an diese Behörde in Tschechien wenden.



Titel: Re: long term residence
Beitrag von Azra am 12.12.2010 um 23:43:40
Danke! :)

Titel: Re: long term residence
Beitrag von Stefan-TR am 13.12.2010 um 08:58:57

Azra schrieb am 12.12.2010 um 23:25:54:
Die Botschaft meine Sie koenne uns nicht helfen. Sie haben keine Informationen dazu

Vielleicht hilft es dir (laut diesem Dokument) mal hier nachzufragen:


Zitat:
Police Presidium of the Czech Republic
P. O. Box 62/K-SOU
Strojnická 27
170 89 Prague 7

Das Auskunftsersuchen weist die  Identität des Antragstellers aus – vollständiger Vorname, Nachname, Geburtsort und -datum sowie Anschrift. Die Polizei muss innerhalb von 60 Tagen antworten. Die Ausübung des Auskunftsrechts ist unentgeltlich.

oder, falls obiges nicht hilft:


Zitat:
The Office for Personal Data Protection
Pplk. Sochora 27
170 00 Prague 7

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