Wir haben derzeit in D einen Haufen innenpolitischer Probleme zu bewältigen - und vor allem zu finanzieren. Dies geschieht natürlich durch die Steuern, die der Steuerpflichtige zu zaheln hat. Hierzu zählt auch aktuell das Integrationsproblem.
Das Problem der Geduldeten ist nicht neu und wurde in den letzten Jahrzehnten schon mehrfach zu lösen versucht. Das Ergebnis ist immer noch unbefriedigend, deshalb nun schon wieder ein neuer Anlauf !?
Derzeit ist es notwendig qualifizierten Ausländern den Zugang zu unserem Arbeitsmarkt zu ermöglich und schmackhaft zu machen, damit unsere Wirtschaft sich weiter stabilisiert. Benötigt werden also gut ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland oder aus dem Inland, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben oder mit guter Prognose abschließen werden. Diesen Menschen eine Perspektive zu geben oder die Einreise zu erleichtern ist sinnvoll und sollte möglichst schnell umgesetzt werden (Beispiel Kanada).
Langjährig Geduldeten nur aufgrund des langjährigen Aufenthaltes in D ein Bleiberecht einzuräumen halte ich für völlig falsch. Es ist bekannnt, dass sich unter den Betreffenden überwiegend schlecht gebildete und ausgebildete Ausländer befinden,, die dem Arbeitsmarkt bisher durch eine entsprechende Arbeitserlaubnis zur Verfügung stehen, es allerdings nicht geschafft haben, sich frei von öffentlichen Leistungen im Bundesgebeit zu bewegen. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass sich dies in Zukunft ändern wird. Auch der allleinige Umstand, dass die Betreffenden sich nie oder kaum um ihre Ausreisepflicht incl. Identitätsklärung gekümmert haben, kann nun n icht einfach weggewischt werden, damit das Problem langjährig Geduldeter verschwindet. Dies ginge wieder einmal auf Kosten der Steuerzahler, dem es inzwischen Leid sein dürfte, alles finanzieren zu müssen. ähnliche Bleiberechtsregelungen gab es bereits in der Vergangenheit. Ich erinnere immer wieder gern an die Bleiberechtsregelung 1990, bei der die Geduldeten lediglich Vorlage eines Passes ein Aufenthaltsrecht bekamen. Der Fakt, dass sie ihre Identität bisher verwschwiegen und verschleierten spielten ebenos keine Rolle, wie der Bezug von öffentlichen Mitteln zur Sicherstellung des
LU. Inzwischen leben diese Ausländer in der nächsten Generation hier im Bundesgebiet. Der überwiegende Teil bezieht weiter öffentliche Leistungen. Die Integration dieser Ausländer ist stark verbesserungswürdig. Also mithin enorm viele Probleme, die zusätzlich zum fianziellen Aufwand bewältiigt werden müssen.
Wollen wir aus Gründen der Humanität den gleichenn Fehler noch einmal machen und uns für die Zukunft bereits heute bekannte Problemfelder bewahren ?
Die Stellungnahme des MI Nidersachsen von Herrn Middelbeck trifft relativ exkat, was heute notwendig ist und wie eine neue Bleiberechtsregelung gestaltet werden sollte, ohne dass es zukünftig weitere Veränderungen nach sich ziehen muss.
B.D.