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Visumsfreie Einreise von US-Amerikanern (Gelesen: 2.059 mal)
Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.10.2010 um 15:30:25
 
Mir ist gerade im Bezug zu http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1233142132/9#9 aufgefallen, dass sich eine "entgegengesetzte" Änderung für US-Amerikaner ergeben hat, da ein Sichtvermerksabkommen D-USA nicht mehr existiert und insofern keine Begünstigung über § 16 AufenthV mehr erfolgen kann (unabhängig von der damit verbundenen Änderung der AufenthV die der Gesetzesentwurf zum 2. RL-Umsetzungsgesetz vorsieht).

Ich würde daraus, anders als Winkelmann auf einer kommerziellen Seite schrieb, ableiten, dass eine visumsfreie Einreise, welche eine Aufenthaltsdauer von 3 Monaten überschreiten soll, nicht mehr möglich sein dürfte. Ist ein solcher Aufenthalt geplant, wäre die Einreise unerlaubt, § 14 AufenthG.

M.E. führt § 41 Abs. 1 AufenthV nicht zu einer Einreiseberechtigung, sondern lediglich zur Suspendierung von § 5 Abs. 2 AufenthG nach einer (erlaubten) Einreise. 41 käme daher nur im Falle eines Nachentschlusses zur Anwendung.

Wie geht die BPol damit um?
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.10.2010 um 20:55:17
 
hat sich erledigt. Auch in § 41 I AufenthV ist die "Einreise" erlaubt - ich hatte das anders im Kopf und nicht nochmal nachgelesen.

Danke an Fons für den Hinweis.

Muleta
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