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Neues Gesetz für geduldete 2010 noch?? (Gelesen: 9.005 mal)
Themen Beschreibung: Neues Gesetz für geduldete 2010 noch??
KS-4-LIFE
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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07.10.2010 um 18:20:48
 
Hallo,
wisst ihr ob noch 2010 neue Gesetze für geduldete gemacht werden sollen oder eine Nachbesserung ??
Danke im Voraus.
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 07.10.2010 um 19:47:46
 
SPD, Grüne, Linke und NGOs (Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsräte) fordern eine solche Regelung.

Es kommt jetzt darauf an, wie sich in nächster Zeit die politische Debatte um den neuen Richtlinienumsetzungsgesetz-Entwurf und ggf. noch ein weiteres Gesetz zur Änderung des AufenthG entwickeln wird, ob sich auch die Regierungsparteien von der Notwendigkeit einer neuen, verbesserten, dauerhaften Bleiberechtsregelung überzeugen lassen, wie die Länder im Bundesrat sich dazu verhalten, usw. usw.

So ein Gesetz fällt nicht vom Himmel, sondern ist das Ergebnis politischer Auseinandersetzungen und Forderungen.

Mehr Infos - auch wie Du Dich für ein solches Gesetz engagieren kannst - findest Du hier:

http://www.jogspace.net/start.html

gc
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 13.10.2010 um 08:26:12
 
gc schrieb am 07.10.2010 um 19:47:46:
ob sich auch die Regierungsparteien von der Notwendigkeit einer neuen, verbesserten, dauerhaften Bleiberechtsregelung überzeugen lassen


glaube ich nicht

Gibt es dazu einen vernünftigen Grund ?
Wer zahlt das alles ?

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.10.2010 um 14:07:46
 
Zitat:
glaube ich nicht


Ich glaube es auch nicht. Eine solche Verbesserung dauert im Gesetzgebungsverfahren ein bis zwei Jahre – selbst wenn es jetzt eingeleitet würde, könnte es erst 2012 in Kraft treten.

Zitat:
Gibt es dazu einen vernünftigen Grund ?
Wer zahlt das alles ?


Die Nicht-Lösung kostet ja das Geld. Vernünftige Gründe, eine routierende Altfall-Regelung (AE spätestens 5 Jahre nach Einreise) gibt es genug. Die Ideologie steht im Weg.

Allerdings gibt es auch in CDU-Kreisen (z.B. CDU Hamburg) Diskussionen, die Regelung 18a (AE für AbiturientInnen / Kindern von Geduldeten) auszuweiten. Es kostet viel Geld, gut ausgebildete junge MigrantInnen abzuschieben, um gleich anschließend nach gut ausgebildeten, aber leider nicht deutsch sprechenden "Fachkräften" für die neue EU-Blue-Card zu suchen.
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 26.10.2010 um 00:56:46
 
Liebe Leute,

woher die negativen Einschätzungen?

Aktuell bewegt sich hierzu einiges, es läuft das neue Gesetzgebungsverfahren zum ZuwG an, die IMK diskutiert darüber, SPD, Grüne und Linke haben im Bundestag Anträge vorgelegt, und solche Änderungen müssen auch keineswegs zwei Jahre dauern.

Am Mittwoch 27.10 gibts im Bundestags-Innenauschuss dazu die öffentliche Experten-Anhörung "Aufenthaltsgesetz, Altfallregelung, Bleiberechtsregelung"

Stellungnahmen und Einladung siehe
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a04/Anhoerungen/Anhoerung05/inde...

So lehnt die Stellungnahme des CDU-geführten, stets restriktive ausländerrechtliche Positionen vertretenden Innenministeriums Niedersachsens zwar die SPD/Grüne/Linken Anträge ab, signalisiert aber Kompromissbereitschaft:

"Die Änderungsvorschläge [von SPD/Grüne/Linken] sind somit abzulehnen, weil das Aufenthaltsgesetz damit in sich widersprüchlich würde. ... Legitim wäre es aber, wenn auch bei humanitär geprägten Aufenthaltsregelungen im Ausländerrecht die wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen unseres Landes stärker berücksichtigt würden. Es besteht ein Interesse daran, dass junge Ausländer mit gutem Entwicklungspotential ein Bleiberecht erhalten. Die bisherigen Bleiberechts- und Altfallregelungen litten jedoch allesamt an dem Mangel, dass sie den in den Familien aufgewachsenen Jugendlichen keine eigene Perspektive für einen Verbleib in Deutschland boten, weil sich ihr Aufenthaltsstatus nach dem ihrer Eltern richtet. Es wird somit auch nicht das eigene Verhalten der Kinder bewertet, sondern die Kinder werden für das Fehlverhalten der Eltern in „Mithaftung“ genommen.
Deshalb käme als Ergänzung zu den bisherigen Bleiberechts- und Altfallregelungen eine besondere Regelung für langjährig geduldete Jugendliche in Betracht. ..."


gc



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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 26.10.2010 um 08:23:12
 
Wir haben derzeit in D einen Haufen innenpolitischer Probleme zu bewältigen - und vor allem zu finanzieren. Dies geschieht natürlich durch die Steuern, die der Steuerpflichtige zu zaheln hat. Hierzu zählt auch aktuell das Integrationsproblem.

Das Problem der Geduldeten ist nicht neu und wurde in den letzten Jahrzehnten schon mehrfach zu lösen versucht. Das Ergebnis ist immer noch unbefriedigend, deshalb nun schon wieder ein neuer Anlauf !?

Derzeit ist es notwendig qualifizierten Ausländern den Zugang zu unserem Arbeitsmarkt zu ermöglich und schmackhaft zu machen, damit  unsere Wirtschaft sich weiter stabilisiert. Benötigt werden also gut ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland oder aus dem Inland, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben oder mit guter Prognose abschließen werden. Diesen Menschen eine Perspektive zu geben oder die Einreise zu erleichtern ist sinnvoll und sollte möglichst schnell umgesetzt werden (Beispiel Kanada).

Langjährig Geduldeten nur aufgrund des langjährigen Aufenthaltes in D ein Bleiberecht einzuräumen halte ich für völlig falsch. Es ist bekannnt, dass sich unter den Betreffenden überwiegend schlecht gebildete und ausgebildete Ausländer befinden,, die dem Arbeitsmarkt bisher durch eine entsprechende Arbeitserlaubnis zur Verfügung stehen, es allerdings nicht geschafft haben, sich frei von öffentlichen Leistungen im Bundesgebeit  zu bewegen. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass sich dies in Zukunft ändern wird. Auch der allleinige Umstand, dass die Betreffenden sich nie oder kaum um ihre Ausreisepflicht  incl. Identitätsklärung gekümmert haben, kann nun n icht einfach weggewischt werden, damit das Problem langjährig Geduldeter verschwindet. Dies ginge wieder einmal auf Kosten der Steuerzahler, dem es inzwischen Leid sein dürfte, alles finanzieren zu müssen. ähnliche Bleiberechtsregelungen gab es bereits in der Vergangenheit. Ich erinnere immer wieder gern an die Bleiberechtsregelung 1990, bei der die Geduldeten lediglich Vorlage eines Passes ein Aufenthaltsrecht bekamen. Der Fakt, dass sie ihre Identität bisher verwschwiegen und verschleierten spielten ebenos keine Rolle, wie der Bezug von öffentlichen Mitteln zur Sicherstellung des LU. Inzwischen leben diese Ausländer in der nächsten Generation hier im Bundesgebiet. Der überwiegende Teil bezieht weiter öffentliche Leistungen. Die Integration dieser Ausländer ist stark verbesserungswürdig. Also mithin enorm viele Probleme, die zusätzlich zum fianziellen Aufwand bewältiigt werden müssen.

Wollen wir aus Gründen der Humanität den gleichenn Fehler noch einmal machen und uns für  die Zukunft bereits heute bekannte Problemfelder bewahren ?

Die Stellungnahme des MI Nidersachsen von Herrn Middelbeck trifft relativ exkat, was heute notwendig ist und wie eine neue Bleiberechtsregelung gestaltet werden sollte, ohne dass es zukünftig weitere Veränderungen nach sich ziehen muss.

B.D.

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Eduard
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Antwort #6 - 26.10.2010 um 16:43:17
 
reinhard schrieb am 13.10.2010 um 14:07:46:
Die Nicht-Lösung kostet ja das Geld. Vernünftige Gründe, eine routierende Altfall-Regelung (AE spätestens 5 Jahre nach Einreise) gibt es genug. Die Ideologie steht im Weg.


Sehe ich genauso. Geben wir dem Staat 5 Jahre Zeit, die "Illegalen" loszuwerden. Danach sollten wir anfangen, sie zu integrieren.

Zitat:
Langjährig Geduldeten nur aufgrund des langjährigen Aufenthaltes in D ein Bleiberecht einzuräumen halte ich für völlig falsch.


Das hätte vor ca. 35 Jahren so geklungen:
Zitat:
Türkischen Gastarbeitern nur aufgrund des langjährigen Aufenthaltes in D ein Bleiberecht einzuräumen halte ich für völlig falsch.

und hat damals ebenfalls nicht zur Problemlösung beigetragen.

Mit Humanität hat das für mich nichts zu tun (wenn es nur um Humanität ginge, könnte man sich tatsächlich fragen, warum man man gesetzwidriges Verhalten noch belohnen sollte), sondern es geht einfach darum, eine praktikable und langfristige Lösung des Problems zu finden.











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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 26.10.2010 um 17:16:51
 
Eduard schrieb am 26.10.2010 um 16:43:17:
sondern es geht einfach darum, eine praktikable und langfristige Lösung des Problems zu finden.



Für wen praktikabel und wer hat denn eigentlich  das Problem ?
Welches Problem haben wir mit den langjährig Geduldeten ? Sie sind da, obwohl sie längst wieder ausreisen müssten. Sie stören nicht weiter - haben allerdings auch nichts zu erwarten, es sei denn, sie tun sich in besonderer Weise hervor. So müsste es doch sein !


Eine derart einfache Lösung ohne vernünftige Grenzen kostet wieder einmal viel Geld und bringt nur dem "vollziehbar Ausreisepflichtigen" etwas. Ein absolut falsches Signal in Richtung "nachmachen", wie schon die Bleiberechtsregelung aus 1990 bewiesen hat.

B.D.
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Eduard
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Antwort #8 - 27.10.2010 um 10:38:51
 
Zitat:
Welches Problem haben wir mit den langjährig Geduldeten?...  Sie stören nicht weiter ...


Das wird sich ändern. Langfristig wächst da eine neue "Parallelgesellschaft" heran. Aber auch heute schon zeigen sich die Probleme an manchen Brennpunkten.

Z. B. die Rütlischule in Berlin, die vor einigen Jahren in den Schlagzeilen war. Damals wurde viel über die von ausländischen Jugendlichen ausgehenden Probleme berichtet, aber nur wenig über die Hintergründe. Ein großer Teil der Kinder waren/sind nämlich Flüchtlingskinder, mit halbjährlich verlängerten Duldungen, ohne Aussicht auf eine Arbeitserlaubnis (was Voraussetzung für eine Berufsausbildung nach der Hauptschule wäre). Wo soll unter den Umständen Lernbereitschaft und Integrationswille herkommen? Jugendliche in dem Alter sind auch so schon schwierig genug, wenn dann noch so eine, im Grunde von Anfang an aussichtslose, Lebenssituation hinzukommt, braucht man sich über nichts mehr zu wundern.
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Antwort #9 - 27.10.2010 um 11:11:06
 
Eduard schrieb am 27.10.2010 um 10:38:51:
Ein großer Teil der Kinder waren/sind nämlich Flüchtlingskinder, mit halbjährlich verlängerten Duldungen, ohne Aussicht auf eine Arbeitserlaubnis (was Voraussetzung für eine Berufsausbildung nach der Hauptschule wäre). Wo soll unter den Umständen Lernbereitschaft und Integrationswille herkommen? 



Aus meiner Praxis kann ich dies nicht bestätigen. Die Kinder vollziehbar Ausreisepflichtiger, die entweder als Kleinkind eingereist sind oder hier geboren wurden, empfinden die Duldung i.d.R. als etwas Normales. Erst wenn tatsächlich die weiteren Perspektiven bewusst werden, kommt der Frust auf und wird der Unterschied zu allen Anderen klar. Dann sind diese Personen allerdings bereits 15 Jahre und älter und haben sich integriert. Sollte die Integration bis dahin nicht erfolgt sein (sprachlich), dann lag es nicht an den Duldungen.

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Antwort #10 - 27.10.2010 um 11:29:33
 
Öhm. Generell sollte hier ggf. über den Inhalt geplanter Regelungen
diskutiert werden. Nicht über den Sinn (sh. auch NUB ). Also verlagert
Eure Diskussion (die m.E. eh keine Aussicht auf Konsenz hat) bitte ins
Userforum.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #11 - 27.10.2010 um 12:41:24
 
KS-4-LIFE schrieb am 07.10.2010 um 18:20:48:
Hallo,
wisst ihr ob noch 2010 neue Gesetze für geduldete gemacht werden sollen oder eine Nachbesserung ??
Danke im Voraus.


Es sollen bald Verbesserungen bzgl. der räumlichen Beschränkungen der Duldung geben.
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