Hi lupoeika,
wende dich aber bitte trotzdem, wie reinhard geschrieben hat, an die Agentur für Arbeit.
Diese muss ja auch den evtl. noch kommenden Au-pair-Mädchen zustimmen und ist für diese Art Info immer ganz dankbar, da man dann beim nächsten Mädel doch genauer hinsieht.
reinhard schrieb am 23.08.2010 um 13:00:35:Denk auch daran, Du hast einen Arbeitsvertrag und da gibt es eine Kündigungsfrist. Das sind sicherlich nicht "20 Minuten", sondern eher ein Monat, oder?
Zum Thema Kündigung steht im Arbeitsvertrag:
Zitat:Der Vertrag kann durch jede der Vertragsparteien unter Einhaltung einer zwei-wöchigen Kündigungsfrist gelöst werden. Ungeachtet dessen kann er von einer Partei mit sofortiger Wirkung gelöst werden, wenn seitens der anderen Partei eine schwere Verfehlung vorliegt. Auch kann jede der Parteien den Vertrag mit sofortiger Wirkung lösen, wenn schwerwiegende Umstände eine solche sofortige Lösung erforderlich machen.
Hast du die entsprechenden Merkblätter bzw. Info's zum Thema Au-pair bekommen, da steht alles zu deinen Rechten und Pflichten drinne?
Sieh mal
hier
nach, vielleicht hilft dir das ja auch noch ein Stückchen weiter.
Viel Glück
C_Devil