Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Meine rumänische Freundin in Deutschland (Gelesen: 4.595 mal)
melc
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Meine rumänische Freundin in Deutschland
19.08.2010 um 10:49:14
 
Hallo zusammen,

ich surfe jetzt seit Tagen im Internet, um ein paar verlässliche Informationen zu bekommen, aber irgendwie komme ich zu keiner schlüssigen Antwort auf meine Fragen.

Hier die Situation:
Meine Freundin ist rumänische Staatsbürgerin und ist letzte Woche zu mir nach Deutschland gezogen. Sie wohnt mit mir in meiner Eigentumswohnung und ich komme für ihren Lebensunterhalt auf. Ich habe sie bereits beim Einwohnermeldeamt angemeldet.

Sie absolviert für die nächsten 3 Jahre noch eine schulische Teilzeitausbildung in Rumänien (fliegt 4x im Jahr nach Bukarest zurück), wird also in dieser Zeit in Deutschland keiner Arbeit nachgehen.

Hier nun meine Fragen:
- Braucht sie eine Freizügigkeitsbescheinigung, da sie ja im Moment keine Arbeit suchen wird.
- Was wäre der beste Weg, eine Krankenversicherung für sie zu bekommen? Ich sehe 3 Möglichkeiten:
  • --- Sie nimmt eine KV in Rumänien und beantragt eine Europäische Krankenversicherungskarte (geht das, wenn sie Wohnsitz in DE hat?)
    --- Sie schliesst eine KV für Ausländer in DE ab. Diese sind aber in der Regel auf 3-5 Jahre begrenzt.
    --- Sie wird in der PKV/GKV hier versichert. GKV schein nicht zu gehen, wenn sie nicht arbeitet und PKV ist natürlich recht teuer.


Also, Fragen über Fragen. Ich bin wirklich nicht sicher, was hier die besten Schritte sind, aber ich denke, dass dieses Problem schonmal vorgekommen sein sollte.

Danke und viele Grüße
Alex

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine rumänische Freundin in Deutschland
Antwort #1 - 19.08.2010 um 12:50:41
 
melc schrieb am 19.08.2010 um 10:49:14:
- Braucht sie eine Freizügigkeitsbescheinigung, da sie ja im Moment keine Arbeit suchen wird.

Die Bescheinigung braucht sie nicht, da diese nur etwas bescheinigt, was sowieso besteht. Es ist aber trotzdem gut sie zu beantragen, so dass man in 5 Jahren einen Nachweis in der Hand hat, wenn es darum geht den Daueraufenthalt zu bekommen.

Du muesstest dann eventuell eine VE fuer sie abgeben und eine KV braucht sie auf jeden Fall auch. Aber das weisst du ja schon. (Die Fragen dazu kann ich dir leider nicht beantworten, ich dachte aber mich dunkel zu erinnern, dass jemand der laenger als 1 Jahr in Deutschland bleiben wird Anspruch auf GKV haette.)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine rumänische Freundin in Deutschland
Antwort #2 - 19.08.2010 um 13:47:01
 
Stefan-TR schrieb am 19.08.2010 um 12:50:41:
Du muesstest dann eventuell eine VE fuer sie abgeben 

Eine VE ist hierfür nicht vorgesehen.

Es heißt in § 4


Zitat:
Nicht erwerbstätige Unionsbürger, ihre Familienangehörigen und ihre Lebenspartner, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. Hält sich der Unionsbürger als Student im Bundesgebiet auf, haben dieses Recht nur sein Ehegatte, Lebenspartner und die Kinder, denen Unterhalt gewährt wird.


Es dürfte reichen, wenn der TS sich zur Unterhaltssicherung bereit erklärt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine rumänische Freundin in Deutschland
Antwort #3 - 19.08.2010 um 15:12:48
 
Stefan-TR schrieb am 19.08.2010 um 12:50:41:
Die Bescheinigung braucht sie nicht, da diese nur etwas bescheinigt, was sowieso besteht. Es ist aber trotzdem gut sie zu beantragen, so dass man in 5 Jahren einen Nachweis in der Hand hat, wenn es darum geht den Daueraufenthalt zu bekommen.


Die Bescheinigung ist in Deutschland obligatorisch, §8 der Richtlinie i.V.m. der Meldepflicht. 

steini007 schrieb am 19.08.2010 um 13:47:01:
Eine VE ist hierfür nicht vorgesehen.


Und weder möglich noch erlaubt.

steini007 schrieb am 19.08.2010 um 13:47:01:
Es dürfte reichen, wenn der TS sich zur Unterhaltssicherung bereit erklärt. 


Der Antragstellerin muss (wenn die ABH es verlangt) zeigen, dass sie über ausreichende Mittel verfügt, z.B. durch Überweisungen vom Themenersteller und dadurch, dass sie bei ihm mietfrei wohnen darf.

§4 FreizügG/EU "wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen" nicht "wenn sich ein Dritter zur Unterhaltssicherung bereicht erklärt". Siehe auch §5a(1) Punkt 3.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
melc
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine rumänische Freundin in Deutschland
Antwort #4 - 19.08.2010 um 15:52:31
 
danke schonmal für die Antworten. Hier ist genau das Problem. Der eine sagt, die Bescheinigung braucht man nicht, der andere sagt, sie ist obligatorisch. Die Frage ist, was ist die negative Konsequenz, wenn sie die Bescheinigung nicht hat?

Sie hat durch mich die finanziellen Mittel, ich bin aber nicht gewillt der Ausländerbehörde Auskunft über meine finanzielle Situation zu geben. Das wäre ohnehin Unsinn, denn ggf. sind wir einen Tag nach meiner Erklärung getrennt und dann hat das alles keinen Bestand mehr.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine rumänische Freundin in Deutschland
Antwort #5 - 19.08.2010 um 18:00:45
 
melc schrieb am 19.08.2010 um 15:52:31:
Die Frage ist, was ist die negative Konsequenz, wenn sie die Bescheinigung nicht hat?


§8 der Richtlinie

Zitat:
Verwaltungsformalitäten für Unionsbürger

(1) Unbeschadet von Artikel 5 Absatz 5 kann der Aufnahmemitgliedstaat von Unionsbürgern für Aufenthalte von über drei Monaten verlangen, dass sie sich bei den zuständigen Behörden anmelden.

(2) Die Frist für die Anmeldung muss mindestens drei Monate ab dem Zeitpunkt der Einreise betragen. Eine Anmeldebescheinigung wird unverzüglich ausgestellt; darin werden Name und Anschrift der die Anmeldung vornehmenden Person sowie der Zeitpunkt der Anmeldung angegeben. Die Nichterfuellung der Anmeldepflicht kann mit verhältnismäßigen und nicht diskriminierenden Sanktionen geahndet werden.


Die nationale Umsetzung ist das FreizügG/EU, welches nichts zu diesem Punkt sagt. Doch in Deutschland gibt es die Anmeldepflicht, die Buße wegen der Nichtbeachtung wäre Ländersache.

melc schrieb am 19.08.2010 um 15:52:31:
Sie hat durch mich die finanziellen Mittel, ich bin aber nicht gewillt der Ausländerbehörde Auskunft über meine finanzielle Situation zu geben.


Falls die Behörde es verlangt, muss deine Freundin zeigen, dass sie über ausreichende Mittel verfügt. Nachweise von Überweisungen (ihre Kontoauszüge) und/oder dass sie mietfrei bei dir wohnt könnten nötig sein. Du müsstest sonst nichts über deine finanzielle Situation bekannt geben.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine rumänische Freundin in Deutschland
Antwort #6 - 19.08.2010 um 18:46:07
 
Mutly schrieb am 19.08.2010 um 18:00:45:
Doch in Deutschland gibt es die Anmeldepflicht, die Buße wegen der Nichtbeachtung wäre Ländersache.

Wobei es in Deutschland die Pflicht gibt seinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen. Wie du schon selbst schreibst, leitet sich aus dem FreizügG/EU nichts weitergehendes ab.

Ob das Einwohnermeldeamt beim Auftreffen eines EU Buergers die ABH informiert, damit diese den Betroffenen dann vorlaedt um ihm eine Freizuegigkeitsbescheinigung auszustellen oder ob die ABH davon gar nichts mitbekommt, dazu kenne ich leider keine Quellen/habe keine praktische Erfahrung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
melc
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine rumänische Freundin in Deutschland
Antwort #7 - 19.08.2010 um 19:06:22
 
Nun, angemeldet habe ich sie, das ist bereits passiert.

Allerdings ist mir einfach nicht klar, was sie mit der FB machen kann.

Ich habe halt eine ganze Menge über unschöne Erlebnisse mit der ABH gelesen, von Unkenntnis über die eigenen Prozesse/Gesetzte, bis hin zu offenkundigen Falschaussagen. Ohne dies bisher selber erlebt zu haben, würde ich mir diesen deutschen Bürokratenkrieg ersparen, wenn die FB keinen Mehrwert bringt. Es sei denn, es hat wirklich negative rechtliche Konsequenzen, wenn sie die FB nicht hat...

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine rumänische Freundin in Deutschland
Antwort #8 - 19.08.2010 um 19:20:17
 
@ melc

Du meinst doch sicherlich die Freizügigkeitsbescheinigung und nicht die FB (blaue Buchstaben anklicken), die etwas ganz anderes darstellt.

melc schrieb am 19.08.2010 um 19:06:22:
Ich habe halt eine ganze Menge über unschöne Erlebnisse mit der ABH gelesen,

... das liegt doch eigentlich in der Natur der Sache.

Es werden sich keine User anmelden und berichten, dass es bei Ihnen wunderbar geklappt hat. Die negativen Erfahrungen stellen eben nur einen gewissen Prozentsatz dar. Die gesammelten Probleme in einem Forum zu lesen verzerrt natürlich das Bild erheblich.

Auch von den Fragestellern meldet sich nicht jeder zurück, um festzustellen, ob die Angelegenheit wirklich so schlimm und grausam war.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
melc
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine rumänische Freundin in Deutschland
Antwort #9 - 19.08.2010 um 19:27:08
 
ok, sorry, das war die falsche Abkürzung.

Wie auch immer, braucht sie die Freizügigkeitsbescheinigung nun zwingend oder nicht? Mir wird einfach der Nutzen/Mehrwert nicht klar.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine rumänische Freundin in Deutschland
Antwort #10 - 19.08.2010 um 19:39:56
 
melc schrieb am 19.08.2010 um 19:27:08:
braucht sie die Freizügigkeitsbescheinigung nun zwingend oder nicht? 

Hier steht doch bereits die Antwort:
Stefan-TR schrieb am 19.08.2010 um 12:50:41:
Die Bescheinigung braucht sie nicht, da diese nur etwas bescheinigt, was sowieso besteht. Es ist aber trotzdem gut sie zu beantragen, so dass man in 5 Jahren einen Nachweis in der Hand hat, wenn es darum geht den Daueraufenthalt zu bekommen.


Ergänzend würde ich sagen, dass durch die Freizügigkeitsbescheinigung es schneller/einfacher ist, bei einer Kontrolle den legalen Aufenthalt in Deutschland nachzuweisen, da sie grundsätzlich nur drei Monaten in Deutschland bleiben dürfte und dann wieder ausreisen müßte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
melc
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine rumänische Freundin in Deutschland
Antwort #11 - 19.08.2010 um 19:48:40
 
Siehst du, das ist genau das, was ich nicht verstehe. Darf sie nun auch ohne Freizügigkeitsbescheinigung länger als 3 Monate in DE bleiben oder nicht?

In diesem Fall wäre die Freizügigkeitsbescheinigung natürlich absolute Pflicht, weil sie sich ja sonst illegal aufhalten würde.

Wenn sie zwischendurch immer mal wieder nach Bukarest zurückfliegt, dann hat sie den Aufenthalt hier ja auch wieder unterbrochen und die drei Monate fangen von Neuem an.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine rumänische Freundin in Deutschland
Antwort #12 - 19.08.2010 um 20:23:29
 
Stefan-TR schrieb am 19.08.2010 um 18:46:07:
Wobei es in Deutschland die Pflicht gibt seinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anzuzeigen. Wie du schon selbst schreibst, leitet sich aus dem FreizügG/EU nichts weitergehendes ab.

Ob das Einwohnermeldeamt beim Auftreffen eines EU Buergers die ABH informiert, damit diese den Betroffenen dann vorlaedt um ihm eine Freizuegigkeitsbescheinigung auszustellen oder ob die ABH davon gar nichts mitbekommt, dazu kenne ich leider keine Quellen/habe keine praktische Erfahrung.


Das "soll" passieren.
§5(1) FreizügG/EU

Zitat:
(1) Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wird von Amts wegen unverzüglich eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt.


Aber das ist ein guter Punkt, - was ist, wenn der Unionsbürger nie zur ABH geht. M.W. ist es in manchen Bundesländern eh Sache der Anmeldebehörde, die Freizügigkeitsbescheinigung auszustellen, das könnte also variieren. Vielleicht weiß ein ABHler mehr.

melc schrieb am 19.08.2010 um 19:48:40:
Darf sie nun auch ohne Freizügigkeitsbescheinigung länger als 3 Monate in DE bleiben oder nicht?


Kurze Antwort: ja.

Wenn man freizügigkeitsberechtigt ist, wie eben deine Freundin, dann hat man automatisch ein Aufenthaltsrecht. Punkt. Etwa eine Ausweisung wäre nicht möglich.

Aber in diesem Fall kann deine Freunin nicht beweisen, dass sie ein Aufenthaltsrecht hat. Sofern sie irgendetwas "offizielles" erledigen muss, könnte das ein Problem sein: Krankenkasse, Finanzamt oder andere Behörde, Bank, Versicherungen, Polizei, Bildungswesen, usw. usf. je nachdem.

Sonst geht es "nur" um die Möglichkeit einer Buße.

melc schrieb am 19.08.2010 um 19:48:40:
Wenn sie zwischendurch immer mal wieder nach Bukarest zurückfliegt, dann hat sie den Aufenthalt hier ja auch wieder unterbrochen und die drei Monate fangen von Neuem an. 


Das stimmt, und wenn sie nie länger als drei Monate ohne Ausreise in Deutschland bleibt, erübrigt sich das Thema in dem sie ohne weiteres drei Monate bleiben kann.

Allerdings zählt diese Zeit nicht wenn es um das Daueraufenthaltsrecht geht, das nach fünf Jahren erworben wird, dafür müsste sie angemeldet und freizügigkeitsberechtigt sein (und nicht länger als sechs Monate innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten abwesend sein).

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Meine rumänische Freundin in Deutschland
Antwort #13 - 19.08.2010 um 20:31:06
 
Mutly schrieb am 19.08.2010 um 20:23:29:
Wenn man freizügigkeitsberechtigt ist, wie eben deine Freundin, dann hat man automatisch ein Aufenthaltsrecht

Das Feststellen der Freizügigkeit wird doch durch die Behörde (ABH oder Meldeamt) gemacht. Und ohne diese Feststellung kann es schwer werden, im Nachhinein nachzuweisen, dass ein Freizügigkeitstatbestand vorhanden war.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema