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Heirat in Deutschland mit Phillipine (Gelesen: 2.984 mal)
Philli
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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11.08.2010 um 17:34:01
 
Hallo zusammen,
Ich habe einen Freund der Halbseitig gelähmt ist, dieser hat vor 2 jahren sein große Liebe gefunden,und möchte Sie nun Heiraten.
Gestern waren wir beim Standesamt  von dort aus alles ok.
Nun rief er heute bein Ausländeramt der Stadt Remscheid an,nicht gerade den beste Ruf.
Er sagte am Telefon,
Er wäre gestern beim Standesamt gewesen und möchte nun eine Termin zwecks Heiratsvisum. ein Eiladungsschreiben zur Heirat welches er dann,seiner Verlobten zukommen läst,und diese damit dann zur Botschaft in Manila geht.
Darauf sagte derMitarbeiter der AB :
Ich weiß nicht was Sie meinen, ein Verphlichtungserklärung ?
Dann bekam er ein Termin
Nun soll er seine Einkünfte offenlegen,
Seine Angst besteht darin ,dass er eine Rente von 1200€ hat
der Ab meinte dass wäre vor 2 Personen zu wenig
Mfg
Michael
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.08.2010 um 18:01:56
 
... und was ist nun deine Frage?

Da es keine einheitlichen Mindesteinkommensbeträge gibt, könnte es durchaus sein, dass bei seiner ABH ein höheres Einkommen angesetzt wird.
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Philli
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i4a rocks!


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Remscheid, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 12.08.2010 um 18:07:26
 
Mein frage wäre
Reicht dieses Einkommen
Und was für ein Einladungsschreiben Oder  meinte das AA eine Verpflichtungserklärung für die Botschaft in Manila.
Er muß doch eigentlich nur ein Visa für die Heirat beantragen oder?
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K., Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 12.08.2010 um 18:13:39
 
Hallo,

nur der Form halber, es heisst Filipina oder Pinay,sie wäre auch Antragsstellerin.Alles weitere kann man auch der Botschaftsseite nachlesen.

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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 12.08.2010 um 20:05:06
 
Genau, nicht er stellt den Visumsantrag, sondern seine Verlobte in den Philippinen bei der Deutschen Botschaft in Manila.

Eine "Einladung" braucht es überhaupt nicht, wenn eine Heirat geplant ist und der Termin für die Hochzeit steht, was für ein Heiratsvisum der Fall sein sollte, dann kann man im allgemeinen auch davon ausgehen, dass der/die ausländische Verlobte auch zur Heirat eingeladen ist. Eine formlose Einladung ist eher sinnvoll für ein Besuchsvisum.

Wenn die Verlobte nicht selbst genug Geld hat, wird eine Verpflichtungserklärung nötig sein und wenn er selbst nicht genug Einkommen hat, kann auch ein Freund, Du z.B., die Erklärung abgeben.
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.08.2010 um 21:35:29
 
In diesem aktuellen  Merkblatt steht alles drin, was die Verlobte fürs Heiratsvisum braucht:

http://www.manila.diplo.de/Vertretung/manila/de/01/Visabestimmungen/MB__eheschl_...

Die Verpflichtungerklärung wird nach Antragstellung später von der Ausländerbehörde angefordert. Falls keine Bonität des deutschen Partners vorliegt, kann auch jemand anders die VE unterschreiben. Diese gilt  auch nur von der Einreise bis zur Hochzeit, d.h. ein grosses Risiko geht der "Bürge" nicht ein.


hge
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 12.08.2010 um 22:49:29
 
hge2001 schrieb am 12.08.2010 um 21:35:29:
Diese giltauch nur von der Einreise bis zur Hochzeit, d.h. ein grosses Risiko geht der "Bürge" nicht ein.

es sei denn, die Hochzeit findet nicht statt ... die Verlobten verkrachen sich, der ausländische Verlobte hat keinerlei Mittel, und der "Bürge" ist dran mit dem zahlen. Wer denn sonst?
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 13.08.2010 um 07:20:34
 
erne schrieb am 12.08.2010 um 22:49:29:
es sei denn, die Hochzeit findet nicht statt ... die Verlobten verkrachen sich, der ausländische Verlobte hat keinerlei Mittel, und der "Bürge" ist dran mit dem zahlen. Wer denn sonst?



Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass der Bürge überhaupt kein Risiko eingeht.
Aber im "Normalfall" wird geheiratet oder die Verlobte reist wieder aus. Schreckensszenarien kann man sich immer  bis zur Unkenntlichkeit ausdenken.

hge



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miam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 14.08.2010 um 23:54:00
 
also ich habe auch 2 Verpflichtungserklärungen, mein verlobter musste die aber bei seinem Visumsantrag im kosovo gleich mitnehmen.
außerdem noch:
Beischeinigung über anmeldung der eheschließung
meinem Pass
formlose einladung von mir
A1 Deutschzertifikat
seinen Pass
4 Passfotos
3 Visumsanträge
Geburtsurkunde mit Apostille
Familienzeugnis mit Apostille
Meldebescheinigung mit Apostille
und noch 3 Kopien von jedem der Papiere.

ich weiß natürlich nicht, was man in den Philippinen braucht. aber ich denk, das ist so ziemlich das selbe.

lg
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 15.08.2010 um 00:02:12
 
miam schrieb am 14.08.2010 um 23:54:00:
ich weiß natürlich nicht, was man in den Philippinen braucht.

... dazu ist doch extra der Link der Deutschen Botschaft in Manila eingestellt.

miam schrieb am 14.08.2010 um 23:54:00:
aber ich denk, das ist so ziemlich das selbe.



Sorry, aber das ist völlig falsch, auch wenn du neu hier bist.

Auf den Philippinen gibt es z. B. gar keine Apostillen, auch die Sache zum Erbringen des Sprachnachweises wird anders gehandhabt.

Das Visumsverfahren ist anders gehaltet, als im Kosovo.



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miam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 20.08.2010 um 22:22:07
 
ok, tut mir leid.
ich wollt nur helfen
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 22.08.2010 um 19:23:59
 
Moin,

Philli schrieb am 11.08.2010 um 17:34:01:
Gestern waren wir beim Standesamt  von dort aus alles ok.
Nun rief er heute bein Ausländeramt der Stadt Remscheid an,nicht gerade den beste Ruf.
Er sagte am Telefon,
Er wäre gestern beim Standesamt gewesen und möchte nun eine Termin zwecks Heiratsvisum.


Sollte sich herausstellen, daß ein Heiratsvisum nicht erteilt werden soll, wäre Eheschließung auf den Philippinen zu prüfen. der Bräutigam ist Deutscher?

Gruß, ULF
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