Ob und inwieweit in Deutschland titulierte Unterhaltsforderungen im Ausland vollstreckbar sind, hängt davon ab, ob zwischen beiden Ländern ein Vollstreckungsabkommen existiert. Ob es das auch zwischen Deutschland und Ägypten gibt, kann ich nicht beantworten.
Ob Behörden noch andere Möglichkeiten haben, kann ich dir nicht sagen.
Im Fall der
TS dürfte aber vorrangig entscheidend sein, dass sie die Behörde getäuscht hat und auch selber nichts unternommen hat, Unterhalt einzufordern.
Ansonsten müßte die Kindsmutter den Unterhaltsanspruch bei Gericht geltend machen und auch einen Vollstreckungsversuch nachweisen.
upanddown schrieb am 19.08.2010 um 09:46:02:Nein Unterhaltsvorschuss beziehe ich nicht. Komm mir mit dem Arbeitslosengeld II schon schäbig genug vor...
Das verstehe ich zwar nicht, warum die ARGE nicht die Beantragung von UV fordert, da alle anderen Leistungen vorrangig sind und nur ALG II die letzte Stufe des Sozialsystems darstellt.
Es kann natürlich auch sein, dass die ARGE den Anspruch aus dem UV-Anspruch mit dem Einkommen des Kindes auf den Sozialgeldanspruch angerechnet hat, auch wenn du keinen UV beantragt hast.