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Zeugenbefragung (Gelesen: 2.665 mal)
bilmece
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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22.08.2010 um 13:48:39
 
Guten Tag
Jetzt habe ich mich seit ein paar Tagen kreuz und quer durchs Forum gelesen, und leider keine für mich schlüssige Antwort gefunden....hoffe somit auf Rat der Experten.

Unser Fall: ich Deutsche, mein Mann Türke, geheiratet letztes Jahr im September. Familienzusammenführung wegen Verdacht der Scheinehe abgelehnt, Remonstartion abgelehnt. Klage wurde im März eingereicht...bis jetzt kein Termin beim VHG !
Schreiben unseres Anwaltes bleiben unbeantwortet...und auch wir bekommen von dem Anwalt wenig Feedback.
Im letzten Brief heißt es: Mein Mann soll zur Zeugenaussage vor dem Verwaltunggericht geladen werden ( will wohl unser Anwalt )...was bedeutet das im Einzelnen ?
Muß er solch ein Visum bekommen ?
Für welchen Zeitraum wird dieses Visum erteilt ?
Kann er damit eventuell nach Befragung hier bleiben ?

Ich würde mich über einen Wissensaustausch freuen....mein Anwalt ist im Urlaub...nach Diktat verreist ... Cool

freundliche und sonnige Grüße
bilmece
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reinhard
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Antwort #1 - 22.08.2010 um 16:21:37
 
Wenn Ihr geklagt habt, wird zunächst ein Einzelrichter festgelegt, dann die Akten angefordert, danach die Stellungnahmen ausgetauscht. Das dauert oft quälend lange, aber Dein Anwalt sollte Dich auf dem Laufenden halten.

Wenn Dein Mann erscheinen soll, bekommt er normalerweise eine Betretungserlaubnis. Das bedeutet: Er darf am Dienstag (oder so) in Berlin landen, zum Gericht fahren, ins Hotel fahren, Mittwoch wieder wegfliegen.

Das Visum zum Bleiben muss er extra beantragen.
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Antwort #2 - 22.08.2010 um 16:30:58
 
Eine Betretenserlaubnis wird wohl nicht erforderlich sein - die gibt es nur bei gültiger Wiedereinreisesperre.

Hier wird es wohl ein ganz normales Schengenvisum geben.

Ich verstehe doch richtig, daß Ihr gegen die Ablehnung des Antrages zur FZF geklagt habt?

Dann verbietet Euch niemand, vor Gericht zu beantragen, daß die ABH zur Erteilung einer AE ohne Ausreise verpflichtet wird.
Daß die Einreise nicht mit dem entsprechenden Visum erfolgt ist, ist  nicht von Euch zu verantworten, Ihr habt alles regelgerecht beantragt.
Falls Ihr "gewinnt", ist auch eine solche Entscheidung des Gerichts nicht undenkbar.

Ohne eine solche Verpflichtung wird es ohne Ausreise nicht gehen.
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Zak
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Antwort #3 - 22.08.2010 um 18:15:02
 
..wobei auch über eine Zeugenbefragung in der
Botschaft in der Türkei nachgedacht werden könnte.

Ende
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.08.2010 um 18:24:44
 
bilmece schrieb am 22.08.2010 um 13:48:39:
Unser Fall: ich Deutsche, mein Mann Türke, geheiratet letztes Jahr im September. Familienzusammenführung wegen Verdacht der Scheinehe abgelehnt, Remonstartion abgelehnt. Klage wurde im März eingereicht...bis jetzt kein Termin beim VHG !


VG? OVG? VGH?

Euer Anwalt sollte wissen, was zu tun ist, wenn ein Hauptsacheverfahren zu lange dauert oder dauern würde.

Gruß, ULF
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bilmece
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 22.08.2010 um 19:07:40
 
Hallo
Vielen, vielen Dank für die schnellen Antworten.
Die Klage läuft in Berlin . Es besteht keine Einreisesperre für meinen Mann.
Ohne jetzt schlecht über eine Botschaft schreiben zu wollen, sagte unser Anwalt sofort nach Sichtung der Akten, das es sich hier wirklich um Willkür handelt, also wäre eine Befragung in Ankara für uns ein Desaster. unentschlossen
Es handelt sich nicht mal um eine Unstimmigkeit bei der Befragung, sondern um einen Vorwurf der nicht haltbar ist....der einfach in den Raum  gestellt wurde...ich fühle mich als Deutsche Staatsbürgerin wirklich hilflos ausgeliefert weinend
Wenn wir bei dem Anwalt Druck machen, sagt er, wir sollen Geduld haben,  wenn er bei Gericht zu hartnäckig nachhakt, haben wir gleich schlechte Karten.
Könnt Ihr mir vielleicht sagen, was der Anwalt tun könnte ? Dann könnten wir Ihn damit konfrontieren .....

liebe Grüße an Ulf,Petersburger,Reinhard und Zak....und natürlich auch an alle anderen

Bilmece
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reinhard
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Antwort #6 - 22.08.2010 um 19:42:41
 
Was der Anwalt tun könnte, ist wirklich davon abhängig, was im Einzelfall das Problem ist, was bisher geschehen ist, wie das Gericht gerade arbeitet, was die Gegenseite geschrieben hat...

Das kannst Du in solch einem Forum nicht klären, weil man dazu die Akten und den Schriftwechsel lesen muss.

Normal ist, das zwischen Klage und Verhandlungstermin 8 bis 11 Monate vergehen. Du hast also noch überhaupt keinen Grund zur Sorge, auch wenn die Wartezeit für Euch schwer erträglich ist – es trifft alle gleich.
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Antwort #7 - 22.08.2010 um 20:53:36
 
Zak schrieb am 22.08.2010 um 18:15:02:
..wobei auch über eine Zeugenbefragung in der Botschaft in der Türkei nachgedacht werden könnte.

Das ist wohl richtig.

Aber der Aufwand, alle für diese Befragung notwendig Beteiligten in die Türkei zu bringen dürfte diese Idee eigentlich nicht rechtfertigen.
Zumindest nicht, wenn es um einen unbescholtenen Ausländer geht, der sich nichts hat zuschulden kommen lassen - außer daß ihm halt ein Antrag auf FZF abgelehnt wurde.
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Antwort #8 - 22.08.2010 um 20:58:07
 
Wer muss den bei den technischen Möglichkeiten
heutzutage in die Türkei gebracht werden????

Die Ablehnung des Antrages rechtfertig jedenfalls
nicht bestimmend die Erteilung eines Visums für einen
Gerichtstermin.
Ende
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mikel
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Antwort #9 - 22.08.2010 um 21:03:25
 
Hallo bilmece

Bei uns wahr auch es genauso wie in Euren fall.

Bei uns wurde es auch abgelehnt.

Unser werdegang war genauso.

Es wird vieleicht so kommen das du zuerst ohne deinen Mann vor Gericht geladen wirst.
Bei Gericht erfolgt dann die Befragung über eure Scheinehebefragung nochmals.
Wenn bei der Scheinehebefragung keine gleichen Übereinstimmung waren musst du dieses dann vor Gericht begründen.

Wichtig sind auch Beweise.(Fotos,Telefonrechnungen,Flugtickets,Ein und Auseise Stempels)

Diese Beweise sind sehr wichtig das die Ehe gelebt wird.

Bei meiner Frau waren vor Gericht die zustaendige ABH,Auswaertiges Amt und eine Justizarin anwesend.

İn der ersten Verhandlung wurde kein Urteil gesprochen.

Das Gericht beschloss,das bei der naechsten Verhandlund,der Ehemann(ich) anwesend sein muss.
Daraufhin habe ich ein Visum für 1 Woche erhalten.

Bei dieser letztmaligen Verhandlung wurde ich nur kurz gefragt warum wir verschiedene Antworten bei der Scheinehebefragung
gesagt hatten.

Wir konnten es gut begründen,das auch ein Ehepaar auch unterschiedliche meinungen haben können.



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Antwort #10 - 22.08.2010 um 21:32:32
 
Zak schrieb am 22.08.2010 um 20:58:07:
Wer muss den bei den technischen Möglichkeiten heutzutage in die Türkei gebracht werden????

Wenn die Nutzung dieser technischen Möglichkeiten bei Gericht zugelassen ist, dann hast Du recht.

Fragt sich dann nur, warum bei uns immer wieder Visa mit Betretenserlaubnissen erteilt werden, wenn denn die Befragung mit technischen Mitteln durchgeführt werden könnte.

Ich finde aber, wir sollten diesen Diskussionszweig nicht vertiefen, sonst geht das zu weit vom Thema weg.
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