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Abschiebung/ Wiedereinreise in ein Drittstaat (Gelesen: 8.819 mal)
Daddy
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Beiträge: 1.958
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #15 - 06.11.2010 um 18:46:18
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

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minos
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kroate
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Antwort #16 - 05.12.2010 um 09:58:20
 
Einem Bekannten ist es kürzlich passiert das er bei einer Routinekontrolle an der Deutschen Grenze zurückgewiesen wurde weil er Deutschlandverbot hätte. Er wußte davon nichts. Vor Jahren wurde er wegen Schwarzarbeit ausgewiesen. Nun hat er einen Anwalt eingeschaltet und der trat mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung(Selbstauskunft usw....), die ihm mitteilte das die Kosten der Abschiebung beglichen werden müßen und die Sperre würde aufgehoben.
Mitlerweilen wollte er kurz nach Ungarn doch plötzlich ging dies auch nicht mehr weil er jetzt nun auch einen SiS-Eintrag hat (bisher konnte er problemlos das Schengengebiet betreten). Offensichtlich hat er "schlafende Hunde" geweckt und die Selbstauskunft hat ihm nur geschadet und ist absolut nichts wert da der Sachverhalt durch die Behörde einfach nach "Lust und Laune" geändert wird.
Nun, da ich auch eine Selbstauskunft machte und nach nochmaliger Anfrage wurde mir per E-Mail bescheinigt ich hätte keinen SiS-Eintrag frage ich mich; wo kann ich diese Informationen nachprüfen da sie vielleicht wie bei meinem Bekanten nachträglich (kürzlich) geändert worden sind? Vorallem habe ich Bedenken weil der gleiche Sachbearbeiter in der Behörde sowohl für ihn als auch für mich zuständig ist
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Petersburger
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Beiträge: 6.387

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 05.12.2010 um 10:53:59
 
minos schrieb am 05.12.2010 um 09:58:20:
Er wußte davon nichts. Vor Jahren wurde er wegen Schwarzarbeit ausgewiesen.

Von der Ausweisung wissen und von Einreiseverbot keine Ahnung haben ... nicht so sehr logisch.


minos schrieb am 05.12.2010 um 09:58:20:
Offensichtlich hat er "schlafende Hunde" geweckt und die Selbstauskunft hat ihm nur geschadet und ist absolut nichts wert da der Sachverhalt durch die Behörde einfach nach "Lust und Laune" geändert wird.

Das ist gar nicht offensichtlich, sondern einfach nur falsch. Völliger Unsinn.

Der SIS-Eintrag resultiert aus dem Versuch der unerlaubten Einreise - die Selbstauskunft hat damit überhaupt nichts zu tun.

Es wäre ja auch völlig widersinnig, wenn jemand durch Bemühungen, alten Kram in Ordnung zu bringen, seine Situation verschlimmern würde.


Sobald die D-Einreisesperre befristet ist, bei der ausschreibenden Stelle Befristung bzw. Löschung des SIS-Eintrages beantragen - das sollte die Bundespolizei am Punkt der versuchten unerlaubten Einreise sein, in den ausgehändigten Papieren steht das Verfahren.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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AHMAD TIRO
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beirut
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Syrier
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Antwort #18 - 13.07.2011 um 17:43:52
 
1.ich wuerde vor fast 9 jahren abgeschoben,
(mein ganze familie mutter geschwiester sind deutsche) ich lebe ganz alleine hier in lebanon weil ich in syrien politsh verfolgt werde habe immer noch eineinreise sperre ich soll 7500 euro betzahlen ob wohl ich keineinzigen tag in abschiebe haft wahr.kann mann die in raten zahlen?
2.ich habe ein einladung von daenemark kann ich da viza beantragen ode gilt da auch die einreisesperre
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AHMAD TIRO  
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 13.07.2011 um 19:51:26
 
@
AHMAD TIRO

Du hast hier schon einen eigenen thread.

Bitte nur dort weiter schreiben. Dieser hier ruht seit 7 Monaten!

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