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Abgeschoben... Wiedereinreise zu Besuch (Gelesen: 4.870 mal)
AHMAD TIRO
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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06.11.2010 um 14:38:52
 
Hallo
Ich bin mit acht jahern mit meine mutter und zwei geschwister(2.5 +6 jahre alt) noch deutschland gefluschtet.(vater in lebonon Krieg gestorben). bin in deutschland zu schule habe meine mittlerereife abschluss gemacht .da fing Alles an. fuhlte ich zum ersten mal seit ich in deutschland bin das ich keine rechte hatte als auslander.1st (Frau XXX)die von der auslaender behoerde verweigerte mir denn arbeits erlaubniss fuer mein ausbildung .ich blieb 3 jahre einfach nur zuhause ich durfte nicht arbeiten.ich hatte kein geld ich koennte mir nicht mal was neues zum anziehn kaufen.IGAL
dann bekamme ich doch mein arbeits erlaubniss
fing bei XXX an ich wahr einer der besten von denn neuen ,ein jahr vor mein gesellen brief schon wieder (frau XXX)Auslanderbehoerde XXX arbeitserlaubniss mir entzogen ohne begrundung.mich abgeschoben inner halb von drei tagen nach syrien (23.11.2002) hat mir eine einreise sperre verhaengt und die ist immer noch gueltig.
mein mutter und beide geschwiestern haben mittlerweile die Deutsche staatsangehoerigkeit.
ich bin mittler weil gluecklich verheirater bin Selbst staendig (in LEBANON) textil gross und einzel handel.Also ich mochte garnicht zuruck nach deutschland um da zu leben.
Mein Mutter ist Schwer Krank darf nich ins flugzeug, ich moechte die nur mal Besuchen ich habe sie seit ich abgeschoben bin nicht mehr gesehn nur mit ihr telefoniert .

Trotzdem Keinen VISUM.
Kann mir mal einer einrat geben was ich machen kann.
Danke .

Daddys' Änderung:
Auch dir sei ein eigener Thread gegönnt... Zwinkernd

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« Zuletzt geändert: 06.11.2010 um 18:47:27 von Daddy »  
AHMAD TIRO  
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.11.2010 um 14:57:14
 
AHMAD TIRO schrieb am 06.11.2010 um 14:38:52:
Trotzdem Keinen VISUM.Kann mir mal einer einrat geben was ich machen kann.


http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#25

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 13.07.2011 um 20:05:33
 
Ich pushe den nochmal für dich mit der Fragestellung von heute:

Zitat:
1.ich wuerde vor fast 9 jahren abgeschoben,
(mein ganze familie mutter geschwiester sind deutsche) ich lebe ganz alleine hier in lebanon weil ich in syrien politsh verfolgt werde habe immer noch eineinreise sperre ich soll 7500 euro betzahlen ob wohl ich keineinzigen tag in abschiebe haft wahr.kann mann die in raten zahlen?
2.ich habe ein einladung von daenemark kann ich da viza beantragen ode gilt da auch die einreisesperre
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reinhard
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Antwort #3 - 13.07.2011 um 20:20:57
 
Du solltest die Befristung der Einreisesperre beantragen. Schreib doch gleichzeitig, dass Du bereit bist, die Abschiebekosten zu bezahlen. Überlege Dir, wie viel Du im Monat bezahlen kannst, und mache der Ausländerbehörde den Vorschlag, diese monatlichen Raten zu akzeptieren.

Die Sperre für die anderen Schengen-Staaten gilt normalerweise für drei Jahre. Ich nehme an, nach DK darfst Du reisen, wenn Du ein Visum bekommst. Du musst aber um Deutschland einen Bogen machen, auch wenn die Grenzen nicht kontrolliert werden – wenn Du trotz des Einreiseverbots nach Deutschland kommst, wird die Sperre erneuert (plus Strafe etc.).
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AHMAD TIRO
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.07.2011 um 11:40:26
 
ich danke dir sehr fuer die antwort .
ich wird versuchen dnn antrag zu stellen ?
bist sicher das mann nicht europa weit sperre beomt
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AHMAD TIRO  
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Antwort #5 - 14.07.2011 um 11:46:51
 
AHMAD TIRO schrieb am 14.07.2011 um 11:40:26:
bist sicher das mann nicht europa weit sperre beomt 


Eine Sperre bekommt man schon regelmäßig, aber die gilt, wie Reinhard schon schrieb, schengenweit in der Regel nur für drei Jahre - für das Land, welches die Einreisesperre ausgesprochen hat, dagegen zunächst unbefristet.

Wenn Du sicher gehen willst, ob nicht doch noch eine schengenweite Sperre existiert hole eine Selbstauskunft ein - dann hast Du eine konkrete und sichere Information.

(Bitte das markierte Wort anklicken, dann bekommst Du weitere Informationen.)


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AHMAD TIRO
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Antwort #6 - 16.07.2011 um 12:26:01
 
ja wie soll ich das machen wenn ich nicht mehr in deutschalnd wohne?? kann ich das per email beantragen?
wenn ja , wie geht das
danke fuer die hlfe
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AHMAD TIRO  
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reinhard
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Antwort #7 - 16.07.2011 um 12:33:08
 
AHMAD TIRO schrieb am 16.07.2011 um 12:26:01:
ja wie soll ich das machen wenn ich nicht mehr in deutschalnd wohne?


Hast Du auf das Wort "Selbstauskunft" geklickt? Dort ist es doch erklärt.

Besser als eine Mail ist immer ein Brief – unterschreiben und eine Kopie Deinen Passes dranknipsen.

Falls Du Kontakte zu Reisenden hast, kannst Du jemanden bitten, den Brief ins Flugzeug mitzunehmen und in Deutschland auf dem Flughafen zu frankieren und in den Briefkasten zu stecken. Aber mit libanesischen Briefmarken funktioniert das alles auch.

Du kannst auch gleichzeitig mit dem Brief an das BVA oder die Ausländerbehörde eine Vollmacht reinschreiben:

"Bitte schicken Sie die Antwort an meinen Bruder / Schwester / Bekannten / Freund (Name, Geburtsdatum). Ich bevollmächtige sie (oder ihn) hiermit, mich in dieser Angelegenheit gegenüber Ihnen und allen anderen Behörden zu vertreten."
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Antwort #8 - 16.07.2011 um 12:34:43
 
Klick bei Schweitzer auf Selbstauskunft lade den Antrag runter, fülle ihn aus und drucke ihn dann aus. Wichtig ist die Beglaubiung der Unterchrift. Anschließend abschicken.
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